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Kleinunternehmer Rechnung

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Hallo, ich bin Sophie! 👋 Die Kleinunternehmer-Regelung ist eine der wichtigsten Regeln im österreichischen Steuerrecht. Ich behalte Ihren Umsatz im Blick und warne Sie rechtzeitig!

Die Kleinunternehmer-Regelung ist eine der wichtigsten Regeln im österreichischen Steuerrecht - und gleichzeitig eine der häufigsten Fehlerquellen. Aber keine Sorge: Ich behalte Ihren Umsatz im Blick und warne Sie rechtzeitig!

⚠️

Wichtige Änderung ab 1.1.2025: Die Grenze beträgt jetzt €55.000 BRUTTO (nicht mehr Netto!). Die Berechnung hat sich grundlegend geändert - es zählt der gesamte Rechnungsbetrag.

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Die Regel kurz erklärt: Wenn Ihr Jahresumsatz unter €55.000 BRUTTO liegt, müssen Sie keine Umsatzsteuer (USt) auf Ihren Rechnungen ausweisen und auch keine UVA abgeben. Das nennt man die Kleinunternehmer-Regelung nach UStG §6 Abs. 1 Z 27.

Was bedeutet das konkret?

Mit Kleinunternehmer-RegelungOhne (Regelbesteuerung)
Keine USt auf Rechnungen20%, 13% oder 10% USt ausweisen
Keine UVA-MeldungMonatliche/quartalsweise UVA
Kein VorsteuerabzugVorsteuerabzug möglich
Pflichthinweis auf RechnungUSt-Betrag getrennt ausweisen
EinfacherMehr Aufwand, aber Vorsteuer zurück

Die €55.000-Grenze verstehen

Die Kleinunternehmergrenze liegt bei €55.000 BRUTTO Jahresumsatz (seit 2025). Ich überwache Ihren Umsatz automatisch und informiere Sie rechtzeitig, wenn Sie sich der Grenze nähern!

Was zählt zum Umsatz?

Zählt dazuZählt NICHT dazu
Alle Rechnungen an KundenSteuerfreie Umsätze (z.B. Export)
Bar- und KartenzahlungenDurchlaufende Posten
Anzahlungen (wenn Leistung erbracht)Hilfsgeschäfte (z.B. Verkauf eines alten Laptops)
Tauschgeschäfte (Wert)Innergemeinschaftliche Lieferungen (0% USt)

Wann wird die Grenze geprüft?

  • Kalenderjahrprinzip: Vom 1. Jänner bis 31. Dezember
  • Netto-Umsatz: Ohne die fiktive USt, die Sie berechnen würden
  • Schätzung bei Gründung: Im Gründungsjahr wird der erwartete Jahresumsatz hochgerechnet

Die Toleranzregel

⚠️

Wichtig: Sie dürfen die €55.000-Grenze in einem Jahr um maximal 10% überschreiten, also bis €60.500. Aber nur einmal alle 5 Jahre! Bei der zweiten Überschreitung wirst Sie sofort regelbesteuert.

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Unsicher, ob die Kleinunternehmer-Regelung für Sie gilt? Ich analysiere Ihren Umsatz und gebe Ihnen eine individuelle Einschätzung. Fragen Sie mich: “Sophie, bin ich noch Kleinunternehmer?”

SituationFolge
Umsatz €50.000Alles in Ordnung
Umsatz €55.000Noch Kleinunternehmer
Umsatz €60.000 (erstmals)Toleranz genutzt, bleibt Kleinunternehmer
Umsatz €65.000Regelbesteuerung ab dem Folgejahr
Umsatz €60.000 (zweites Mal in 5 Jahren)Regelbesteuerung sofort

Live-Tracking im Dashboard

Ich überwache Ihren Umsatz in Echtzeit und zeige Ihnen im Dashboard:

Fortschrittsbalken

Ein visueller Balken zeigt Ihnen, wie viel von den €55.000 Sie bereits erreicht haben:

[███████████████░░░░░░░░░░] 62% (€34.100 von €55.000)

Prognose bis Jahresende

Basierend auf Ihrem bisherigen Umsatz berechne ich, ob Sie die Grenze überschreiten werden:

KennzahlWert
Aktueller Umsatz€34.100
Verbleibend€20.900
Monatsdurchschnitt€5.683
Prognose Jahresende€68.200

Warnungen und Alerts

SchwelleWas passiert?
75% (€41.250)Info: “Sie haben 75% der Grenze erreicht”
90% (€49.500)Warnung: “Bald erreicht! Plane voraus”
100% (€55.000)Alert: “Grenze erreicht - was nun?“
110% (€60.500)Kritisch: “Toleranzgrenze überschritten!”

Was passiert bei Überschreitung?

