Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A)
Hallo, ich bin Sophie! 👋 Ich führe Sie durch alles, was Sie zur E/A-Rechnung wissen müssen. Keine Sorge - auch wenn Buchhaltung kompliziert klingt, mache ich es Ihnen so einfach wie möglich!
Kurzfassung (5 Minuten)
Keine Zeit für 687 Zeilen? Diese Kurzfassung gibt Ihnen das Wichtigste zur E/A-Rechnung in 5 Minuten. Für Details scrolle zu den jeweiligen Abschnitten.
Was ist die E/A-Rechnung?
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist die einfachste Buchhaltungsmethode in Österreich: Geld rein minus Geld raus = Gewinn. Keine Bilanz, keine komplizierten Buchungssätze.
Wer darf sie verwenden?
| ✅ Erlaubt | ❌ Nicht erlaubt |
|---|---|
| EPU, Freiberufler | GmbH, AG |
| OG, KG | Umsatz über €700.000 (2 Jahre) |
| Umsatz bis €700.000 | Kapitalgesellschaften |
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip (EStG §4 Abs. 3)
- Einnahme = Wenn das Geld auf Ihrem Konto eingeht (nicht Rechnungsdatum!)
- Ausgabe = Wenn das Geld von Ihrem Konto abgeht
- Offene Rechnungen werden nicht erfasst
Die 5 wichtigsten Fakten:
- Kleinunternehmer-Grenze: €55.000 BRUTTO brutto/Jahr (seit 2025) - darunter keine Umsatzsteuer
- Aufbewahrung: 7 Jahre (BAO §132) - BuchhaltGenie archiviert automatisch
- Wechsel zur Doppik: Pflicht ab €700.000 Umsatz in 2 aufeinanderfolgenden Jahren
- Steueroptimierung: Ausgaben vorziehen oder Einnahmen verschieben (Jahreswechsel)
- BuchhaltGenie: E/A-Rechnung in allen Tarifen verfügbar (inkl. Free!)
Sophie’s Quick-Tipp: Das Zufluss-Abfluss-Prinzip macht Steuerplanung einfach. Rechnung im Dezember erstellt, aber Kunde zahlt im Jänner? → Einnahme zählt erst im neuen Jahr!
Schnellnavigation:
- Was ist die E/A-Rechnung? - Grundlagen und wer sie nutzen darf
- Das Zufluss-Abfluss-Prinzip - Das Herzstück erklärt
- Kleinunternehmerregelung - €55.000 BRUTTO-Grenze und Überschreitung
- Das E/A-Dashboard - BuchhaltGenie Anleitung
- Rechtliche Anforderungen - BAO, UStG und Pflichten
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist die einfachste und beliebteste Buchhaltungsmethode für EPUs, Freiberufler und Kleinunternehmer in Österreich. Sie basiert auf einem simplen Prinzip: Geld rein minus Geld raus gleich Gewinn.
Auf einen Blick: E/A-Rechnung
| Aspekt | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | EStG §4 Abs. 3 | Einkommensteuergesetz |
| Prinzip | Zufluss-Abfluss | Zahlung ist entscheidend |
| Umsatzgrenze | Bis €700.000 | Darüber: Doppelte Buchführung |
| Kleinunternehmer | €55.000 BRUTTO (2025) | UStG §6 Abs. 1 Z 27 |
| Aufbewahrung | 7 Jahre | BAO §132 |
| BuchhaltGenie Tarif | Alle Tarife | Inkl. Free! |
Was ist die E/A-Rechnung?
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (kurz: E/A-Rechnung) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip basiert.
Das Grundprinzip ist simpel:
Einnahmen (was auf Ihr Konto kommt)
- Ausgaben (was von Ihrem Konto abgeht)
= Gewinn (oder Verlust)Fertig! Keine komplizierten Buchungssätze, keine Bilanz, kein Soll und Haben.
Wer darf die E/A-Rechnung verwenden?
| Unternehmensform | Umsatz | E/A-Rechnung möglich? |
|---|---|---|
| EPU (Einzelunternehmer) | Bis €700.000 | ✅ Ja |
| Freiberufler | Bis €700.000 | ✅ Ja |
| OG/KG | Bis €700.000 | ✅ Ja |
| GmbH | Egal | ❌ Nein (immer Doppik) |
| AG | Egal | ❌ Nein (immer Doppik) |
Wichtig: Wenn Ihr Umsatz zwei Jahre hintereinander über €700.000 liegt, müssen Sie zur doppelten Buchführung wechseln (UGB §189).
