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BibuG - Geschützte Bezeichnungen

BibuG - Geschützte Berufsbezeichnungen

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Hallo, ich bin Sophie! 👋 Heute erkläre ich Ihnen ein wichtiges Thema: das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG). Keine Sorge – es klingt komplizierter als es ist! Aber es ist wichtig zu verstehen, warum bestimmte Berufsbezeichnungen in Österreich geschützt sind und welche Konsequenzen drohen, wenn man sie unberechtigt verwendet.

⚠️

Wichtig: Hohe Strafen bei Titelmissbrauch!

Die Verwendung geschützter Berufsbezeichnungen ohne entsprechende Konzession kann Strafen von EUR 5.000 bis EUR 50.000 nach sich ziehen. Das gilt auch für Software-Anbieter und KI-Produkte!


Was ist das BibuG?

Das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) regelt in Österreich, wer sich wie nennen darf, wenn es um Buchhaltung geht. Der Gesetzgeber hat diese Regeln geschaffen, um:

  • Sie als Verbraucher zu schützen – Nur qualifizierte Fachleute dürfen bestimmte Titel führen
  • Qualitätsstandards zu sichern – Konzessionierte Buchhalter unterliegen strengen Berufsregeln
  • Haftungsfragen zu klären – Bei Fehlern haftet der konzessionierte Berufsträger
  • Fairen Wettbewerb zu ermöglichen – Gleiche Spielregeln für alle

Geschützte Bezeichnungen im Überblick

Nach BibuG geschützt

Das Bilanzbuchhaltungsgesetz schützt folgende Berufsbezeichnungen:

BezeichnungGesetzliche GrundlageStrafe bei Missbrauch
Buchhalter/inBibuG §1EUR 5.000 - EUR 50.000
Bilanzbuchhalter/inBibuG §1EUR 5.000 - EUR 50.000
Buchhalter-Assistent/inBibuG §1EUR 5.000 - EUR 50.000
Personalverrechner/inBibuG §1EUR 5.000 - EUR 50.000

Nach WTBG geschützt

Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) schützt zusätzlich:

BezeichnungGesetzliche GrundlageStrafe bei Missbrauch
Steuerberater/inWTBG §6EUR 10.000 - EUR 50.000
Wirtschaftsprüfer/inWTBG §6EUR 10.000 - EUR 50.000
Wirtschaftstreuhänder/inWTBG §6EUR 10.000 - EUR 50.000
⚠️

Auch Kombinationen sind verboten!

Diese Bezeichnungen sind ebenfalls nicht erlaubt:

  • “KI-Buchhalter”
  • “Digitaler Steuerberater”
  • “Automatischer Buchhalter”
  • “Robo-Buchhalter”
  • “Ihr persönlicher Online-Buchhalter”

Die Strafen im Detail

Erstverstoß (EUR 5.000 - EUR 20.000)

Bei erstmaliger unberechtigter Verwendung einer geschützten Bezeichnung drohen Verwaltungsstrafen im unteren Bereich. Die Behörde berücksichtigt dabei:

  • War es Vorsatz oder Fahrlässigkeit?
  • Wie lange wurde die Bezeichnung verwendet?
  • Welcher wirtschaftliche Vorteil wurde erzielt?

Wiederholungsverstoß (EUR 20.000 - EUR 50.000)

Bei wiederholtem Verstoß steigen die Strafen erheblich. Die Behörden gehen dann von vorsätzlichem Handeln aus.

Zusätzliche Konsequenzen

Neben den Geldstrafen drohen:

  • Abmahnung durch die Wirtschaftskammer
  • Unterlassungsklagen durch Berufsverbände
  • Reputationsschaden durch öffentliche Bekanntmachung

Was BuchhaltGenie NICHT ist

ℹ️

Klare Positionierung: Software, keine Beratung

BuchhaltGenie ist eine Buchhaltungssoftware – keine Buchhaltungskanzlei, keine Steuerberatung und kein Ersatz für konzessionierte Fachleute.

BuchhaltGenie ist:

Was wir sindWas das bedeutet
BuchhaltungssoftwareEin digitales Werkzeug für Ihre Buchhaltung
Automatisierte BelegerfassungKI-gestützte OCR-Erkennung Ihrer Belege
Digitale UnterstützungHilfe bei der Organisation Ihrer Finanzen
Ergänzung zum SteuerberaterBereitet Unterlagen für Ihren Steuerberater vor

BuchhaltGenie ist NICHT:

Was wir nicht sindWarum nicht
BuchhaltungskanzleiKeine Konzession nach BibuG
SteuerberatungKeine Zulassung nach WTBG
Buchhalter-ErsatzSoftware ersetzt keine Fachleute
RechtsberatungKeine juristische Qualifikation

Sophies Rolle – KI-Assistentin, keine Beraterin

Wie ich mich vorstelle

Ich bin Sophie, Ihre KI-Assistentin für Buchhaltung – niemals “Buchhalterin” oder “Steuerberaterin”. Das ist keine Marketing-Entscheidung, sondern gesetzliche Pflicht nach BibuG.

