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De AtBuchhaltungE/A-Rechnung

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A)

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Hallo, ich bin Sophie! 👋 Ich führe Sie durch alles, was Sie zur E/A-Rechnung wissen müssen. Keine Sorge - auch wenn Buchhaltung kompliziert klingt, mache ich es Ihnen so einfach wie möglich!

Kurzfassung (5 Minuten)

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Keine Zeit für 687 Zeilen? Diese Kurzfassung gibt Ihnen das Wichtigste zur E/A-Rechnung in 5 Minuten. Für Details scrolle zu den jeweiligen Abschnitten.

Was ist die E/A-Rechnung?

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist die einfachste Buchhaltungsmethode in Österreich: Geld rein minus Geld raus = Gewinn. Keine Bilanz, keine komplizierten Buchungssätze.

Wer darf sie verwenden?

✅ Erlaubt❌ Nicht erlaubt
EPU, FreiberuflerGmbH, AG
OG, KGUmsatz über €700.000 (2 Jahre)
Umsatz bis €700.000Kapitalgesellschaften

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip (EStG §4 Abs. 3)

  • Einnahme = Wenn das Geld auf Ihrem Konto eingeht (nicht Rechnungsdatum!)
  • Ausgabe = Wenn das Geld von Ihrem Konto abgeht
  • Offene Rechnungen werden nicht erfasst

Die 5 wichtigsten Fakten:

  1. Kleinunternehmer-Grenze: €55.000 BRUTTO brutto/Jahr (seit 2025) - darunter keine Umsatzsteuer
  2. Aufbewahrung: 7 Jahre (BAO §132) - BuchhaltGenie archiviert automatisch
  3. Wechsel zur Doppik: Pflicht ab €700.000 Umsatz in 2 aufeinanderfolgenden Jahren
  4. Steueroptimierung: Ausgaben vorziehen oder Einnahmen verschieben (Jahreswechsel)
  5. BuchhaltGenie: E/A-Rechnung in allen Tarifen verfügbar (inkl. Free!)
💡

Sophie’s Quick-Tipp: Das Zufluss-Abfluss-Prinzip macht Steuerplanung einfach. Rechnung im Dezember erstellt, aber Kunde zahlt im Jänner? → Einnahme zählt erst im neuen Jahr!

Schnellnavigation:


Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist die einfachste und beliebteste Buchhaltungsmethode für EPUs, Freiberufler und Kleinunternehmer in Österreich. Sie basiert auf einem simplen Prinzip: Geld rein minus Geld raus gleich Gewinn.

Auf einen Blick: E/A-Rechnung

AspektWertHinweis
Gesetzliche GrundlageEStG §4 Abs. 3Einkommensteuergesetz
PrinzipZufluss-AbflussZahlung ist entscheidend
UmsatzgrenzeBis €700.000Darüber: Doppelte Buchführung
Kleinunternehmer€55.000 BRUTTO (2025)UStG §6 Abs. 1 Z 27
Aufbewahrung7 JahreBAO §132
BuchhaltGenie TarifAlle TarifeInkl. Free!

Was ist die E/A-Rechnung?

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (kurz: E/A-Rechnung) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip basiert.

💡

Das Grundprinzip ist simpel:

Einnahmen (was auf Ihr Konto kommt) - Ausgaben (was von Ihrem Konto abgeht) = Gewinn (oder Verlust)

Fertig! Keine komplizierten Buchungssätze, keine Bilanz, kein Soll und Haben.

Wer darf die E/A-Rechnung verwenden?

UnternehmensformUmsatzE/A-Rechnung möglich?
EPU (Einzelunternehmer)Bis €700.000✅ Ja
FreiberuflerBis €700.000✅ Ja
OG/KGBis €700.000✅ Ja
GmbHEgal❌ Nein (immer Doppik)
AGEgal❌ Nein (immer Doppik)
⚠️

Wichtig: Wenn Ihr Umsatz zwei Jahre hintereinander über €700.000 liegt, müssen Sie zur doppelten Buchführung wechseln (UGB §189).

