UStG §11 Rechnungspflichtangaben
Hallo, ich bin Sophie!
Hallo, ich bin Sophie! 👋 Hier erkläre ich Ihnen alles über die Pflichtangaben auf Rechnungen nach dem österreichischen Umsatzsteuergesetz. Keine Sorge – BuchhaltGenie prüft das alles automatisch für Sie!
Diese Information dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtsverbindliche Steuerberatung. Für individuelle steuerliche Fragen wende Sie bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftstreuhänder.
Automatische Prüfung: Bevor Sie eine Rechnung finalisierst, prüfe ich alle Pflichtangaben und warne Sie, wenn etwas fehlt. Sie können keine ungültige Rechnung versenden!
Die 10 Pflichtangaben nach UStG §11
Wichtig: Das österreichische UStG §11 Abs. 1 definiert in 7 Ziffern insgesamt 10 konkrete Pflichtangaben für Rechnungen. Diese müssen auf jeder vollständigen Rechnung enthalten sein (bei Kleinbetragsrechnungen bis €400 gelten vereinfachte Regeln).
BAO §132 Aufbewahrungspflicht: Alle Rechnungen müssen gemäß Bundesabgabenordnung 7 Jahre aufbewahrt werden. BuchhaltGenie archiviert Ihre Rechnungen automatisch für diesen Zeitraum und berechnet das frühestmögliche Löschdatum. Mehr zur Aufbewahrungspflicht →
Jede vollständige Rechnung in Österreich muss diese Angaben enthalten:
| Nr. | Pflichtangabe | Beschreibung | In BuchhaltGenie |
|---|---|---|---|
| 1 | Name und Anschrift des Lieferanten | Vollständiger Name und Adresse des leistenden Unternehmers | ✅ Aus Unternehmensprofil |
| 2 | Name und Anschrift des Empfängers | Name und Adresse des Leistungsempfängers (Kunde) | ✅ Aus Kundendaten |
| 3 | UID-Nummer | Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (ATU + 8 Ziffern) | ✅ Geprüft & validiert |
| 4 | Rechnungsdatum | Ausstellungsdatum der Rechnung (DD.MM.YYYY) | ✅ Automatisch |
| 5 | Fortlaufende Rechnungsnummer | Einmalige, fortlaufende Nummer ohne Lücken | ✅ Automatisch generiert |
| 6 | Menge und Bezeichnung | Handelsübliche Bezeichnung der Leistung/Ware | ✅ Rechnungspositionen |
| 7 | Leistungszeitraum | Datum der Lieferung oder Leistungserbringung | ✅ Leistungszeitraum-Feld |
| 8 | Entgelt (Nettobetrag) | Betrag ohne Umsatzsteuer | ✅ Automatisch berechnet |
| 9 | Steuersatz und Steuerbetrag | USt-Satz (20%, 13%, 10%, 0%) und Betrag in Euro | ✅ Pro Position |
| 10 | Steuerbefreiungshinweis | Bei 0% USt: Grund der Befreiung | ✅ Automatisch eingefügt |
Wann welche Angaben erforderlich sind
Kleinbetragsrechnung
Kleinbetragsrechnung (bis €400 brutto)
Bei Rechnungen bis €400 inkl. USt gelten vereinfachte Regeln:
Erforderlich:
- ✅ Name und Anschrift des Lieferanten
- ✅ Menge und Art der Leistung
- ✅ Tag der Lieferung oder Leistung
- ✅ Entgelt und Steuerbetrag (in einer Summe)
- ✅ Steuersatz
- ✅ Ausstellungsdatum
Nicht erforderlich:
- ❌ Name/Anschrift des Empfängers
- ❌ Separate Ausweisung Netto/USt
- ❌ Fortlaufende Rechnungsnummer
- ❌ UID-Nummer
Sophie’s Tipp: Auch bei Kleinbetragsrechnungen empfehle ich Ihnen, alle Angaben zu machen. So sind Sie auf der sicheren Seite und der Kunde kann den Vorsteuerabzug nutzen!
