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De AtComplianceReverse Charge (EU B2B)

Reverse Charge EU B2B (UStG §19)

Reverse Charge Verfahren (UStG §19 Abs. 1)

Das Reverse Charge Verfahren (Umkehr der Steuerschuld) ist ein wesentlicher Bestandteil des EU-Binnenmarkts. Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen geht die Umsatzsteuerschuld vom Leistenden auf den Leistungsempfänger über.

Reverse Charge bedeutet, dass die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Das ist besonders bei grenzüberschreitenden B2B-Geschäften wichtig – ich helfe Ihnen gerne bei der korrekten Rechnungsstellung!

🔄

Ich erkenne EU-B2B automatisch! Wenn Sie eine Rechnung an einen Kunden mit EU-UID erstellen, prüfe ich automatisch, ob Reverse Charge anwendbar ist, und füge den korrekten Hinweistext hinzu.


Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten

AspektRegelungHinweis
RechtsgrundlageUStG §19 Abs. 1Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
AnwendungsbereichEU B2B-DienstleistungenNicht für Inlandsgeschäfte!
VoraussetzungGültige Kunden-UIDVIES-Prüfung empfohlen
USt auf Rechnung0%Keine österreichische USt
PflichthinweisReverse Charge TextMuss auf Rechnung stehen
FinanzOnlineKZ000 + KZ021Plus Zusammenfassende Meldung

Wann gilt Reverse Charge?

Reverse Charge gilt, wenn alle 4 Voraussetzungen erfüllt sind:

Grenzüberschreitend

Die Leistung erfolgt zwischen zwei verschiedenen EU-Ländern.

  • Sie (Leistender) sind in Österreich ansässig
  • Ihr Kunde ist in einem anderen EU-Land ansässig (DE, IT, FR, etc.)

Wichtig: Inlandsgeschäfte (AT zu AT) sind niemals Reverse Charge!

B2B-Transaktion

Es handelt sich um ein Geschäft zwischen zwei Unternehmen (Business-to-Business).

  • Ihr Kunde ist ein Unternehmen, keine Privatperson
  • Der Kunde handelt im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit

Gültige Kunden-UID

Der Kunde verfügt über eine gültige UID-Nummer seines Landes.

  • Die UID beginnt mit dem Ländercode (DE, FR, IT, etc.)
  • Die UID muss im VIES-System als gültig gemeldet sein
  • Ich prüfe die UID automatisch für Sie

Dienstleistung oder bestimmte Waren

Die Leistung fällt unter die Reverse Charge-Regelung:

LeistungsartReverse Charge?
IT-DienstleistungenJA
Beratung & ConsultingJA
Marketing & WerbungJA
SoftwareentwicklungJA
ÜbersetzungenJA
SchulungenJA
Design & GrafikJA
Warenlieferungen (IG-Lieferung)JA (andere Regeln)

Die 4 Blocker: Wann Reverse Charge NICHT gilt

Wenn einer dieser Blocker zutrifft, gilt Reverse Charge nicht:

BlockerErklärungKonsequenz
InlandsgeschäftAT zu ATNormale österreichische USt (20/13/10%)
B2C-TransaktionKunde ist PrivatpersonUSt des Kundenlands (OSS-Regelung)
Keine gültige UIDKunde hat keine oder ungültige UIDNormale österreichische USt
KleinunternehmerSie sind KleinunternehmerKein Reverse Charge möglich

Beispiele aus der Praxis

Reverse Charge anwendbar

Beispiel 1: IT-Beratung für deutsches Unternehmen

  • Sie: Österreichisches IT-Unternehmen (ATU12345678)
  • Kunde: Deutsches GmbH (DE123456789)
  • Leistung: 40 Stunden Consulting
  • Ergebnis: Reverse Charge, Rechnung ohne USt

Beispiel 2: Webdesign für italienische Firma

  • Sie: Wiener Webdesigner (ATU87654321)
  • Kunde: Italienisches S.r.l. (IT12345678901)
  • Leistung: Website-Erstellung
  • Ergebnis: Reverse Charge, Rechnung ohne USt