Gesetzliche Grundlage: EStG §4 Abs. 3

Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt in §4 Abs. 3, wer die E/A-Rechnung verwenden darf:

“Bei Steuerpflichtigen, die keine Bücher führen und regelmäßig keine Abschlüsse machen, ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben anzusetzen.”

Übersetzt: Wenn Sie nicht zur Buchführung verpflichtet bist, dürfen Sie einfach Einnahmen minus Ausgaben rechnen.


Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip ist das Herzstück der E/A-Rechnung. Es bestimmt, wann eine Einnahme oder Ausgabe in Ihrer Buchhaltung erfasst wird.

🔑

Die goldene Regel:

  • Einnahme = Wenn das Geld auf Ihrem Konto eingeht
  • Ausgabe = Wenn das Geld von Ihrem Konto abgeht

Das Rechnungsdatum spielt keine Rolle - nur das Zahlungsdatum zählt!

E/A-Rechnung vs. Doppelte Buchführung

Zufluss-Abfluss-Prinzip (EStG §4 Abs. 3)

VorgangErfassungZeitpunkt
Rechnung an Kunden erstellt❌ Noch nicht
Kunde bezahlt✅ EinnahmeZahlungseingang
Lieferantenrechnung erhalten❌ Noch nicht
Sie bezahlst✅ AusgabeZahlungsausgang

Vorteil: Einfach, übersichtlich, entspricht dem Kontostand

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Kundenrechnung

Situation: - 15. November 2025: Sie erstellen eine Rechnung über €2.000 - 10. Dezember 2025: Der Kunde bezahlt E/A-Rechnung: - November: Keine Buchung (noch kein Geld erhalten) - Dezember: €2.000 Einnahme ✅ In der Doppik wäre November bereits ein Erlös!

Beispiel 2: Jahreswechsel-Problematik

Situation: - 20. Dezember 2025: Sie erstellen eine Rechnung über €5.000 - 5. Jänner 2026: Der Kunde bezahlt E/A-Rechnung: - 2025: Keine Buchung (Geld noch nicht erhalten) - 2026: €5.000 Einnahme ✅ Tipp: Bei hohen Rechnungen zum Jahresende kann das steuerlich relevant sein!

Beispiel 3: Vorauszahlung

Situation: - 1. Dezember 2025: Sie zahlen die Büromiete für Jänner, Februar, März 2026 im Voraus (€3.000) E/A-Rechnung: - Dezember 2025: €3.000 Ausgabe ✅ In der Doppik würde das über 3 Monate verteilt werden.
💡

Sophie’s Tipp: Das Zufluss-Abfluss-Prinzip kann für Steueroptimierung genutzt werden. Wenn Sie Ende des Jahres viel Gewinn hast, können Sie Ausgaben vorziehen (z.B. Vorauszahlungen). Sprich mit Ihrem Steuerberater!

Zusammenfassung: Zufluss-Abfluss

PrinzipE/A-RechnungDoppelte Buchführung
GesetzEStG §4 Abs. 3UGB §201-207
Einnahme erfasstBei ZahlungseingangBei Leistungserbringung
Ausgabe erfasstBei ZahlungsausgangBei Leistungsempfang
Offene RechnungenNicht erfasstAls Forderung/Verbindlichkeit
KomplexitätEinfachKomplex

Die Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung nach UStG §6 Abs. 1 Z 27 ist eine der wichtigsten Regelungen für EPUs. Sie befreit Sie von der Umsatzsteuer - aber es gibt Grenzen und Regeln zu beachten.

⚠️

Neue Grenze ab 2025: Die Kleinunternehmer-Grenze beträgt jetzt €55.000 BRUTTO (vorher €35.000 netto). Die Berechnung hat sich grundlegend geändert!