Gesetzliche Grundlage: EStG §4 Abs. 3
Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt in §4 Abs. 3, wer die E/A-Rechnung verwenden darf:
“Bei Steuerpflichtigen, die keine Bücher führen und regelmäßig keine Abschlüsse machen, ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben anzusetzen.”
Übersetzt: Wenn Sie nicht zur Buchführung verpflichtet bist, dürfen Sie einfach Einnahmen minus Ausgaben rechnen.
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip ist das Herzstück der E/A-Rechnung. Es bestimmt, wann eine Einnahme oder Ausgabe in Ihrer Buchhaltung erfasst wird.
Die goldene Regel:
- Einnahme = Wenn das Geld auf Ihrem Konto eingeht
- Ausgabe = Wenn das Geld von Ihrem Konto abgeht
Das Rechnungsdatum spielt keine Rolle - nur das Zahlungsdatum zählt!
E/A-Rechnung vs. Doppelte Buchführung
E/A-Rechnung (Zufluss-Abfluss)
Zufluss-Abfluss-Prinzip (EStG §4 Abs. 3)
| Vorgang | Erfassung | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Rechnung an Kunden erstellt | ❌ Noch nicht | — |
| Kunde bezahlt | ✅ Einnahme | Zahlungseingang |
| Lieferantenrechnung erhalten | ❌ Noch nicht | — |
| Sie bezahlst | ✅ Ausgabe | Zahlungsausgang |
Vorteil: Einfach, übersichtlich, entspricht dem Kontostand
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Kundenrechnung
Situation:
- 15. November 2025: Sie erstellen eine Rechnung über €2.000
- 10. Dezember 2025: Der Kunde bezahlt
E/A-Rechnung:
- November: Keine Buchung (noch kein Geld erhalten)
- Dezember: €2.000 Einnahme ✅
In der Doppik wäre November bereits ein Erlös!Beispiel 2: Jahreswechsel-Problematik
Situation:
- 20. Dezember 2025: Sie erstellen eine Rechnung über €5.000
- 5. Jänner 2026: Der Kunde bezahlt
E/A-Rechnung:
- 2025: Keine Buchung (Geld noch nicht erhalten)
- 2026: €5.000 Einnahme ✅
Tipp: Bei hohen Rechnungen zum Jahresende kann das
steuerlich relevant sein!Beispiel 3: Vorauszahlung
Situation:
- 1. Dezember 2025: Sie zahlen die Büromiete für
Jänner, Februar, März 2026 im Voraus (€3.000)
E/A-Rechnung:
- Dezember 2025: €3.000 Ausgabe ✅
In der Doppik würde das über 3 Monate verteilt werden.Sophie’s Tipp: Das Zufluss-Abfluss-Prinzip kann für Steueroptimierung genutzt werden. Wenn Sie Ende des Jahres viel Gewinn hast, können Sie Ausgaben vorziehen (z.B. Vorauszahlungen). Sprich mit Ihrem Steuerberater!
Zusammenfassung: Zufluss-Abfluss
| Prinzip | E/A-Rechnung | Doppelte Buchführung |
|---|---|---|
| Gesetz | EStG §4 Abs. 3 | UGB §201-207 |
| Einnahme erfasst | Bei Zahlungseingang | Bei Leistungserbringung |
| Ausgabe erfasst | Bei Zahlungsausgang | Bei Leistungsempfang |
| Offene Rechnungen | Nicht erfasst | Als Forderung/Verbindlichkeit |
| Komplexität | Einfach | Komplex |
Die Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung nach UStG §6 Abs. 1 Z 27 ist eine der wichtigsten Regelungen für EPUs. Sie befreit Sie von der Umsatzsteuer - aber es gibt Grenzen und Regeln zu beachten.
Neue Grenze ab 2025: Die Kleinunternehmer-Grenze beträgt jetzt €55.000 BRUTTO (vorher €35.000 netto). Die Berechnung hat sich grundlegend geändert!