Beispiel 3: Software-Lizenz an französisches Unternehmen

  • Sie: SaaS-Anbieter aus Graz
  • Kunde: Französisches S.A.S. (FR12345678901)
  • Leistung: Jährliche Softwarelizenz
  • Ergebnis: Reverse Charge, Rechnung ohne USt

Pflichtangaben auf Reverse Charge Rechnungen

Bei Reverse Charge müssen Sie zusätzliche Pflichtangaben auf der Rechnung haben:

Der Pflicht-Hinweistext

📋

Pflichttext auf Reverse Charge Rechnungen:

“Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 19 Abs. 1 UStG (Reverse Charge)”

Alternativ: “Für diese Leistung schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (Reverse Charge Verfahren)“

Checkliste: Reverse Charge Rechnung

PflichtangabeVorhanden?
Ihre UID-Nummer (ATU…)
Kunden-UID-Nummer (DE/FR/IT…)
Reverse Charge Hinweistext
USt-Satz: 0%
Kein USt-Betrag ausgewiesen
Alle sonstigen UStG §11 Angaben
💡

Sophie’s Tipp: Ich füge den Reverse Charge Hinweis automatisch auf Ihre Rechnungen ein, wenn ich erkenne, dass der Kunde eine EU-UID hat und B2B-Kriterien erfüllt sind!


FinanzOnline Meldung: Kennzahlen erklärt

Bei Reverse Charge Umsätzen müssen Sie bestimmte Kennzahlen in der UVA melden:

UVA-Kennzahlen für Reverse Charge

KennzahlBezeichnungWas Sie eintragen
KZ000Steuerfreie UmsätzeGesamtbetrag aller steuerfreien Lieferungen/Leistungen
KZ021IG-Lieferungen (Waren)Innergemeinschaftliche Warenlieferungen
KZ017IG-Leistungen (§3a)Dienstleistungen an EU-Unternehmer

Beispiel UVA-Meldung

Ihre Reverse Charge Umsätze im Q1 2026: ━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━ IT-Beratung an DE-Kunde: € 12.500 Webdesign an FR-Kunde: € 8.000 Software-Lizenz an IT-Kunde: € 4.500 ━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━ GESAMT: € 25.000 UVA-Eintragung: KZ000 (steuerfrei): € 25.000 KZ017 (IG-Leistungen): € 25.000

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Zusätzlich zur UVA müssen Sie eine Zusammenfassende Meldung abgeben:

Was ist die ZM?

Die ZM ist eine quartalsweise Meldung an FinanzOnline, in der Sie alle EU-B2B-Umsätze aufschlüsseln - pro Kunde mit dessen UID-Nummer.

AspektRegelung
FristBis zum letzten Tag des Folgemonats
FrequenzQuartalsweise (oder monatlich bei >100.000 € EU-Umsatz)
InhaltUID-Nummer + Umsatz pro Kunde
MeldungÜber FinanzOnline

Beispiel ZM Q1 2026

Zusammenfassende Meldung Q1/2026 ━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━ UID-Nummer Land Umsatz (€) ━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━ DE123456789 DE 12.500,00 FR12345678901 FR 8.000,00 IT12345678901 IT 4.500,00 ━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━ GESAMT 25.000,00
⚠️

Wichtig: Die ZM muss spätestens am letzten Tag des Folgemonats nach Quartalsende bei FinanzOnline eingehen! Für Q1 (Jan-Mär) also bis 30. April.


VIES-Validierung der UID-Nummer

Bevor Sie Reverse Charge anwenden, sollten Sie die Gültigkeit der Kunden-UID prüfen:

Was ist VIES?

Das VAT Information Exchange System (VIES) ist das EU-weite System zur Prüfung von UID-Nummern.

Automatische Prüfung: Ich prüfe jede EU-UID automatisch über VIES, wenn Sie einen Kunden anlegen. So wissen Sie sofort, ob die UID gültig ist.

Warum ist die VIES-Prüfung wichtig?