Die Grenzen 2025/2026

GrenzeBetragAuswirkung
Kleinunternehmer€55.000 BRUTTO bruttoKeine USt-Pflicht
10% Toleranz€60.500 bruttoEinmalig alle 5 Jahre
Sofortige USt-PflichtAb €100.000 bruttoSofort steuerpflichtig

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

VorteilBeschreibung
Keine UmsatzsteuerSie weist keine 20% USt auf Rechnungen aus
Keine UVA-PflichtKeine monatliche/vierteljährliche Meldung
Einfachere BuchhaltungKeine USt-Konten erforderlich
Attraktiver für B2CPrivatkunden zahlen effektiv weniger
Keine UID erforderlichUID ist optional, nicht Pflicht

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

NachteilBeschreibung
Kein VorsteuerabzugSie bekommen keine USt auf Einkäufe zurück
Höhere EinkaufspreiseSie zahlen effektiv 20% mehr
B2B-NachteilGeschäftskunden können keine Vorsteuer abziehen
Wachstums-HemmnisDie Grenze kann psychologisch bremsen

Der Pflicht-Hinweis auf Rechnungen

📋

Pflichttext auf Kleinunternehmer-Rechnungen:

“Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG”

Oder kürzer: “Kleinunternehmerregelung gem. UStG § 6 Abs. 1 Z 27”

BuchhaltGenie fügt diesen Hinweis automatisch ein, wenn Sie als Kleinunternehmer registriert bist!

Was passiert bei Überschreitung?

Überschreitung unter €100.000

Wenn Sie die €55.000 BRUTTO-Grenze überschreitest (aber unter €100.000 bleibst):

  • Sie bleibst im laufenden Jahr noch Kleinunternehmer
  • Ab 1. Jänner des Folgejahres werden Sie umsatzsteuerpflichtig
  • Sie müssen eine UID-Nummer beim Finanzamt beantragen
  • Alle Rechnungen ab dem Folgejahr mit 20% USt

10% Toleranzregel (einmalig)

Bei Überschreitung zwischen €55.001 und €60.500:

  • Die Toleranzregel greift einmalig alle 5 Jahre
  • Im laufenden Jahr bleibst Sie noch steuerfrei
  • Ab dem Folgejahr werden Sie USt-pflichtig

Überschreitung über €100.000

Achtung! Sofortige Steuerpflicht:

  • Ab der Rechnung, die €100.000 überschreitet: Sofort USt-pflichtig
  • Alle vorherigen Rechnungen im Jahr bleiben ohne USt
  • UID-Nummer muss umgehend beantragt werden

Live-Tracking in BuchhaltGenie

📊

Kostenlos in allen Tarifen! Das Kleinunternehmer-Tracking ist auch im Free-Tarif verfügbar.

Im E/A-Rechnung Dashboard siehst Sie jederzeit Ihren Status:

┌──────────────────────────────────────────────────────┐ │ Kleinunternehmer-Status 2025 │ ├──────────────────────────────────────────────────────┤ │ Aktueller Umsatz: €42.350 │ │ Grenze (BRUTTO): €55.000 BRUTTO │ │ ━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━ │ │ ▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓░░░░░░░░░ 77% │ │ │ │ Noch verfügbar: €12.650 │ │ Status: ✅ Kleinunternehmer aktiv │ └──────────────────────────────────────────────────────┘

Sophie warnt Sie automatisch bei:

  • 80% (€44.000): Gelbe Warnung im Dashboard
  • 90% (€49.500): E-Mail + Push-Benachrichtigung
  • 95% (€52.250): Dringende Warnung
  • 100% (€55.000 BRUTTO): Grenze überschritten!

E/A-Rechnung vs. Doppelte Buchführung

Viele Unternehmer fragen sich: Welche Methode ist die richtige für mich? Hier ein detaillierter Vergleich.

Übersichtstabelle

AspektE/A-RechnungDoppelte Buchführung
Gesetzliche GrundlageEStG §4 Abs. 3UGB §189-216
PrinzipZufluss-AbflussPeriodenabgrenzung
UmsatzgrenzeBis €700.000Ab €700.000 Pflicht
RechtsformenEPU, OG, KG, FreiberuflerGmbH, AG (immer)
KomplexitätEinfachKomplex
Bilanz erforderlich❌ Nein✅ Ja
GuV erforderlich❌ Nein✅ Ja
Buchungssätze❌ Keine✅ Soll/Haben
Offene RechnungenNicht erfasstAls Forderung/Verbindlichkeit
BuchhaltGenie TarifAlle (inkl. Free)Ab Pro (€49,99/Mo)

Wann wird Doppelte Buchführung Pflicht?