Die Grenzen 2025/2026
| Grenze | Betrag | Auswirkung |
|---|---|---|
| Kleinunternehmer | €55.000 BRUTTO brutto | Keine USt-Pflicht |
| 10% Toleranz | €60.500 brutto | Einmalig alle 5 Jahre |
| Sofortige USt-Pflicht | Ab €100.000 brutto | Sofort steuerpflichtig |
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
| Vorteil | Beschreibung |
|---|---|
| Keine Umsatzsteuer | Sie weist keine 20% USt auf Rechnungen aus |
| Keine UVA-Pflicht | Keine monatliche/vierteljährliche Meldung |
| Einfachere Buchhaltung | Keine USt-Konten erforderlich |
| Attraktiver für B2C | Privatkunden zahlen effektiv weniger |
| Keine UID erforderlich | UID ist optional, nicht Pflicht |
Nachteile der Kleinunternehmerregelung
| Nachteil | Beschreibung |
|---|---|
| Kein Vorsteuerabzug | Sie bekommen keine USt auf Einkäufe zurück |
| Höhere Einkaufspreise | Sie zahlen effektiv 20% mehr |
| B2B-Nachteil | Geschäftskunden können keine Vorsteuer abziehen |
| Wachstums-Hemmnis | Die Grenze kann psychologisch bremsen |
Der Pflicht-Hinweis auf Rechnungen
Pflichttext auf Kleinunternehmer-Rechnungen:
“Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG”
Oder kürzer: “Kleinunternehmerregelung gem. UStG § 6 Abs. 1 Z 27”
BuchhaltGenie fügt diesen Hinweis automatisch ein, wenn Sie als Kleinunternehmer registriert bist!
Was passiert bei Überschreitung?
Überschreitung unter €100.000
Wenn Sie die €55.000 BRUTTO-Grenze überschreitest (aber unter €100.000 bleibst):
- Sie bleibst im laufenden Jahr noch Kleinunternehmer
- Ab 1. Jänner des Folgejahres werden Sie umsatzsteuerpflichtig
- Sie müssen eine UID-Nummer beim Finanzamt beantragen
- Alle Rechnungen ab dem Folgejahr mit 20% USt
10% Toleranzregel (einmalig)
Bei Überschreitung zwischen €55.001 und €60.500:
- Die Toleranzregel greift einmalig alle 5 Jahre
- Im laufenden Jahr bleibst Sie noch steuerfrei
- Ab dem Folgejahr werden Sie USt-pflichtig
Überschreitung über €100.000
Achtung! Sofortige Steuerpflicht:
- Ab der Rechnung, die €100.000 überschreitet: Sofort USt-pflichtig
- Alle vorherigen Rechnungen im Jahr bleiben ohne USt
- UID-Nummer muss umgehend beantragt werden
Live-Tracking in BuchhaltGenie
Kostenlos in allen Tarifen! Das Kleinunternehmer-Tracking ist auch im Free-Tarif verfügbar.
Im E/A-Rechnung Dashboard siehst Sie jederzeit Ihren Status:
┌──────────────────────────────────────────────────────┐
│ Kleinunternehmer-Status 2025 │
├──────────────────────────────────────────────────────┤
│ Aktueller Umsatz: €42.350 │
│ Grenze (BRUTTO): €55.000 BRUTTO │
│ ━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━ │
│ ▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓░░░░░░░░░ 77% │
│ │
│ Noch verfügbar: €12.650 │
│ Status: ✅ Kleinunternehmer aktiv │
└──────────────────────────────────────────────────────┘Sophie warnt Sie automatisch bei:
- 80% (€44.000): Gelbe Warnung im Dashboard
- 90% (€49.500): E-Mail + Push-Benachrichtigung
- 95% (€52.250): Dringende Warnung
- 100% (€55.000 BRUTTO): Grenze überschritten!
E/A-Rechnung vs. Doppelte Buchführung
Viele Unternehmer fragen sich: Welche Methode ist die richtige für mich? Hier ein detaillierter Vergleich.
Übersichtstabelle
| Aspekt | E/A-Rechnung | Doppelte Buchführung |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | EStG §4 Abs. 3 | UGB §189-216 |
| Prinzip | Zufluss-Abfluss | Periodenabgrenzung |
| Umsatzgrenze | Bis €700.000 | Ab €700.000 Pflicht |
| Rechtsformen | EPU, OG, KG, Freiberufler | GmbH, AG (immer) |
| Komplexität | Einfach | Komplex |
| Bilanz erforderlich | ❌ Nein | ✅ Ja |
| GuV erforderlich | ❌ Nein | ✅ Ja |
| Buchungssätze | ❌ Keine | ✅ Soll/Haben |
| Offene Rechnungen | Nicht erfasst | Als Forderung/Verbindlichkeit |
| BuchhaltGenie Tarif | Alle (inkl. Free) | Ab Pro (€49,99/Mo) |
Wann wird Doppelte Buchführung Pflicht?
