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De AtInvestmentsKESt-Berechnung für Investments

KESt-Berechnung für Investments

🧮

Automatische Steuer-Compliance: BuchhaltGenie berechnet die Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5% für Wertpapiere und Krypto sowie die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) von 30% vollautomatisch nach österreichischem Steuerrecht.

Übersicht

Die österreichische Kapitalertragsteuer (KESt) beträgt 27,5% und gilt für:

  • Wertpapiere: Aktien, ETFs, Anleihen (EStG §27/§27a)
  • Kryptowährungen: Bitcoin, Ethereum, Altcoins (EStG §27b)
  • Investmentfonds: Ausschüttende und thesaurierende Fonds (EStG §27a)

Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) beträgt 30% und gilt für:

  • Immobilien-Veräußerung: Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke (EStG §30)

1. KESt für Wertpapiere (27,5%)

EStG §27 und §27a – Standard-Kapitalerträge

💡

Sophie sagt: Die 27,5% KESt wird bei Verkauf von Aktien, ETFs und Anleihen fällig. Bei ausländischen Brokern müssen Sie die Steuer selbst in der Steuererklärung angeben – BuchhaltGenie berechnet die Höhe automatisch!

Berechnung

KomponenteFormelBeispiel
VeräußerungsgewinnVerkaufspreis - Anschaffungskosten€10.000 - €7.000 = €3.000
KESt 27,5%Gewinn × 0,275€3.000 × 0,275 = €825
Netto-GewinnGewinn - KESt€3.000 - €825 = €2.175

Abzugsverfahren

Automatische Abfuhr:

Österreichische Broker (z.B. Flatex AT, Erste Bank Direkt, Hello Bank) führen die KESt automatisch an das Finanzamt ab.

Was müssen Sie tun?

  • Nichts! Der Broker meldet die KESt an das Finanzamt.
  • Sie erhalten eine Jahres-Steuerbescheinigung.
  • Verlustvorträge werden automatisch verrechnet.

Vorteile:

  • ✅ Keine manuelle Steuererklärung nötig
  • ✅ Automatische Verlustverrechnung
  • ✅ Sofortige Abfuhr (kein Nachzahlungsrisiko)

BuchhaltGenie trackt: Auch bei österreichischen Brokern ist Portfolio-Tracking hilfreich für Gesamtübersicht und Multi-Depot-Verwaltung.

Verlustverrechnung

Verlustvorträge: Verluste aus Wertpapier-Verkäufen können mit Gewinnen verrechnet werden. BuchhaltGenie trackt Verluste automatisch und berücksichtigt diese bei der KESt-Berechnung.

Beispiel:

Jahr 2024: Aktien-Verkauf A: +€5.000 Gewinn Aktien-Verkauf B: -€2.000 Verlust Netto-Gewinn: €3.000 KESt 27,5%: €3.000 × 0,275 = €825 Jahr 2025: Aktien-Verkauf C: +€4.000 Gewinn Verlustvortrag aus 2024: €0 (bereits verrechnet) Netto-Gewinn: €4.000 KESt 27,5%: €4.000 × 0,275 = €1.100

BuchhaltGenie-Feature:

  • Automatische Verlust-Erkennung
  • Jahresübergreifendes Tracking
  • EST-Export mit Verlustvorträgen

2. KESt für Kryptowährungen (27,5%)

EStG §27b – Krypto-Spezialregelung

⚠️

KRITISCHE REGELÄNDERUNG (2022-03-01): Das Ökosoziale Steuerreformgesetz (ÖkoSozStRefG) hat am 1. März 2022 die Besteuerung von Kryptowährungen grundlegend geändert:

  • VOR 2022-03-01: Spekulationsfrist von 1 Jahr (danach steuerfrei)
  • AB 2022-03-01: 27,5% KESt auf ALLE Gewinne (keine Spekulationsfrist mehr)

Gesetzliche Grundlage: EStG §27b Abs. 4 (eingeführt durch ÖkoSozStRefG, BGBl. I Nr. 10/2022)

Hintergrund der Regeländerung

Das österreichische Finanzministerium stufte Kryptowährungen ab 1.3.2022 als Wirtschaftsgüter (economic assets) ein, die der Kapitalertragsteuer unterliegen – analog zu Wertpapieren. Damit wurde die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Aktien (immer 27,5% KESt) und Krypto (nach 1 Jahr steuerfrei) beseitigt.