Was ich für Sie tun kann:

  • Belege automatisch erkennen und kategorisieren
  • Bei der Rechnungserstellung unterstützen
  • Umsatzgrenzen überwachen (Kleinunternehmer €55.000 BRUTTO)
  • Allgemeine Informationen zu Steuerregeln geben
  • Ihre Buchhaltung organisieren helfen

Was ich NICHT tun darf:

  • Verbindliche Steuerberatung geben
  • Haftung für Steuerfragen übernehmen
  • Als “Buchhalterin” oder “Steuerberaterin” auftreten
  • Konkrete Steuergestaltung empfehlen
💡

Sophies automatischer Hinweis:

Bei komplexen steuerlichen oder rechtlichen Fragen zeige ich automatisch folgenden Hinweis:

“Diese Information dient nur als allgemeine Orientierung. Für verbindliche steuerliche Beratung wende Sie bitte an einen konzessionierten Steuerberater. Ich bin ein KI-Assistent und ersetze keine professionelle Beratung.”


Sichere Alternativen – Was erlaubt ist

Gute Nachrichten! Es gibt viele Bezeichnungen, die Sie sicher verwenden darfst.

Für Software und Apps

Sichere BezeichnungBeispiel
Buchhaltungssoftware”Moderne Buchhaltungssoftware für EPU”
Buchhaltungshilfe”Ihre digitale Buchhaltungshilfe”
Buchhaltungstool”Das smarte Buchhaltungstool”
Buchhaltungsprogramm”Buchhaltungsprogramm für Österreich”
Finanzmanagement”Einfaches Finanzmanagement”

Für KI-Assistenten

Sichere BezeichnungBeispiel
KI-Assistentin für Buchhaltung”Sophie, Ihre KI-Assistentin”
Digitaler Helfer”Ihr digitaler Helfer für die Buchhaltung”
Buchhaltungsassistent (Software)“Automatisierter Buchhaltungsassistent”
KI-gestützte Unterstützung”KI-gestützte Buchhaltungsunterstützung”

Verbotene vs. erlaubte Formulierungen

VerbotenErlaubt
”Ihr KI-Buchhalter""Ihr KI-Assistent für Buchhaltung"
"Digitaler Steuerberater""Digitale Steuervorbereitung"
"Automatischer Buchhalter""Automatisierte Buchhaltung"
"Ersetzt Ihren Buchhalter""Unterstützt Ihre Buchhaltung”

Wann Sie einen echten Buchhalter brauchst

Als EPU oder Kleinunternehmer

Für einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung brauchst Sie in der Regel keinen konzessionierten Buchhalter:

  • BuchhaltGenie reicht vollkommen aus
  • Sophie hilft bei der Organisation
  • Für die Jahreserklärung: Steuerberater empfohlen

Wann zum Steuerberater?

  • Bei komplexen Steuerfragen
  • Vor wichtigen Geschäftsentscheidungen
  • Bei der Jahreserklärung (empfohlen, nicht Pflicht)

Rechtliche Grundlagen

BibuG - Bilanzbuchhaltungsgesetz

Das BibuG regelt die Berufsausübung von:

  • Bilanzbuchhaltern
  • Buchhaltern
  • Personalverrechnern

Voraussetzungen für die Berufsausübung:

Konzession erforderlich

Sie benötigst eine Gewerbeberechtigung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrats.

Qualifikation nachweisen

Nachweis der fachlichen Qualifikation durch:

  • Lehrabschluss als Bürokaufmann/-frau + Praxis
  • Abgeschlossene Handelsakademie + Praxis
  • Bilanzbuchhalterprüfung der WKO

Berufshaftpflicht

Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme.

Kammermitgliedschaft

Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer (Fachgruppe UBIT – Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie).

WTBG - Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

Das WTBG regelt die freien Berufe:

  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Wirtschaftstreuhänder

Strengere Voraussetzungen:

  • Abgeschlossenes Studium (Wirtschaft, Recht, o.ä.)
  • Mehrjährige Praxis bei konzessionierten Berufsangehörigen
  • Fachprüfung vor der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW)
  • Mitgliedschaft in der KSW

Häufige Fragen zum BibuG

Für Software-Anbieter

Darf ich meine App “Buchhalter-App” nennen?

Nein. Die Bezeichnung “Buchhalter” ist geschützt. Nenne sie stattdessen “Buchhaltungs-App” oder “Buchhaltungssoftware”.

Kann ich “KI-Buchhalter” als Marke schützen lassen?

Nein. Das Patentamt würde die Eintragung ablehnen, da die Bezeichnung gegen das BibuG verstößt.

Was, wenn mein Produkt international “AI Bookkeeper” heißt?

In Österreich müssen Sie die Bezeichnung anpassen. International kann der Name bestehen bleiben, aber auf der AT-Website muss eine konforme Bezeichnung verwendet werden.


Sophies Zusammenfassung

📝

Das Wichtigste auf einen Blick:

  1. Geschützte Bezeichnungen wie “Buchhalter” oder “Steuerberater” sind nur für Konzessionierte erlaubt
  2. Strafen reichen von EUR 5.000 bis EUR 50.000 bei Missbrauch
  3. BuchhaltGenie ist Buchhaltungssoftware – keine Kanzlei, keine Beratung
  4. Sophie ist KI-Assistentin – keine Buchhalterin oder Steuerberaterin
  5. Sichere Alternativen sind “Buchhaltungssoftware”, “KI-Assistentin für Buchhaltung”
  6. Bei komplexen Fragen verweise ich Sie immer an Ihren Steuerberater

Offizielle Quellen


Weiterführende Artikel


⚖️

Rechtlicher Hinweis: Diese Dokumentation dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen zu geschützten Berufsbezeichnungen wende Sie bitte an einen Rechtsanwalt oder die zuständige Kammer.