Kapitalertragsteuer (KESt) bei Wertpapieren
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine österreichische Quellensteuer auf Kapitalerträge aus Wertpapieren. Sie beträgt einheitlich 27,5% auf Dividenden, Zinsen, Kursgewinne und Fondsausschüttungen. Die KESt wird in der Regel automatisch von der depotführenden Bank abgezogen.
Rechtliche Basis
| Gesetz | Inhalt |
|---|---|
| EStG §27 | Einkünfte aus Kapitalvermögen (Definition) |
| EStG §27a | Besonderer Steuersatz für Kapitaleinkünfte (27,5%) |
| BAO §132 | 7-Jahres-Aufbewahrungspflicht für Belege |
Endbesteuerung: Die KESt wirkt grundsätzlich abgeltend. Kapitalerträge müssen daher nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden – außer Sie beantragen einen Verlustausgleich oder haben ausländische Wertpapiere mit Quellensteuer-Anrechnung.
Welche Erträge sind betroffen?
1. Dividenden
- Gewinnausschüttungen von Aktiengesellschaften (inländisch und ausländisch)
- KESt: 27,5% auf Bruttodividende
- Beispiel: Dividende €1.000 → KESt €275 → Auszahlung €725
2. Zinsen
- Anleihezinsen (Staats-, Unternehmensanleihen)
- Sparbuch-Zinsen über €2.000 pro Jahr (Freibetrag)
- KESt: 27,5%
3. Kursgewinne (Realisierte Gewinne)
- Verkauf von Aktien, ETFs, Anleihen mit Gewinn
- Nur realisierte Gewinne steuerpflichtig (Verkauf notwendig)
- KESt: 27,5% auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Anschaffungspreis
Alt-Bestände vor 1.4.2012: Aktien, die vor dem 1. April 2012 gekauft wurden, sind von der KESt auf Kursgewinne befreit (Spekulationsfrist war damals 1 Jahr). Diese Regelung gilt weiterhin.
4. Fondsausschüttungen
- Ausschüttungen von Investmentfonds
- Bei thesaurierenden Fonds: Meldefonds-Regelung (ausschüttungsgleiche Erträge)
- KESt: 27,5%
KESt-Abzug durch Depotbank vs. Selbstberechnung
Österreichische Depotbank
Die depotführende Bank zieht die KESt automatisch ab und führt sie ans Finanzamt ab. Sie erhalten eine Steuerbescheinigung am Jahresende.
Automatischer KESt-Abzug
Ihre Bank berechnet die KESt auf alle Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne).
Verlustverrechnung
Verluste aus Wertpapierverkäufen werden automatisch mit Gewinnen verrechnet (innerhalb desselben Depots).
Jahressteuerbescheinigung
Sie erhalten eine Bescheinigung mit allen Kapitalerträgen, KESt-Abzügen und Verlustverrechnungen.
Ausländisches Depot (ohne KESt-Abzug)
Bei Depots im Ausland (z.B. deutsche oder US-Broker) erfolgt kein automatischer KESt-Abzug. Sie müssen die KESt selbst berechnen und in der Einkommensteuererklärung angeben.
Selbstberechnung verpflichtend: Wenn Ihre ausländische Bank keine KESt abführt, müssen Sie alle Kapitalerträge in der Steuererklärung (Anlage E1kv) angeben. Verspätete oder fehlende Meldung kann zu Nachzahlungen und Strafzuschlägen führen.
Ausländische Wertpapiere: Quellensteuer-Anrechnung
Viele Länder erheben eine Quellensteuer auf Dividenden ausländischer Unternehmen (z.B. 15% in den USA, 26,375% in Frankreich). Österreich rechnet diese Quellensteuer teilweise an, damit Sie nicht doppelt besteuert werden.
Anrechnung vs. Nachversteuerung
| Ausländische Quellensteuer | Österreichische KESt | Anrechenbar | Nachversteuerung |
|---|---|---|---|
| 15% (USA) | 27,5% | 15% | 12,5% |
| 25% (Schweiz) | 27,5% | 25% | 2,5% |
| 26,375% (Frankreich) | 27,5% | 26,375% | 1,125% |
Beispiel (US-Aktie):
- Bruttodividende: €1.000
- US-Quellensteuer (15%): -€150
- Netto-Ausschüttung: €850
- Österreichische KESt: 27,5% von €1.000 = €275
- Anrechnung US-Quellensteuer: -€150
- Nachversteuerung in Österreich: €125
Österreichische Depotbank: Die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer erfolgt meist automatisch durch Ihre Bank. Bei ausländischen Depots müssen Sie die Anrechnung selbst in der Steuererklärung geltend machen (Formular E1kv).
Verlustausgleich (EStG §27 Abs. 8)
Verluste aus Wertpapierverkäufen können mit Gewinnen verrechnet werden – entweder automatisch (Depotbank) oder per Antrag (Steuererklärung).
Automatischer Verlustausgleich (Depotbank)
Ihre österreichische Bank verrechnet innerhalb desselben Kalenderjahres Verluste automatisch mit Gewinnen:
- Aktienverkauf A: +€5.000 Gewinn → KESt €1.375
- Aktienverkauf B: -€2.000 Verlust
- Verrechnung: €5.000 - €2.000 = €3.000 steuerpflichtiger Gewinn
- KESt final: €825 (statt €1.375)
Verlustausgleich über Depotgrenzen (Antrag)
Verluste aus Depot A können mit Gewinnen aus Depot B verrechnet werden – aber nur per Antrag in der Steuererklärung (Formular E1kv).
Jahressteuerbescheinigungen sammeln
Bescheinigungen von allen Depots (A, B, C) besorgen.