Nach UGB §189 ist doppelte Buchführung Pflicht bei:

  1. Umsatzgrenze: €700.000 in 2 aufeinanderfolgenden Jahren
  2. Einmaliger Umsatz: €1.000.000 (führt zu sofortiger Pflicht ab Folgejahr)
  3. Rechtsform: GmbH, AG, Genossenschaft (immer, unabhängig vom Umsatz)
💡

Sophie’s Tipp: Wenn Sie die €700.000-Grenze überschreitest, warne ich Sie rechtzeitig. Der Wechsel zur Doppik ist in BuchhaltGenie nahtlos möglich - alle Ihre Daten bleiben erhalten!

Modus wechseln in BuchhaltGenie

Beim Wechsel zur Doppik passiert:

  1. Eröffnungsbilanz erstellen (UGB §193)
  2. Übergangsgewinn berechnen (durch erstmalige Erfassung von Forderungen/Verbindlichkeiten)
  3. Kontenplan aktivieren (EKR mit allen Klassen 0-9)
  4. Soll/Haben-Buchungen ab sofort
💶

Steuertipp: Der Übergangsgewinn kann auf 3 Jahre verteilt werden (EStG §4 Abs. 10), um die Steuerlast zu glätten.


Schritt-für-Schritt: Das E/A-Dashboard

BuchhaltGenie bietet ein speziell für die E/A-Rechnung optimiertes Dashboard. Hier eine Tour durch alle Funktionen.

Das Dashboard im Überblick

Jahr auswählen

Oben rechts können Sie das Jahr auswählen (2020-2026). Alle Werte werden automatisch für das gewählte Jahr berechnet.

Kleinunternehmer-Status

Der Status-Badge zeigt Ihnen sofort:

  • Grün: Unter €55.000 BRUTTO - Sie sind Kleinunternehmer
  • Gelb: 80-99% der Grenze - Vorsicht!
  • Rot: Grenze überschritten - Handlung erforderlich

Übersichtskarten

Drei Karten zeigen die wichtigsten Kennzahlen:

KarteBedeutungBerechnung
EinnahmenAlles, was reingekommen istSumme aller Zuflüsse
AusgabenAlles, was rausgegangen istSumme aller Abflüsse
ErgebnisIhr Gewinn/VerlustEinnahmen - Ausgaben

Monatlicher Verlauf

Das Diagramm zeigt Einnahmen und Ausgaben pro Monat. So erkennst Sie:

  • Saisonale Schwankungen
  • Monate mit hohen Ausgaben
  • Ihre besten Umsatzmonate

Monats-Tabelle (barrierefrei)

Für Screen-Reader und detaillierte Analyse: Eine Tabelle mit allen Monatswerten.

Transaktionen erfassen

Einnahme erfassen:

  1. Klicken Sie auf + Neue Transaktion
  2. Wählen Sie Einnahme
  3. Gib ein:
    • Betrag (brutto, inkl. USt falls zutreffend)
    • Datum des Zahlungseingangs
    • Beschreibung
    • Kategorie (z.B. “Umsatzerlöse”)
  4. Speichern
💡

Tipp: Verknüpfe Einnahmen mit Rechnungen für vollständige Nachverfolgung.

Kategorien und EKR-Konten

Auch in der E/A-Rechnung verwendet BuchhaltGenie intern die österreichischen EKR-Konten (Einheitskontenrahmen). Das ist wichtig für:

  • Korrekten Steuerberater-Export
  • FinanzOnline®-kompatible Auswertungen
  • Eventuellen späteren Wechsel zur Doppik

Typische Ausgaben-Kategorien (Klasse 7)

KategorieEKR-KontoHinweis
Miete/Pacht7000Miet- und Pachtaufwand
Telefon/Internet7320Nachrichtenaufwand
Bürobedarf7350Büromaterial
KFZ-Kosten7360KFZ-Aufwand
Treibstoff7361Treibstoffe
Reisekosten7400Dienstreisen
Bewirtung7440Nur 50% Vorsteuer!
Bankspesen7650Kontoführung etc.