Die österreichischen USt-Sätze
In Österreich gibt es vier Umsatzsteuersätze:
| Satz | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 20% | Normalsteuersatz | Standard für die meisten Waren und Dienstleistungen |
| 13% | Ermäßigt | Blumen, Tiere, Kulturveranstaltungen, Beherbergung (ab 2024) |
| 10% | Ermäßigt | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Personenbeförderung |
| 0% | Befreit | Export, innergemeinschaftliche Lieferung, bestimmte Heilberufe |
Sophie’s Tipp: Im Rechnungsformular können Sie den USt-Satz pro Position wählen. Ich zeige Ihnen die häufigsten Anwendungsfälle als Vorschläge an!
Beispiel-Rechnung mit allen Pflichtangaben
Hier sehen Sie eine vollständige österreichische Rechnung mit allen 10 Pflichtangaben:
┌─────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ │
│ RECHNUNG │
│ │
│ ┌─────────────────────────────────────────────────────┐ │
│ │ ① Name und Anschrift des Lieferanten │ │
│ │ Max Mustermann IT-Services │ │
│ │ Hauptstraße 1 │ │
│ │ 1010 Wien │ │
│ │ ③ UID-Nr.: ATU12345678 │ │
│ └─────────────────────────────────────────────────────┘ │
│ │
│ ┌─────────────────────────────────────────────────────┐ │
│ │ ② Name und Anschrift des Empfängers │ │
│ │ Firma ABC GmbH │ │
│ │ Geschäftsstraße 10 │ │
│ │ 5020 Salzburg │ │
│ │ UID-Nr.: ATU87654321 (bei B2B >€10.000) │ │
│ └─────────────────────────────────────────────────────┘ │
│ │
│ ④ Rechnungsdatum: 03.01.2026 │
│ ⑤ Rechnungsnummer: RE-2026-0042 │
│ ⑦ Leistungszeitraum: 01.12.2025 - 31.12.2025 │
│ │
│ ───────────────────────────────────────────────────────── │
│ │
│ ⑥ LEISTUNGEN │
│ ───────────────────────────────────────────────────────── │
│ Pos. │ Bezeichnung │ Menge │ Preis │ Gesamt │
│ ─────┼──────────────────────────┼───────┼────────┼────────│
│ 1 │ Webentwicklung │ 40 h │ €95,00 │€3.800 │
│ 2 │ Server-Wartung Dezember │ 1 psch│€500,00 │ €500 │
│ ───────────────────────────────────────────────────────── │
│ │
│ ⑧ Nettobetrag: €4.300,00 │
│ ⑨ + 20% USt: €860,00 │
│ ───────────────────────────────────────────────────────── │
│ BRUTTOBETRAG: €5.160,00 │
│ │
│ ⑩ (Steuerbefreiungshinweis entfällt bei 20% USt) │
│ │
│ Zahlbar innerhalb von 14 Tagen. │
│ IBAN: AT12 3456 7890 1234 5678 │
│ BIC: GIBAATWWXXX │
│ │
└─────────────────────────────────────────────────────────────┘Besondere Fälle
Kleinunternehmer (ohne USt)
Als Kleinunternehmer nach UStG §6 Abs. 1 Z 27 darfst Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Stattdessen muss dieser Hinweis erscheinen:
"Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG"BuchhaltGenie fügt diesen Hinweis automatisch hinzu, wenn Sie als Kleinunternehmer eingestellt sind.
Mehr über die Kleinunternehmer-Regelung
Differenzbesteuerung
Bei Gebrauchtwaren (Antiquitäten, Kunstgegenstände) kann die Differenzbesteuerung angewendet werden:
"Differenzbesteuerung nach § 24 UStG –
Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen"Dreiecksgeschäfte
Bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ist ein spezieller Vermerk erforderlich:
"Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft –
Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers"So prüft BuchhaltGenie Ihre Rechnungen
Bei der Kundeneingabe
Ich validiere die UID-Nummer automatisch über FinanzOnline. Bei EU-Kunden prüfe ich auch das VIES-System.
Bei der Rechnungserstellung
Während Sie die Rechnung erstellen, prüfe ich:
- Sind alle Pflichtangaben ausgefüllt?
- Stimmen die USt-Sätze?
- Ist die Rechnungsnummer eindeutig?
- Stimmt das Leistungsdatum?