Verluste und Gewinne summieren
Depot A: +€5.000 | Depot B: -€3.000 → Gesamt: +€2.000
Antrag in Steuererklärung
Formular E1kv: Verlustausgleich über Depotgrenzen beantragen. Zu viel bezahlte KESt wird erstattet.
Verlustvortrag
Nicht ausgeglichene Verluste können unbegrenzt in Folgejahre vorgetragen werden.
Antragsfrist: Verlustvorträge müssen innerhalb von 5 Jahren nach dem Verlustjahr geltend gemacht werden. Danach verfallen sie.
BuchhaltGenie Investment-Tracking
BuchhaltGenie bietet umfassendes Portfolio-Management für Ihre Wertpapiere mit automatischer KESt-Berechnung:
Portfolio-Übersicht
- Alle Wertpapiere (Aktien, ETFs, Anleihen, Fonds) an einem Ort
- Echtzeit-Kursdaten und Performance-Tracking
- Diversifikation nach Asset-Klassen und Ländern
Automatische KESt-Berechnung
- Dividenden: 27,5% KESt auf Bruttodividende
- Kursgewinne: Automatische Berechnung bei Verkauf (FIFO-Methode)
- Fondsausschüttungen: KESt auf ausschüttungsgleiche Erträge (Meldefonds)
Quellensteuer-Management
- Erfassung ausländischer Quellensteuern (USA, Schweiz, Frankreich etc.)
- Automatische Anrechnung auf österreichische KESt (27,5%)
- Anzeige der Nachversteuerung
Verlustausgleich und Verlustvortrag
- Automatische Verlustverrechnung innerhalb des Kalenderjahres
- Verlustvortrag: Nicht ausgeglichene Verluste für Folgejahre speichern
- Export für Formular E1kv (Verlustausgleich über Depotgrenzen)
Jahresübersicht für Steuererklärung
- Zusammenfassung aller Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne)
- KESt-Abzüge und Quellensteuern
- Verlustvorträge und -ausgleiche
- PDF-Export für Steuerberater oder Finanzamt (BAO §132 konform)
Broker-Import: BuchhaltGenie unterstützt CSV-Import von führenden Brokern (Flatex, Dadat, Hello Bank, Trade Republic, Degiro). Transaktionen und Dividenden werden automatisch erfasst und kategorisiert.
Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: Österreichische Aktie (Depotbank)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kauf (Jan 2024) | €10.000 |
| Verkauf (Dez 2024) | €12.000 |
| Kursgewinn | €2.000 |
| KESt (27,5%) | -€550 |
| Netto-Gewinn | €1.450 |
Beispiel 2: US-Aktie mit Dividende
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttodividende | €1.000 |
| US-Quellensteuer (15%) | -€150 |
| Netto-Ausschüttung | €850 |
| Österreichische KESt (27,5%) | €275 |
| Anrechnung US-Quellensteuer | -€150 |
| Nachversteuerung Österreich | €125 |
| Finale Auszahlung | €725 |
Beispiel 3: Verlustausgleich über 2 Depots
| Depot | Kursgewinn/-verlust | KESt (27,5%) |
|---|---|---|
| Depot A | +€5.000 | €1.375 |
| Depot B | -€3.000 | €0 |
Ohne Antrag: KESt €1.375 bezahlt (Verlust B nicht berücksichtigt) Mit Antrag (E1kv): Verrechnung → Steuerbasis €2.000 → KESt €550 → Erstattung €825
FAQ
Muss ich KESt in der Steuererklärung angeben?
Nein, wenn Ihre österreichische Depotbank die KESt automatisch abgeführt hat (Endbesteuerung). Ja, wenn Sie:
- Ein ausländisches Depot ohne KESt-Abzug haben
- Verluste über Depotgrenzen ausgleichen möchten
- Quellensteuer-Anrechnung beantragen (ausländisches Depot)
Wie bekomme ich zu viel bezahlte KESt zurück?
Stellen Sie einen Antrag auf Verlustausgleich in der Steuererklärung (Formular E1kv). Das Finanzamt erstattet die zu viel bezahlte KESt.
Gilt die KESt auch für Kryptowährungen?
Nein. Kryptowährungen unterliegen einer eigenen Steuerregelung (EStG §27b, 27,5% ab 2022). Siehe DAC8 Krypto-Meldepflicht.
Was passiert bei Verlusten ohne Gewinne?
Verluste können unbegrenzt in Folgejahre vorgetragen werden (Verlustvortrag). Sie werden mit künftigen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet. Antragsfrist: 5 Jahre nach Verlustjahr.
Ist die KESt auf Sparbuch-Zinsen absetzbar?
Nein, die KESt ist eine Endbesteuerung. Es gibt aber einen Freibetrag von €2.000 pro Jahr für Zinsen aus Sparbüchern, Bausparverträgen und Prämiensparverträgen. Zinsen über diesem Betrag unterliegen der KESt (27,5%).
Wie funktioniert die FIFO-Methode bei Kursgewinnen?
First-In-First-Out (FIFO): Die zuerst gekauften Wertpapiere gelten als zuerst verkauft. Beispiel:
- Kauf 1 (Jan): 10 Aktien à €100 = €1.000
- Kauf 2 (Jun): 10 Aktien à €120 = €1.200
- Verkauf (Dez): 10 Aktien à €150 = €1.500
Kursgewinn: €1.500 - €1.000 (Kauf 1) = €500 → KESt €137,50
Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz (EStG) §27, §27a Gültig ab: 2025 BuchhaltGenie-Funktion: Portfolio-Management, automatische KESt-Berechnung, Broker-Import