Wenn UID ungültig…Konsequenz
Reverse Charge nicht anwendbarSie müssen österreichische USt berechnen
Finanzamt-PrüfungSie müssen Nachweis der UID-Prüfung vorlegen
HaftungsrisikoSie haften für nicht gezahlte USt

VIES-Abfrage dokumentieren

💡

Sophie’s Tipp: Speichern Sie das Ergebnis der VIES-Prüfung! Bei einer Finanzamt-Prüfung müssen Sie nachweisen, dass Sie die UID zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geprüft haben. Ich speichere das automatisch für Sie.

🤖

Nicht sicher, ob Reverse Charge gilt? Ich kann Ihre Kunden-UID in Echtzeit prüfen und den korrekten Rechnungstext vorschlagen. Fragen Sie mich: “Sophie, ist diese UID-Nummer gültig für Reverse Charge?”


Sonderfälle und Ausnahmen

Drittland-Kunden (Nicht-EU)

Bei Kunden außerhalb der EU (Schweiz, UK, USA, etc.) gilt kein Reverse Charge:

DrittlandRegelung
SchweizSteuerfreier Export, keine USt
UK (nach Brexit)Steuerfreier Export, keine USt
USA, Kanada, etc.Steuerfreier Export, keine USt

Bei Drittland-Exporten tragen Sie den Umsatz unter KZ011 (Ausfuhrlieferungen) ein.

Bauleistungen (UStG §19 Abs. 1a)

Bei Bauleistungen gilt eine Sonderregelung für Reverse Charge auch im Inland:

  • Gilt für Bauleistungen an andere Baufirmen
  • Rechnung ohne USt mit Hinweis “Bauleistung - Steuerschuld beim Empfänger”
  • Spezielle Kennzahl in der UVA

Wie BuchhaltGenie Sie unterstützt

Automatische EU-B2B-Erkennung

Wenn Sie eine Rechnung erstellen, prüfe ich automatisch:

  1. UID-Prüfung: Ist die Kunden-UID gültig (VIES)?
  2. Ländercheck: Ist der Kunde in einem anderen EU-Land?
  3. B2B-Check: Handelt es sich um ein Unternehmen?
  4. Leistungsart: Fällt die Leistung unter Reverse Charge?

Automatischer Hinweistext

Bei erkanntem Reverse Charge füge ich automatisch ein:

  • Den korrekten Hinweistext auf der Rechnung
  • 0% USt-Satz
  • Markierung für die UVA-Auswertung

UVA und ZM Vorbereitung

Im Bereich “Berichte” finden Sie:

  • UVA-Vorbereitung mit allen Kennzahlen vorausgefüllt
  • ZM-Export im FinanzOnline-Format
  • EU-Umsatzliste nach Kunden aufgeschlüsselt

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Inlandsgeschäft mit Reverse Charge

Falsch: “Mein Kunde hat eine ATU-Nummer, also Reverse Charge.”

Richtig: ATU = Österreich = Inlandsgeschäft = Normale USt (20%)!

Fehler 2: Keine UID-Prüfung

Prüfen Sie die UID immer vor Rechnungsstellung. Eine ungültige UID macht Reverse Charge ungültig.

Fehler 3: Pflichthinweis vergessen

Ohne den Reverse Charge Hinweistext ist die Rechnung nicht korrekt und kann bei Prüfungen beanstandet werden.

Fehler 4: ZM vergessen

Die UVA allein reicht nicht! Vergessen Sie nicht die Zusammenfassende Meldung.


Gesetzliche Grundlagen

GesetzParagraphInhalt
UStG§19 Abs. 1Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
UStG§19 Abs. 1aBauleistungen Reverse Charge
UStG§21 Abs. 3Zusammenfassende Meldung
UStG§11Rechnungspflichtangaben
EU-RL2006/112/EGMehrwertsteuersystemrichtlinie

Offizielle Quellen


⚠️

Rechtlicher Hinweis: Diese Dokumentation dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Stand: Jänner 2026.


Weiterführende Themen


Haben Sie Fragen zu Reverse Charge? Fragen Sie mich direkt im Sophie AI Chat - ich helfe Ihnen gerne bei der Einschätzung Ihrer EU-B2B-Transaktionen!