Erstmalige Überschreitung bis €60.500

  • Sie bleiben im laufenden Jahr Kleinunternehmer
  • Ab dem Folgejahr wirst Sieautomatisch regelbesteuert
  • Sie müssen Sie beim Finanzamt melden
  • Ich passe Ihre Rechnungsvorlagen automatisch an

Ihre To-Dos:

  1. Finanzamt über Überschreitung informieren
  2. Ab nächstem Jahr USt auf Rechnungen ausweisen
  3. UVA-Meldungen einrichten (ich helfe Ihnen dabei!)

Rechnungen als Kleinunternehmer

Pflichthinweis auf der Rechnung

Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung vermerken, dass Sie keine USt ausweisen. Ich füge automatisch diesen Text ein:

“Umsatzsteuerbefreit - Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG”

Beispielrechnung

PositionBetrag
Webdesign Startseite€850,00
Logo-Erstellung€350,00
Gesamt€1.200,00
Umsatzsteuerbefreit - Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG
💡

Sophie’s Tipp: Wenn Sie mit der Umsatzsteuer-Umstellung rechnen, schreiben Sie Ihren Kunden jetzt schon die Rechnungen inklusive dem Hinweis “zzgl. USt ab [Monat]”. So gibt es keine Überraschungen!

Vorsteuer als Kleinunternehmer

Sie können KEINEN Vorsteuerabzug geltend machen

Das bedeutet: Wenn Sie etwas kaufen (z.B. einen Laptop für €1.200 inkl. 20% USt = €200 USt), können Sie diese €200 nicht vom Finanzamt zurückholen.

Wann lohnt sich der Verzicht?

SituationEmpfehlung
Geringe Ausgaben, viel UmsatzKleinunternehmer bleiben
Hohe Investitionen geplantVerzicht überlegen
Kunden sind PrivatpersonenKleinunternehmer bleiben
Kunden sind UnternehmenVerzicht überlegen
Umsatz nah an €55.000Verzicht überlegen

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer eine UVA abgeben?

Nein, Sie sind von der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) befreit. Sie geben nur eine Jahreserklärung ab - und auch die ist einfacher.

Was ist mit EU-Kunden?

Bei Kunden in anderen EU-Ländern gelten besondere Regeln:

  • B2C (Privatkunden): Normalerweise keine USt, Hinweis auf Kleinunternehmer
  • B2B (Unternehmen): Reverse-Charge-Verfahren, der Kunde führt die USt ab

Ich erkenne automatisch, ob Ihr Kunde im EU-Ausland sitzt und passe die Rechnung an.

Kann ich wieder Kleinunternehmer werden?

Ja, wenn Sie nach einer Überschreitung wieder unter €55.000 fallen, können Sie im Folgejahr zur Kleinunternehmer-Regelung zurückkehren. Aber: Wenn Sie freiwillig verzichtet haben, sind Sie 5 Jahre gebunden.

Was passiert am 31. Dezember?

Am Jahresende prüfe ich automatisch:

  1. Haben Sie die Grenze eingehalten? → Alles gut!
  2. Haben Sie die Toleranz genutzt? → Hinweis auf nächstes Jahr
  3. Grenze überschritten? → Umstellung für nächstes Jahr

Dashboard-Widgets

Im Dashboard finden Sie diese Kleinunternehmer-Widgets:

WidgetWas zeigt es?
Umsatz-BalkenFortschritt zur €55.000-Grenze
PrognoseHochrechnung auf Jahresende
WarnungenAktuelle Alerts und Handlungsbedarf
Vergleich VorjahrSind Sie schneller oder langsamer unterwegs?
MonatsübersichtUmsatz pro Monat als Diagramm

Zusammenfassung

ThemaWichtig zu wissen
Grenze€55.000 BRUTTO pro Kalenderjahr
ToleranzEinmal +10% (bis €60.500) alle 5 Jahre
RechnungshinweisPflicht: “Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG”
UVANicht erforderlich
VorsteuerKein Abzug möglich
ÜberschreitungAb Folgejahr Regelbesteuerung

⚠️

Achtung: Ab 2026 gibt es möglicherweise Änderungen an der Kleinunternehmer-Grenze durch EU-Regelungen. Ich halte Sie auf dem Laufenden!

Sophie’s Tipp: Aktivieren Sie die Umsatz-Warnungen in den Einstellungen, dann bekommen Sie rechtzeitig eine E-Mail, wenn Sie sich der Grenze nähern. So haben Sie Zeit, sich vorzubereiten!

💡

Sophie trackt Ihre Kleinunternehmer-Grenze! Ich behalte Ihren Umsatz im Blick und warne Sie rechtzeitig, wenn Sie sich den €55.000 BRUTTO nähern.

Beispiel: “Hey Sophie, wie viel Umsatz habe ich dieses Jahr noch frei?”

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