Typische Einnahmen-Kategorien (Klasse 4)

KategorieEKR-KontoUSt-Satz
Umsatzerlöse 20%400020%
Umsatzerlöse 10%410010% (Lebensmittel, Bücher)
Umsatzerlöse 13%420013% (Kunst, Hotels)
Steuerfreie Erlöse44000% (Export, EU B2B)
📊

Sophie erkennt Kategorien automatisch: Beim Bank-Import analysiere ich die Buchungstexte und schlage die passende Kategorie vor. Sie können jederzeit korrigieren.

Export-Funktionen

ExportFormatVerwendung
Steuerberater-ExportCSV, DATEV, BMDFür Ihren Steuerberater
FinanzOnline XMLXMLFür die Steuererklärung
PDF-AuswertungPDFFür Ihre Unterlagen
Excel-ExportXLSXFür eigene Analysen

Rechtliche Anforderungen

Als Unternehmer in Österreich müssen Sie verschiedene gesetzliche Anforderungen erfüllen. BuchhaltGenie hilft Ihnen dabei.

BAO §132: 7 Jahre Aufbewahrung

📁

Pflicht: Alle buchhalterischen Unterlagen müssen 7 Jahre aufbewahrt werden.

UnterlageAufbewahrungsfristBuchhaltGenie
Ausgangsrechnungen7 Jahre✅ Automatisch archiviert
Eingangsrechnungen/Belege7 Jahre✅ Automatisch archiviert
Kontoauszüge7 Jahre✅ Bei Bank-Sync gespeichert
Jahresabschluss7 Jahre✅ PDF-Export verfügbar
Geschäftskorrespondenz7 Jahre✅ Dokumenten-Management

Fristberechnung: Die 7 Jahre beginnen mit Ende des Kalenderjahres.

  • Rechnung vom 15.03.2025 → Aufbewahren bis 31.12.2032
🗄️

So archiviert BuchhaltGenie BAO-konform:

  1. Unveränderbar: Zeitstempel + digitale Signatur
  2. Vollständig: Änderungen werden als Storno + Neubuchung dokumentiert
  3. Nachvollziehbar: Kompletter Audit-Trail
  4. Automatisch: Keine manuelle Archivierung nötig
  5. DSGVO-konform: Verschlüsselte Speicherung

BAO §131: Belegpflicht

Jede Buchung muss durch einen Beleg nachweisbar sein. Das bedeutet:

  • Jede Einnahme braucht eine Rechnung oder Quittung
  • Jede Ausgabe braucht einen Beleg (Rechnung, Kassenbon, Kontoauszug)
  • Eigenbelege sind in Ausnahmefällen zulässig (z.B. Trinkgeld)

UStG §11: Rechnungsanforderungen

Wenn Sie Rechnungen ausstellst, müssen diese 7 Pflichtangaben enthalten:

  1. Fortlaufende Nummer (eindeutig, ohne Lücken)
  2. Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
  3. Leistungsdatum (wann wurde geliefert/geleistet)
  4. Name + Adresse des Leistenden (Sie + Ihre UID falls vorhanden)
  5. Name + Adresse des Empfängers (Ihr Kunde)
  6. Menge und Art der Leistung (was, wie viel, Einzelpreis)
  7. Steuersatz und Steuerbetrag (oder Kleinunternehmer-Hinweis)

BuchhaltGenie prüft das automatisch! Jede Rechnung wird vor dem Versand auf UStG §11-Konformität geprüft. Fehlende Angaben werden Ihnen angezeigt.

UVA-Meldepflichten (wenn nicht Kleinunternehmer)

Falls Sie kein Kleinunternehmer bist, müssen Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) abgeben:

JahresumsatzUVA-PeriodeFrist
Bis €100.000Vierteljährlich15.05., 15.08., 15.11., 15.02.
Über €100.000Monatlich15. des Folgemonats
KleinunternehmerKeineKeine UVA erforderlich

BuchhaltGenie berechnet Ihre UVA automatisch und exportiert sie als FinanzOnline-XML.