Warum diese Änderung?

  • Steuerliche Gleichbehandlung: Krypto = Wertpapiere (beide 27,5% KESt)
  • Einnahmensicherung: Staat erfasst Krypto-Gewinne besser
  • EU-Harmonisierung: Österreich folgt EU-Trend (viele Länder haben ähnliche Regelungen)

Bagatellgrenze (€440 pro Jahr)

Kleine Gewinne steuerfrei: Krypto-Gewinne bis €440 pro Jahr sind steuerfrei (Bagatellgrenze nach EStG §27b Abs. 2). Dies gilt für BEIDE Regelungen (ALT und NEU).

Beispiel:

Jahr 2025: Verkauf 1: +€200 Gewinn Verkauf 2: +€150 Gewinn Verkauf 3: +€50 Gewinn Gesamt: €400 → UNTER Bagatellgrenze (€440) → KESt: €0 ✅ STEUERFREI Jahr 2026: Verkauf 1: +€300 Gewinn Verkauf 2: +€250 Gewinn Gesamt: €550 → ÜBER Bagatellgrenze (€440) → Voller Betrag steuerpflichtig: €550 × 27,5% = €151,25 ❌

WICHTIG: Bei Überschreitung der Bagatellgrenze ist der VOLLE Betrag steuerpflichtig (nicht nur der Betrag über €440)!

Regelung ALT vs. NEU

Spekulationsfrist (1 Jahr):

Für Krypto-Käufe vor dem 1. März 2022 gilt:

HaltedauerBesteuerung
< 1 Jahr27,5% KESt auf Gewinn
≥ 1 JahrSteuerfrei

Beispiel 1: Spekulationsfrist wirkt:

Kauf: 01.01.2022 (VOR Regeländerung) 1 Bitcoin für €30.000 Verkauf Option A (30.12.2022 – BINNEN 1 Jahr): 1 Bitcoin für €40.000 Haltedauer: 364 Tage ❌ UNTER 1 Jahr Gewinn: €10.000 KESt 27,5%: €2.750 ❌ STEUERPFLICHTIG Verkauf Option B (02.01.2023 – NACH 1 Jahr): 1 Bitcoin für €40.000 Haltedauer: 367 Tage ✅ ÜBER 1 Jahr Gewinn: €10.000 KESt: €0 ✅ STEUERFREI

Beispiel 2: Mehrere Käufe (ALT-Regelung):

Kauf 1: 10.01.2022 – 0,5 BTC für €20.000 Kauf 2: 15.02.2022 – 0,5 BTC für €18.000 Verkauf: 20.03.2023 – 1 BTC für €50.000 FIFO-Berechnung: Kauf 1 (10.01.2022): Haltedauer 435 Tage ✅ > 1 Jahr Kauf 2 (15.02.2022): Haltedauer 399 Tage ✅ > 1 Jahr Beide Käufe sind steuerfrei! Gewinn: €50.000 - €38.000 = €12.000 KESt: €0 ✅ STEUERFREI

Beispiel 3: Gemischter Fall (ALT-Regelung, eine Position UNTER 1 Jahr):

Kauf 1: 01.01.2022 – 0,5 BTC für €15.000 Kauf 2: 01.11.2022 – 0,5 BTC für €20.000 Verkauf: 15.12.2022 – 1 BTC für €40.000 FIFO-Verbrauch: Kauf 1 (01.01.2022): Haltedauer 348 Tage ❌ < 1 Jahr Kauf 2 (01.11.2022): Haltedauer 44 Tage ❌ < 1 Jahr Beide Käufe sind steuerpflichtig! Gewinn: €40.000 - €35.000 = €5.000 KESt 27,5%: €1.375 ❌ STEUERPFLICHTIG

BuchhaltGenie trackt: Kaufdatum wird automatisch erfasst. Tax Report zeigt an, ob Spekulationsfrist erfüllt ist. FIFO-Berechnung erfolgt automatisch bei mehreren Käufen.

Staking, Mining, Airdrops & DeFi

💰

Doppelbesteuerung: Krypto-Rewards werden zweimal besteuert – bei Erhalt (27,5% auf Marktwert) und bei späterem Verkauf (27,5% auf Kursgewinn). Diese Regelung gilt seit 1. März 2022 (EStG §27b).

Übersicht

EinkommensartBesteuerung bei ErhaltBesteuerung bei VerkaufGesetz
Staking Rewards27,5% KESt (Marktwert)27,5% KESt (Kursgewinn)EStG §27b
Mining Rewards27,5% KESt (Marktwert)27,5% KESt (Kursgewinn)EStG §27b
Airdrops27,5% KESt (Marktwert)27,5% KESt (Kursgewinn)EStG §27b
Lending Interest27,5% KESt (Marktwert)27,5% KESt (Kursgewinn)EStG §27b
Liquidity Mining27,5% KESt (Marktwert)27,5% KESt (Kursgewinn)EStG §27b

Beispiel 1: Staking Rewards (ETH)

PHASE 1 – Erhalt des Rewards: Datum: 15.06.2025 Reward: 0,5 ETH ETH-Kurs bei Erhalt: €2.000 Marktwert bei Erhalt: 0,5 × €2.000 = €1.000 KESt 27,5%: €1.000 × 0,275 = €275 ❌ SOFORT FÄLLIG PHASE 2 – Verkauf des Rewards: Datum: 15.12.2025 Verkauf: 0,5 ETH ETH-Kurs bei Verkauf: €2.400 Verkaufswert: 0,5 × €2.400 = €1.200 Anschaffungskosten: €1.000 (Marktwert bei Erhalt) Zusätzlicher Gewinn: €1.200 - €1.000 = €200 KESt 27,5%: €200 × 0,275 = €55 ❌ FÄLLIG GESAMT-STEUER: Phase 1 (Erhalt): €275 Phase 2 (Verkauf): €55 Summe: €330

Beispiel 2: Mining Rewards (Bitcoin)

MINING-REWARD ERHALT: Datum: 01.01.2025 Reward: 0,01 BTC BTC-Kurs bei Erhalt: €40.000 Marktwert: 0,01 × €40.000 = €400 KESt 27,5%: €110 ❌ SOFORT FÄLLIG VERKAUF (3 Monate später): Datum: 01.04.2025 BTC-Kurs: €45.000 Verkaufswert: 0,01 × €45.000 = €450 Anschaffungskosten: €400 (Marktwert bei Erhalt) Gewinn: €450 - €400 = €50 KESt 27,5%: €13,75 ❌ FÄLLIG GESAMT: €110 + €13,75 = €123,75

Beispiel 3: Airdrops (Token-Drop)

AIRDROP ERHALT: Datum: 15.03.2025 Airdrop: 1.000 XYZ-Token Token-Kurs bei Erhalt: €0,50 Marktwert: 1.000 × €0,50 = €500 KESt 27,5%: €137,50 ❌ SOFORT FÄLLIG VERKAUF (nach 6 Monaten): Datum: 15.09.2025 Token-Kurs: €0,80 Verkaufswert: 1.000 × €0,80 = €800 Anschaffungskosten: €500 (Marktwert bei Erhalt) Gewinn: €800 - €500 = €300 KESt 27,5%: €82,50 ❌ FÄLLIG GESAMT: €137,50 + €82,50 = €220,00

Sophie sagt: BuchhaltGenie erfasst automatisch den Marktwert bei Erhalt (Phase 1) und berechnet den Kursgewinn bei Verkauf (Phase 2). So verpassen Sie keine Steuer-Komponente!

DeFi-Transaktionen Hinweis

⚠️

Komplexe Besteuerung: DeFi-Transaktionen (Yield Farming, Liquidity Pools, Token-Swaps) können steuerlich komplex sein. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Jeder Swap = steuerpflichtiger Verkauf (z.B. ETH → USDC = Verkauf von ETH)
  • Liquidity Pool Rewards = 27,5% KESt bei Erhalt (wie Staking)
  • Impermanent Loss = Verlustverrechnung möglich, aber dokumentieren!
  • Gas Fees = Absetzbar als Anschaffungsnebenkosten

BuchhaltGenie bietet Basis-Tracking für DeFi-Transaktionen. Bei komplexen Strategien (z.B. Cross-Chain Yield Farming, Flash Loans) empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters.

Meldepflicht und Fristen

📅

KRITISCHE FRIST: Staking/Mining/Airdrop-Erträge müssen selbst in der Steuererklärung (Kennzahl 906) angegeben werden – bis zum 30. April des Folgejahres. Krypto-Börsen führen die KESt NICHT automatisch ab!

Was Sie tun müssen:

  1. Erträge tracken: BuchhaltGenie erfasst alle Staking/Mining/Airdrop-Events automatisch
  2. Tax Report generieren: Vor dem 30. April des Folgejahres
  3. FinanzOnline melden: Kennzahl 906 (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
  4. KESt bezahlen: Bis zur Frist (sonst Zinsen + Strafen)

BuchhaltGenie-Vorteil:

  • ✅ Automatische Erfassung bei Erhalt (Marktwert)
  • ✅ Tracking der Anschaffungskosten für Verkauf
  • ✅ EST-Export mit beiden Steuer-Phasen
  • ✅ Jahresübergreifende Dokumentation (BAO §132 konform)

FIFO-Methode

Bei Krypto-Verkäufen gilt in Österreich das FIFO-Prinzip (First-In-First-Out):

Beispiel 1: Einfacher FIFO:

Kauf 1: 01.01.2022 – 0,5 BTC für €15.000 (ALT-Regelung) Kauf 2: 01.05.2022 – 0,5 BTC für €20.000 (NEU-Regelung) Kauf 3: 01.08.2022 – 1,0 BTC für €25.000 (NEU-Regelung) Verkauf: 01.12.2022 – 1,0 BTC für €35.000 FIFO-Verbrauch: 1. Kauf 1 (0,5 BTC, ALT): €15.000 → BINNEN 1 Jahr = Steuerpflichtig 2. Kauf 2 (0,5 BTC, NEU): €20.000 → Steuerpflichtig Gewinn: €35.000 - (€15.000 + €20.000) = €0 KESt: €0 (kein Gewinn)
🔀

Mischfälle ALT + NEU: Besonders komplex wird es, wenn Sie Krypto VOR und NACH dem 1.3.2022 gekauft haben. BuchhaltGenie unterscheidet automatisch zwischen ALT-Bestand (Spekulationsfrist) und NEU-Bestand (keine Frist) und wendet FIFO korrekt an.

Beispiel 2: Mischfall mit Spekulationsfrist-Befreiung:

Kauf 1 (ALT): 01.12.2021 – 0,5 BTC für €25.000 Kauf 2 (NEU): 01.05.2022 – 0,5 BTC für €20.000 Kauf 3 (NEU): 01.08.2023 – 0,5 BTC für €18.000 Verkauf: 15.01.2024 – 1,0 BTC für €70.000 FIFO-Verbrauch: 1. Kauf 1 (0,5 BTC, ALT): €25.000 → Haltedauer: >2 Jahre ✅ STEUERFREI (Spekulationsfrist erfüllt!) 2. Kauf 2 (0,5 BTC, NEU): €20.000 → NEU-Regelung ❌ STEUERPFLICHTIG (trotz 1,5 Jahre) Gewinnberechnung: ALT-Bestand (Kauf 1): €35.000 - €25.000 = €10.000 ✅ STEUERFREI NEU-Bestand (Kauf 2): €35.000 - €20.000 = €15.000 ❌ STEUERPFLICHTIG KESt nur auf NEU-Bestand: €15.000 × 27,5% = €4.125

Beispiel 3: Teilverkauf mit komplexem FIFO:

Kauf 1 (ALT): 15.01.2022 – 0,3 BTC für €10.000 Kauf 2 (NEU): 15.05.2022 – 0,4 BTC für €12.000 Kauf 3 (NEU): 15.08.2022 – 0,5 BTC für €15.000 Teilverkauf 1: 01.02.2023 – 0,5 BTC für €20.000 FIFO-Verbrauch (Teilverkauf 1): Kauf 1 (0,3 BTC, ALT): €10.000 → >1 Jahr ✅ STEUERFREI Kauf 2 (0,2 BTC, NEU): €6.000 → STEUERPFLICHTIG Gewinn Teilverkauf 1: ALT: (0,3/0,5 × €20.000) - €10.000 = €2.000 ✅ STEUERFREI NEU: (0,2/0,5 × €20.000) - €6.000 = €2.000 ❌ STEUERPFLICHTIG KESt: €2.000 × 27,5% = €550 Verbleibender Bestand nach Teilverkauf 1: Kauf 2 (0,2 BTC restlich): €6.000 Kauf 3 (0,5 BTC): €15.000

BuchhaltGenie-Feature:

  • Automatische FIFO-Berechnung mit ALT/NEU-Trennung
  • Tracking von Alt- vs. Neu-Regelung (vor/nach 2022-03-01)
  • Visualisierung der Spekulationsfristen
  • Teilverkauf-Handling mit korrekter Restwert-Berechnung

3. ImmoESt für Immobilien (30%)

EStG §30 – Immobilienertragsteuer

🏡

Sophie sagt: Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) beträgt 30% auf den Veräußerungsgewinn. Sie wird bei Verkauf von Grundstücken, Wohnungen und Häusern fällig – außer bei der Hauptwohnsitz-Befreiung.

Berechnung

KomponenteFormelBeispiel
VeräußerungsgewinnVerkaufspreis - Anschaffungskosten - Herstellungskosten€300.000 - €200.000 - €20.000 = €80.000
ImmoESt 30%Gewinn × 0,30€80.000 × 0,30 = €24.000
Netto-GewinnGewinn - ImmoESt€80.000 - €24.000 = €56.000

Anschaffungskosten

Folgende Kosten können abgezogen werden:

KostenartAbsetzbarBeispiel
Kaufpreis✅ Ja€200.000
Notar & Grundbuch✅ Ja€3.000
Maklergebühr✅ Ja€6.000
Grunderwerbsteuer✅ Ja€7.000
Herstellungskosten✅ Ja (Dachausbau, Anbau)€20.000
Instandhaltung❌ Nein (außer Wertsteigerung)€5.000
Finanzierungskosten❌ Nein (Kreditzinsen)€15.000

Wichtig: Nur wertsteigernde Maßnahmen (Ausbau, Umbau) sind absetzbar. Laufende Reparaturen (z.B. neue Heizung) sind nicht absetzbar.

Hauptwohnsitz-Befreiung

Steuerbefreiung: Bei Verkauf der eigenen Hauptwohnsitz-Immobilie ist die ImmoESt steuerfrei, wenn Sie die Immobilie mindestens 2 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt haben (EStG §30 Abs. 3).

Voraussetzungen:

  1. Hauptwohnsitz-Meldung: Offizielle Meldung beim Meldeamt
  2. Mindestdauer: 2 Jahre durchgehend (innerhalb der letzten 10 Jahre)
  3. Eigenes Wohnen: Nicht vermietet oder gewerblich genutzt

Beispiel:

Kauf: 01.01.2020 – Eigentumswohnung für €250.000 Nutzung: 01.03.2020 – 01.03.2024 (4 Jahre Hauptwohnsitz) Verkauf: 01.07.2024 – für €320.000 Gewinn: €70.000 ImmoESt: €0 ✅ STEUERFREI (Hauptwohnsitz-Befreiung)

BuchhaltGenie trackt:

  • Hauptwohnsitz-Status (Ja/Nein)
  • Nutzungsdauer (automatische Berechnung)
  • Befreiungs-Berechtigung (2-Jahres-Regel)

Altbestand vs. Neubestand

Immobilien-Kauf vor dem 1. April 2012:

Bei Verkauf von Altbestand-Immobilien (Kauf vor 01.04.2012) haben Sie eine Wahlmöglichkeit:

BesteuerungsartSteuersatzWann sinnvoll?
ImmoESt 30%30% auf GewinnHoher Wertzuwachs
SpekulationssteuerNach Einkommenssteuertarif (0-55%)Geringer Wertzuwachs

Beispiel:

Kauf: 2008 für €150.000 Verkauf: 2024 für €200.000 Gewinn: €50.000 Option A (ImmoESt): €50.000 × 0,30 = €15.000 Option B (Speku-Steuer, Tarif 40%): €50.000 × 0,40 = €20.000 → ImmoESt ist günstiger!

Sophie sagt: Altbestand-Immobilien sollten individuell geprüft werden. BuchhaltGenie berechnet beide Varianten und zeigt die günstigere Option.