Nach UGB §189 ist doppelte Buchführung Pflicht bei:
- Umsatzgrenze: €700.000 in 2 aufeinanderfolgenden Jahren
- Einmaliger Umsatz: €1.000.000 (führt zu sofortiger Pflicht ab Folgejahr)
- Rechtsform: GmbH, AG, Genossenschaft (immer, unabhängig vom Umsatz)
Sophie’s Tipp: Wenn Sie die €700.000-Grenze überschreitest, warne ich Sie rechtzeitig. Der Wechsel zur Doppik ist in BuchhaltGenie nahtlos möglich - alle Ihre Daten bleiben erhalten!
Modus wechseln in BuchhaltGenie
Von E/A zu Doppik
Beim Wechsel zur Doppik passiert:
- Eröffnungsbilanz erstellen (UGB §193)
- Übergangsgewinn berechnen (durch erstmalige Erfassung von Forderungen/Verbindlichkeiten)
- Kontenplan aktivieren (EKR mit allen Klassen 0-9)
- Soll/Haben-Buchungen ab sofort
Steuertipp: Der Übergangsgewinn kann auf 3 Jahre verteilt werden (EStG §4 Abs. 10), um die Steuerlast zu glätten.
Schritt-für-Schritt: Das E/A-Dashboard
BuchhaltGenie bietet ein speziell für die E/A-Rechnung optimiertes Dashboard. Hier eine Tour durch alle Funktionen.
Das Dashboard im Überblick
Jahr auswählen
Oben rechts können Sie das Jahr auswählen (2020-2026). Alle Werte werden automatisch für das gewählte Jahr berechnet.
Kleinunternehmer-Status
Der Status-Badge zeigt Ihnen sofort:
- Grün: Unter €55.000 BRUTTO - Sie sind Kleinunternehmer
- Gelb: 80-99% der Grenze - Vorsicht!
- Rot: Grenze überschritten - Handlung erforderlich
Übersichtskarten
Drei Karten zeigen die wichtigsten Kennzahlen:
| Karte | Bedeutung | Berechnung |
|---|---|---|
| Einnahmen | Alles, was reingekommen ist | Summe aller Zuflüsse |
| Ausgaben | Alles, was rausgegangen ist | Summe aller Abflüsse |
| Ergebnis | Ihr Gewinn/Verlust | Einnahmen - Ausgaben |
Monatlicher Verlauf
Das Diagramm zeigt Einnahmen und Ausgaben pro Monat. So erkennst Sie:
- Saisonale Schwankungen
- Monate mit hohen Ausgaben
- Ihre besten Umsatzmonate
Monats-Tabelle (barrierefrei)
Für Screen-Reader und detaillierte Analyse: Eine Tabelle mit allen Monatswerten.
Transaktionen erfassen
Einnahme erfassen
Einnahme erfassen:
- Klicken Sie auf + Neue Transaktion
- Wählen Sie Einnahme
- Gib ein:
- Betrag (brutto, inkl. USt falls zutreffend)
- Datum des Zahlungseingangs
- Beschreibung
- Kategorie (z.B. “Umsatzerlöse”)
- Speichern
Tipp: Verknüpfe Einnahmen mit Rechnungen für vollständige Nachverfolgung.
Kategorien und EKR-Konten
Auch in der E/A-Rechnung verwendet BuchhaltGenie intern die österreichischen EKR-Konten (Einheitskontenrahmen). Das ist wichtig für:
- Korrekten Steuerberater-Export
- FinanzOnline®-kompatible Auswertungen
- Eventuellen späteren Wechsel zur Doppik
Typische Ausgaben-Kategorien (Klasse 7)
| Kategorie | EKR-Konto | Hinweis |
|---|---|---|
| Miete/Pacht | 7000 | Miet- und Pachtaufwand |
| Telefon/Internet | 7320 | Nachrichtenaufwand |
| Bürobedarf | 7350 | Büromaterial |
| KFZ-Kosten | 7360 | KFZ-Aufwand |
| Treibstoff | 7361 | Treibstoffe |
| Reisekosten | 7400 | Dienstreisen |
| Bewirtung | 7440 | Nur 50% Vorsteuer! |
| Bankspesen | 7650 | Kontoführung etc. |
Typische Einnahmen-Kategorien (Klasse 4)
| Kategorie | EKR-Konto | USt-Satz |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse 20% | 4000 | 20% |
| Umsatzerlöse 10% | 4100 | 10% (Lebensmittel, Bücher) |
| Umsatzerlöse 13% | 4200 | 13% (Kunst, Hotels) |
| Steuerfreie Erlöse | 4400 | 0% (Export, EU B2B) |
Sophie erkennt Kategorien automatisch: Beim Bank-Import analysiere ich die Buchungstexte und schlage die passende Kategorie vor. Sie können jederzeit korrigieren.
Export-Funktionen
| Export | Format | Verwendung |
|---|---|---|
| Steuerberater-Export | CSV, DATEV, BMD | Für Ihren Steuerberater |
| FinanzOnline XML | XML | Für die Steuererklärung |
| PDF-Auswertung | Für Ihre Unterlagen | |
| Excel-Export | XLSX | Für eigene Analysen |
Rechtliche Anforderungen
Als Unternehmer in Österreich müssen Sie verschiedene gesetzliche Anforderungen erfüllen. BuchhaltGenie hilft Ihnen dabei.
BAO §132: 7 Jahre Aufbewahrung
Pflicht: Alle buchhalterischen Unterlagen müssen 7 Jahre aufbewahrt werden.
| Unterlage | Aufbewahrungsfrist | BuchhaltGenie |
|---|---|---|
| Ausgangsrechnungen | 7 Jahre | ✅ Automatisch archiviert |
| Eingangsrechnungen/Belege | 7 Jahre | ✅ Automatisch archiviert |
| Kontoauszüge | 7 Jahre | ✅ Bei Bank-Sync gespeichert |
| Jahresabschluss | 7 Jahre | ✅ PDF-Export verfügbar |
| Geschäftskorrespondenz | 7 Jahre | ✅ Dokumenten-Management |
Fristberechnung: Die 7 Jahre beginnen mit Ende des Kalenderjahres.
- Rechnung vom 15.03.2025 → Aufbewahren bis 31.12.2032
So archiviert BuchhaltGenie BAO-konform:
- Unveränderbar: Zeitstempel + digitale Signatur
- Vollständig: Änderungen werden als Storno + Neubuchung dokumentiert
- Nachvollziehbar: Kompletter Audit-Trail
- Automatisch: Keine manuelle Archivierung nötig
- DSGVO-konform: Verschlüsselte Speicherung
BAO §131: Belegpflicht
Jede Buchung muss durch einen Beleg nachweisbar sein. Das bedeutet:
- Jede Einnahme braucht eine Rechnung oder Quittung
- Jede Ausgabe braucht einen Beleg (Rechnung, Kassenbon, Kontoauszug)
- Eigenbelege sind in Ausnahmefällen zulässig (z.B. Trinkgeld)
UStG §11: Rechnungsanforderungen
Wenn Sie Rechnungen ausstellst, müssen diese 7 Pflichtangaben enthalten:
- Fortlaufende Nummer (eindeutig, ohne Lücken)
- Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
- Leistungsdatum (wann wurde geliefert/geleistet)
- Name + Adresse des Leistenden (Sie + Ihre UID falls vorhanden)
- Name + Adresse des Empfängers (Ihr Kunde)
- Menge und Art der Leistung (was, wie viel, Einzelpreis)
- Steuersatz und Steuerbetrag (oder Kleinunternehmer-Hinweis)
BuchhaltGenie prüft das automatisch! Jede Rechnung wird vor dem Versand auf UStG §11-Konformität geprüft. Fehlende Angaben werden Ihnen angezeigt.
UVA-Meldepflichten (wenn nicht Kleinunternehmer)
Falls Sie kein Kleinunternehmer bist, müssen Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) abgeben:
| Jahresumsatz | UVA-Periode | Frist |
|---|---|---|
| Bis €100.000 | Vierteljährlich | 15.05., 15.08., 15.11., 15.02. |
| Über €100.000 | Monatlich | 15. des Folgemonats |
| Kleinunternehmer | Keine | Keine UVA erforderlich |
BuchhaltGenie berechnet Ihre UVA automatisch und exportiert sie als FinanzOnline-XML.
Häufige Fragen (FAQ)
Grundlagen
Muss ich als Kleinunternehmer überhaupt Buchhaltung führen?
Ja! Auch Kleinunternehmer müssen Aufzeichnungen führen (BAO §131). Die E/A-Rechnung ist die einfachste erlaubte Form. Ohne Aufzeichnungen riskierst Sie bei einer Prüfung Schätzungen durch das Finanzamt.
Was passiert, wenn ich die €55.000 BRUTTO-Grenze im Dezember überschreite?
Bei Überschreitung unter €100.000: Sie bleibst im laufenden Jahr noch Kleinunternehmer. Ab 1. Jänner des Folgejahres werden Sie USt-pflichtig. Beantrage rechtzeitig eine UID-Nummer.
Kann ich Ausgaben von 2024 noch 2025 absetzen?
Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip zählt das Zahlungsdatum. Wenn Sie eine Rechnung von 2024 erst im Jänner 2025 bezahlst, ist es eine Ausgabe 2025. Das kann für Steueroptimierung genutzt werden.
Praktische Fragen
Was mache ich mit Privatentnahmen und -einlagen?
Privatentnahmen (Geld für persönliche Zwecke) und Privateinlagen (privates Geld ins Geschäft) sind keine Betriebsausgaben/Einnahmen. Sie werden separat erfasst und sind gewinn-neutral. BuchhaltGenie hat dafür eigene Kategorien.
Wie erfasse ich Barzahlungen ohne Beleg?
Grundsätzlich: Jede Ausgabe braucht einen Beleg. In Ausnahmefällen (z.B. Trinkgeld, Parkuhr) können Sie einen Eigenbeleg erstellen. Dieser sollte Datum, Betrag, Zweck und Ihre Unterschrift enthalten. BuchhaltGenie unterstützt Eigenbelege.
Was ist mit Vorauszahlungen (z.B. Jahresabo)?
Bei der E/A-Rechnung: Die gesamte Zahlung ist im Zahlungsjahr eine Ausgabe. Beispiel: Sie zahlen im Dezember 2025 ein Jahresabo für 2026 → Ausgabe 2025. In der Doppik würde das auf 12 Monate verteilt.
Steuerliche Fragen
Kann ich als Kleinunternehmer trotzdem eine UID beantragen?
Ja, eine UID ist auch für Kleinunternehmer möglich und für EU-Geschäfte sogar empfohlen. Sie bleibst trotzdem von der USt befreit, kannst aber am EU-Binnenmarkt teilnehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?
- Umsatzsteuer (USt): Die Steuer, die Sie auf Ihre Rechnungen aufschlägst und ans Finanzamt abführst
- Vorsteuer (VSt): Die Steuer, die Sie beim Einkauf zahlst und vom Finanzamt zurückbekommen kannst
Als Kleinunternehmer zahlst Sie keine USt und bekommst auch keine VSt zurück.
Weiterführende Links
BuchhaltGenie Ressourcen
Alles zur €55.000 BRUTTO-Grenze und 10% Toleranz
Kleinunternehmer-RegelungWenn Sie über €700.000 wächst
Doppelte BuchführungUmsatzsteuer-Voranmeldung
UVA vorbereitenAutomatischer Transaktionsimport
Bank verbindenOffizielle Quellen
| Institution | Link | Inhalt |
|---|---|---|
| BMF | www.bmf.gv.at | Bundesministerium für Finanzen |
| FinanzOnline | finanzonline.bmf.gv.at | Online-Steuererklärung |
| WKO | www.wko.at | Wirtschaftskammer Österreich |
| RIS | www.ris.bka.gv.at | Rechtsinformationssystem |
| USP | www.usp.gv.at | Unternehmensserviceportal |
Gesetzestexte
| Gesetz | Paragraph | Inhalt |
|---|---|---|
| EStG | §4 Abs. 3 | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung |
| UStG | §6 Abs. 1 Z 27 | Kleinunternehmerregelung |
| UStG | §11 | Rechnungsanforderungen |
| BAO | §131 | Aufzeichnungspflichten |
| BAO | §132 | 7-Jahre Aufbewahrung |
| UGB | §189 | Buchführungspflicht ab €700.000 |
Rechtlicher Hinweis: Diese Dokumentation dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei komplexen Fragen wende Sie bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt. Stand: Jänner 2026.
Weitere Ressourcen:
- Kategorisierung - Transaktionen richtig zuordnen
- Berichte erstellen - Auswertungen und Exporte
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