Vor dem Versand
Bevor Sie auf “Senden” klickst, zeige ich Ihnen eine finale Prüfung:
- 🟢 Alle Pflichtangaben vorhanden
- 🟢 UID-Nummer validiert
- 🟢 Beträge korrekt berechnet
Nach der Archivierung
Die Rechnung wird unveränderbar gespeichert (BAO §132). Sie können sie jederzeit wieder aufrufen und herunterladen.
Fehlende Pflichtangaben – was passiert?
Konsequenzen bei fehlenden Pflichtangaben:
- Ihr Kunde kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen
- Das Finanzamt kann die Rechnung ablehnen
- Bei Betriebsprüfungen drohen Nachzahlungen
Deshalb lasse ich Sie keine Rechnung versenden, die nicht alle Pflichtangaben enthält. Lieber einmal mehr prüfen als später Ärger haben!
Checkliste: UStG §11-konforme Rechnung
Nutze diese Checkliste vor jedem Rechnungsversand:
- Name und Anschrift des Lieferanten vollständig?
- Name und Anschrift des Empfängers angegeben?
- UID-Nummer gültig und geprüft?
- Rechnungsdatum korrekt?
- Rechnungsnummer fortlaufend und eindeutig?
- Menge und Bezeichnung klar beschrieben?
- Leistungszeitraum angegeben?
- Nettobetrag berechnet?
- Steuersatz und Steuerbetrag korrekt?
- Steuerbefreiungshinweis (falls erforderlich)?
BuchhaltGenie prüft das automatisch! Sie müssen diese Checkliste nicht manuell durchgehen – ich erledige das für Sie und blockiere den Versand bei fehlenden Angaben.
Sophie’s Tipp
Vergiss nicht: Die fortlaufende Rechnungsnummer muss wirklich fortlaufend und eindeutig sein. Lücken sind erlaubt (z.B. durch stornierte Rechnungen), aber Duplikate nicht. BuchhaltGenie generiert die Nummern automatisch – Sie müssen Sie um nichts kümmern!
Häufige Fragen
Muss ich auf jeder Rechnung meine UID-Nummer angeben?
Ja, außer bei Kleinbetragsrechnungen bis €400. Als Kleinunternehmer haben Sie keine UID-Nummer – dann entfällt diese Pflicht.
Kann ich eine Rechnung nachträglich korrigieren?
Nein, Rechnungen dürfen nicht verändert werden. Sie müssen eine Korrekturrechnung (Storno + neue Rechnung) oder eine Gutschrift erstellen.
Was ist der Unterschied zwischen Rechnungsdatum und Leistungsdatum?
- Rechnungsdatum: Wann die Rechnung ausgestellt wurde
- Leistungsdatum: Wann die Leistung erbracht wurde
Beide müssen auf der Rechnung stehen! Bei fortlaufenden Leistungen gibst Sie den Leistungszeitraum an (z.B. “01.01.2026 - 31.01.2026”).
Was passiert, wenn Pflichtangaben auf der Rechnung fehlen?
Bei fehlenden Pflichtangaben kann Ihr Kunde keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Das Finanzamt kann die Rechnung ablehnen, und bei Betriebsprüfungen drohen Nachzahlungen und Strafen.
Ab welchem Betrag ist die UID-Nummer des Kunden erforderlich?
Bei B2B-Rechnungen über €10.000 brutto muss zusätzlich die UID-Nummer des Leistungsempfängers auf der Rechnung angegeben werden.
Welche Angaben sind bei Kleinbetragsrechnungen erforderlich?
Bei Rechnungen bis €400 brutto gelten vereinfachte Regeln: Name und Anschrift des Lieferanten, Menge und Art der Leistung, Leistungsdatum, Bruttobetrag mit Steuersatz und Ausstellungsdatum. Kundenadresse, fortlaufende Nummer und UID-Nummer sind optional.
Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?
Als Kleinunternehmer müssen Sie den Hinweis “Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG” auf jeder Rechnung angeben. Steuersatz und Steuerbetrag entfallen, da Sie keine USt ausweisen darfst.
Siehe auch
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Müssen Kleinunternehmer USt ausweisen? Die €55.000 BRUTTO Grenze erklärt
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