Performance-Tracking

Portfolio-Dashboard

BuchhaltGenie zeigt Ihnen eine Echtzeit-Übersicht Ihrer Investment-Performance:

PORTFOLIO-ÜBERSICHT (Stand: 30.01.2026) Gesamt-Wert: €125.340,50 Securities: €78.200,00 (62,4%) Aktien: €45.000,00 ETFs: €28.200,00 Anleihen: €5.000,00 Crypto: €32.140,50 (25,6%) Bitcoin: €20.000,00 Ethereum: €10.140,50 Altcoins: €2.000,00 Real Estate: €15.000,00 (12,0%) Eigentumswohnung: €15.000,00 (Anteil-Gewinn) PERFORMANCE (YTD 2026): Securities: +12,3% (€8.580,00) Crypto: +45,7% (€10.100,00) Real Estate: +2,1% (€310,00) KESt-TRACKING (2025): Fällig: €5.172,25 Davon abgeführt (Broker): €3.240,00 Noch zu melden (ausländische Broker): €1.932,25

ROI-Berechnung

Return on Investment wird automatisch berechnet:

AssetAnschaffungAktueller WertROIKESt (fällig)
Apple Aktien€10.000€12.500+25,0%€687,50
Bitcoin (ALT)€15.000€25.000+66,7%€0 (>1 Jahr)
Bitcoin (NEU)€20.000€22.000+10,0%€550,00
ETF World€8.000€9.200+15,0%€330,00

Tax Report Export

EST-Export für Steuererklärung

Tax Report generieren

Navigieren Sie zu InvestmentsTax Report und wählen Sie das Steuerjahr (z.B. 2025).

Report-Typ wählen

  • Vollständiger Report: Alle Assets (Securities, Crypto, Real Estate)
  • Securities Only: Nur Wertpapiere
  • Crypto Only: Nur Kryptowährungen
  • Real Estate Only: Nur Immobilien

Export-Format

  • EST-Form (PDF): Direkt für österreichische Steuererklärung
  • CSV: Für Steuerberater
  • JSON: Für API-Integration

An Finanzamt melden

Öffnen Sie FinanzOnline und tragen Sie die Werte unter Kennzahl 906 (Einkünfte aus Kapitalvermögen) ein.

EST-Export Beispiel

KAPITALERTRAGSTEUER-REPORT 2025 Steuerpflichtige/r: Max Mustermann Steuer-ID: 12-345/6789 Zeitraum: 01.01.2025 - 31.12.2025 === SECURITIES (EStG §27/§27a) === Gesamte Veräußerungsgewinne: €12.500,00 Veräußerungsverluste: -€2.000,00 Netto-Gewinn: €10.500,00 KESt 27,5%: €2.887,50 Davon abgeführt (österr. Broker): €1.500,00 Noch zu melden: €1.387,50 === CRYPTO (EStG §27b) === Gesamte Veräußerungsgewinne: €8.000,00 Davon ALT-Regelung (steuerfrei): €3.000,00 Davon NEU-Regelung (steuerpflichtig): €5.000,00 KESt 27,5%: €1.375,00 Staking Rewards: €1.200,00 KESt 27,5%: €330,00 Noch zu melden: €1.705,00 === REAL ESTATE (EStG §30) === Immobilie: Eigentumswohnung Verkaufspreis: €320.000,00 Anschaffungskosten: -€250.000,00 Gewinn: €70.000,00 Hauptwohnsitz-Befreiung: ✅ Ja (4 Jahre) ImmoESt: €0,00 === GESAMT === Summe KESt (Securities + Crypto): €4.262,50 Davon abgeführt: €1.500,00 Noch zu melden: €2.762,50 FinanzOnline: Kennzahl 906 Betrag: €2.762,50 --- Erstellt: 30.01.2026 um 14:32 Uhr Quelle: BuchhaltGenie Investment-Tracking
📋

Direkt verwendbar: Dieser Report kann 1:1 für die österreichische Steuererklärung (EST) verwendet werden. Einfach die Kennzahl 906 in FinanzOnline eintragen!


Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die KESt in Österreich?

Die Kapitalertragsteuer (KESt) beträgt 27,5% für Wertpapiere (Aktien, ETFs, Anleihen) nach EStG §27/§27a und Kryptowährungen nach EStG §27b. Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) beträgt 30% nach EStG §30.

Wann wurde die Krypto-Spekulationsfrist abgeschafft?

Am 1. März 2022 (EStG §27b Abs. 4). Für Käufe vor diesem Datum gilt noch die einjährige Spekulationsfrist (nach 1 Jahr steuerfrei). Für Käufe ab diesem Datum gilt die 27,5% KESt ohne Spekulationsfrist – egal wie lange Sie halten.

Muss ich die KESt selbst melden?

Kommt darauf an: Österreichische Broker (Flatex AT, Erste Bank, Hello Bank) führen die KESt automatisch ab. Ausländische Broker (Trade Republic, DKB, Interactive Brokers) tun das nicht – Sie müssen die KESt selbst in der Steuererklärung (Kennzahl 906) melden. BuchhaltGenie berechnet die Höhe automatisch.

Kann ich Verluste mit Gewinnen verrechnen?

Ja! Verluste aus Wertpapier-Verkäufen können mit Gewinnen verrechnet werden. BuchhaltGenie trackt Verluste automatisch und berücksichtigt diese bei der KESt-Berechnung. Verluste sind jahresübergreifend vortragbar.

Wann ist die Hauptwohnsitz-Befreiung möglich?

Bei Verkauf Ihrer eigenen Hauptwohnsitz-Immobilie ist die ImmoESt steuerfrei, wenn Sie die Immobilie mindestens 2 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt haben (innerhalb der letzten 10 Jahre). BuchhaltGenie prüft die Berechtigung automatisch.

Wie werden Staking Rewards besteuert?

Staking Rewards werden zweimal besteuert: (1) Bei Erhalt (27,5% KESt auf Marktwert) und (2) bei späterem Verkauf (27,5% KESt auf Kursgewinn). BuchhaltGenie berechnet beide Komponenten automatisch.

Was ist die FIFO-Methode bei Krypto?

FIFO (First-In-First-Out) bedeutet: Bei Verkauf werden die ältesten gekauften Coins zuerst verkauft. Das ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und entscheidend für die Berechnung der Spekulationsfrist (ALT vs. NEU-Regelung). BuchhaltGenie berechnet FIFO automatisch.

Kann ich die ImmoESt-Berechnung für Altbestand wählen?

Ja! Bei Immobilien-Kauf vor dem 1. April 2012 haben Sie die Wahl zwischen ImmoESt (30%) und Spekulationssteuer (Einkommenssteuertarif 0-55%). BuchhaltGenie berechnet beide Varianten und zeigt die günstigere Option.

Was bedeutet die 2022-03-01 Regeländerung für meine Altbestände?

Kryptowährungen, die Sie vor dem 1. März 2022 gekauft haben, profitieren noch von der alten Spekulationsfrist: Nach 1 Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei. Käufe ab dem 1. März 2022 unterliegen immer der 27,5% KESt – unabhängig von der Haltedauer. BuchhaltGenie unterscheidet automatisch zwischen Alt- und Neubestand.

Wie funktioniert die €440 Bagatellgrenze?

Krypto-Gewinne bis €440 pro Jahr sind steuerfrei. WICHTIG: Bei Überschreitung ist der VOLLE Betrag steuerpflichtig (nicht nur der Betrag über €440). Beispiel: €450 Gewinn → €450 × 27,5% = €123,75 KESt (nicht nur €10 × 27,5%)!

Werden Staking Rewards doppelt besteuert?

Ja! Staking/Mining/Airdrops werden zweimal besteuert: (1) Bei Erhalt (27,5% KESt auf Marktwert) und (2) bei späterem Verkauf (27,5% KESt auf Kursgewinn seit Erhalt). Diese Regelung gilt seit 1.3.2022. BuchhaltGenie erfasst beide Phasen automatisch.

Wie werden DeFi-Transaktionen besteuert?

Jeder Token-Swap zählt als steuerpflichtiger Verkauf (z.B. ETH → USDC = Verkauf von ETH mit 27,5% KESt auf Gewinn). Liquidity Pool Rewards werden wie Staking Rewards behandelt (Doppelbesteuerung). BuchhaltGenie bietet Basis-Tracking für DeFi. Bei komplexen Strategien empfehlen wir einen Steuerberater.

Was passiert bei Mischfällen (ALT + NEU Regelung)?

BuchhaltGenie wendet automatisch FIFO (First-In-First-Out) an und unterscheidet zwischen ALT-Bestand (vor 2022-03-01, Spekulationsfrist) und NEU-Bestand (ab 2022-03-01, immer steuerpflichtig). Der Tax Report zeigt detailliert, welcher Teil Ihres Gewinns steuerfrei ist und welcher der 27,5% KESt unterliegt.

Kann ich Krypto-Verluste mit Gewinnen verrechnen?

Ja! Krypto-Verluste können mit Krypto-Gewinnen verrechnet werden (analog zu Wertpapieren). BuchhaltGenie trackt Verluste automatisch und berücksichtigt diese bei der KESt-Berechnung. Verluste sind jahresübergreifend vortragbar.


Siehe auch