Häufige Fragen (FAQ)

Grundlagen

Muss ich als Kleinunternehmer überhaupt Buchhaltung führen?

Ja! Auch Kleinunternehmer müssen Aufzeichnungen führen (BAO §131). Die E/A-Rechnung ist die einfachste erlaubte Form. Ohne Aufzeichnungen riskierst Sie bei einer Prüfung Schätzungen durch das Finanzamt.

Was passiert, wenn ich die €55.000 BRUTTO-Grenze im Dezember überschreite?

Bei Überschreitung unter €100.000: Sie bleibst im laufenden Jahr noch Kleinunternehmer. Ab 1. Jänner des Folgejahres werden Sie USt-pflichtig. Beantrage rechtzeitig eine UID-Nummer.

Kann ich Ausgaben von 2024 noch 2025 absetzen?

Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip zählt das Zahlungsdatum. Wenn Sie eine Rechnung von 2024 erst im Jänner 2025 bezahlst, ist es eine Ausgabe 2025. Das kann für Steueroptimierung genutzt werden.

Praktische Fragen

Was mache ich mit Privatentnahmen und -einlagen?

Privatentnahmen (Geld für persönliche Zwecke) und Privateinlagen (privates Geld ins Geschäft) sind keine Betriebsausgaben/Einnahmen. Sie werden separat erfasst und sind gewinn-neutral. BuchhaltGenie hat dafür eigene Kategorien.

Wie erfasse ich Barzahlungen ohne Beleg?

Grundsätzlich: Jede Ausgabe braucht einen Beleg. In Ausnahmefällen (z.B. Trinkgeld, Parkuhr) können Sie einen Eigenbeleg erstellen. Dieser sollte Datum, Betrag, Zweck und Ihre Unterschrift enthalten. BuchhaltGenie unterstützt Eigenbelege.

Was ist mit Vorauszahlungen (z.B. Jahresabo)?

Bei der E/A-Rechnung: Die gesamte Zahlung ist im Zahlungsjahr eine Ausgabe. Beispiel: Sie zahlen im Dezember 2025 ein Jahresabo für 2026 → Ausgabe 2025. In der Doppik würde das auf 12 Monate verteilt.

Steuerliche Fragen

Kann ich als Kleinunternehmer trotzdem eine UID beantragen?

Ja, eine UID ist auch für Kleinunternehmer möglich und für EU-Geschäfte sogar empfohlen. Sie bleibst trotzdem von der USt befreit, kannst aber am EU-Binnenmarkt teilnehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?

  • Umsatzsteuer (USt): Die Steuer, die Sie auf Ihre Rechnungen aufschlägst und ans Finanzamt abführst
  • Vorsteuer (VSt): Die Steuer, die Sie beim Einkauf zahlst und vom Finanzamt zurückbekommen kannst

Als Kleinunternehmer zahlst Sie keine USt und bekommst auch keine VSt zurück.


BuchhaltGenie Ressourcen

Offizielle Quellen

InstitutionLinkInhalt
BMFwww.bmf.gv.at Bundesministerium für Finanzen
FinanzOnlinefinanzonline.bmf.gv.at Online-Steuererklärung
WKOwww.wko.at Wirtschaftskammer Österreich
RISwww.ris.bka.gv.at Rechtsinformationssystem
USPwww.usp.gv.at Unternehmensserviceportal

Gesetzestexte

GesetzParagraphInhalt
EStG§4 Abs. 3Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
UStG§6 Abs. 1 Z 27Kleinunternehmerregelung
UStG§11Rechnungsanforderungen
BAO§131Aufzeichnungspflichten
BAO§1327-Jahre Aufbewahrung
UGB§189Buchführungspflicht ab €700.000

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Rechtlicher Hinweis: Diese Dokumentation dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei komplexen Fragen wende Sie bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt. Stand: Jänner 2026.


Weitere Ressourcen: