Reverse Charge EU B2B (UStG §19)
Reverse Charge Verfahren (UStG §19 Abs. 1)
Das Reverse Charge Verfahren (Umkehr der Steuerschuld) ist ein wesentlicher Bestandteil des EU-Binnenmarkts. Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen geht die Umsatzsteuerschuld vom Leistenden auf den Leistungsempfänger über.
Reverse Charge bedeutet, dass die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Das ist besonders bei grenzüberschreitenden B2B-Geschäften wichtig – ich helfe Ihnen gerne bei der korrekten Rechnungsstellung!
Ich erkenne EU-B2B automatisch! Wenn Sie eine Rechnung an einen Kunden mit EU-UID erstellen, prüfe ich automatisch, ob Reverse Charge anwendbar ist, und füge den korrekten Hinweistext hinzu.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten
| Aspekt | Regelung | Hinweis |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | UStG §19 Abs. 1 | Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers |
| Anwendungsbereich | EU B2B-Dienstleistungen | Nicht für Inlandsgeschäfte! |
| Voraussetzung | Gültige Kunden-UID | VIES-Prüfung empfohlen |
| USt auf Rechnung | 0% | Keine österreichische USt |
| Pflichthinweis | Reverse Charge Text | Muss auf Rechnung stehen |
| FinanzOnline | KZ000 + KZ021 | Plus Zusammenfassende Meldung |
Wann gilt Reverse Charge?
Reverse Charge gilt, wenn alle 4 Voraussetzungen erfüllt sind:
Grenzüberschreitend
Die Leistung erfolgt zwischen zwei verschiedenen EU-Ländern.
- Sie (Leistender) sind in Österreich ansässig
- Ihr Kunde ist in einem anderen EU-Land ansässig (DE, IT, FR, etc.)
Wichtig: Inlandsgeschäfte (AT zu AT) sind niemals Reverse Charge!
B2B-Transaktion
Es handelt sich um ein Geschäft zwischen zwei Unternehmen (Business-to-Business).
- Ihr Kunde ist ein Unternehmen, keine Privatperson
- Der Kunde handelt im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit
Gültige Kunden-UID
Der Kunde verfügt über eine gültige UID-Nummer seines Landes.
- Die UID beginnt mit dem Ländercode (DE, FR, IT, etc.)
- Die UID muss im VIES-System als gültig gemeldet sein
- Ich prüfe die UID automatisch für Sie
Dienstleistung oder bestimmte Waren
Die Leistung fällt unter die Reverse Charge-Regelung:
| Leistungsart | Reverse Charge? |
|---|---|
| IT-Dienstleistungen | JA |
| Beratung & Consulting | JA |
| Marketing & Werbung | JA |
| Softwareentwicklung | JA |
| Übersetzungen | JA |
| Schulungen | JA |
| Design & Grafik | JA |
| Warenlieferungen (IG-Lieferung) | JA (andere Regeln) |
Die 4 Blocker: Wann Reverse Charge NICHT gilt
Wenn einer dieser Blocker zutrifft, gilt Reverse Charge nicht:
| Blocker | Erklärung | Konsequenz |
|---|---|---|
| Inlandsgeschäft | AT zu AT | Normale österreichische USt (20/13/10%) |
| B2C-Transaktion | Kunde ist Privatperson | USt des Kundenlands (OSS-Regelung) |
| Keine gültige UID | Kunde hat keine oder ungültige UID | Normale österreichische USt |
| Kleinunternehmer | Sie sind Kleinunternehmer | Kein Reverse Charge möglich |
Beispiele aus der Praxis
Reverse Charge JA
Reverse Charge anwendbar
Beispiel 1: IT-Beratung für deutsches Unternehmen
- Sie: Österreichisches IT-Unternehmen (ATU12345678)
- Kunde: Deutsches GmbH (DE123456789)
- Leistung: 40 Stunden Consulting
- Ergebnis: Reverse Charge, Rechnung ohne USt
Beispiel 2: Webdesign für italienische Firma
- Sie: Wiener Webdesigner (ATU87654321)
- Kunde: Italienisches S.r.l. (IT12345678901)
- Leistung: Website-Erstellung
- Ergebnis: Reverse Charge, Rechnung ohne USt
Beispiel 3: Software-Lizenz an französisches Unternehmen
- Sie: SaaS-Anbieter aus Graz
- Kunde: Französisches S.A.S. (FR12345678901)
- Leistung: Jährliche Softwarelizenz
- Ergebnis: Reverse Charge, Rechnung ohne USt
Pflichtangaben auf Reverse Charge Rechnungen
Bei Reverse Charge müssen Sie zusätzliche Pflichtangaben auf der Rechnung haben:
Der Pflicht-Hinweistext
Pflichttext auf Reverse Charge Rechnungen:
“Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 19 Abs. 1 UStG (Reverse Charge)”
Alternativ: “Für diese Leistung schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (Reverse Charge Verfahren)“
Checkliste: Reverse Charge Rechnung
| Pflichtangabe | Vorhanden? |
|---|---|
| Ihre UID-Nummer (ATU…) | ☐ |
| Kunden-UID-Nummer (DE/FR/IT…) | ☐ |
| Reverse Charge Hinweistext | ☐ |
| USt-Satz: 0% | ☐ |
| Kein USt-Betrag ausgewiesen | ☐ |
| Alle sonstigen UStG §11 Angaben | ☐ |
Sophie’s Tipp: Ich füge den Reverse Charge Hinweis automatisch auf Ihre Rechnungen ein, wenn ich erkenne, dass der Kunde eine EU-UID hat und B2B-Kriterien erfüllt sind!
FinanzOnline Meldung: Kennzahlen erklärt
Bei Reverse Charge Umsätzen müssen Sie bestimmte Kennzahlen in der UVA melden:
UVA-Kennzahlen für Reverse Charge
| Kennzahl | Bezeichnung | Was Sie eintragen |
|---|---|---|
| KZ000 | Steuerfreie Umsätze | Gesamtbetrag aller steuerfreien Lieferungen/Leistungen |
| KZ021 | IG-Lieferungen (Waren) | Innergemeinschaftliche Warenlieferungen |
| KZ017 | IG-Leistungen (§3a) | Dienstleistungen an EU-Unternehmer |
Beispiel UVA-Meldung
Ihre Reverse Charge Umsätze im Q1 2026:
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
IT-Beratung an DE-Kunde: € 12.500
Webdesign an FR-Kunde: € 8.000
Software-Lizenz an IT-Kunde: € 4.500
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
GESAMT: € 25.000
UVA-Eintragung:
KZ000 (steuerfrei): € 25.000
KZ017 (IG-Leistungen): € 25.000Zusammenfassende Meldung (ZM)
Zusätzlich zur UVA müssen Sie eine Zusammenfassende Meldung abgeben:
Was ist die ZM?
Die ZM ist eine quartalsweise Meldung an FinanzOnline, in der Sie alle EU-B2B-Umsätze aufschlüsseln - pro Kunde mit dessen UID-Nummer.
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Frist | Bis zum letzten Tag des Folgemonats |
| Frequenz | Quartalsweise (oder monatlich bei >100.000 € EU-Umsatz) |
| Inhalt | UID-Nummer + Umsatz pro Kunde |
| Meldung | Über FinanzOnline |
Beispiel ZM Q1 2026
Zusammenfassende Meldung Q1/2026
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
UID-Nummer Land Umsatz (€)
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
DE123456789 DE 12.500,00
FR12345678901 FR 8.000,00
IT12345678901 IT 4.500,00
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
GESAMT 25.000,00Wichtig: Die ZM muss spätestens am letzten Tag des Folgemonats nach Quartalsende bei FinanzOnline eingehen! Für Q1 (Jan-Mär) also bis 30. April.
VIES-Validierung der UID-Nummer
Bevor Sie Reverse Charge anwenden, sollten Sie die Gültigkeit der Kunden-UID prüfen:
Was ist VIES?
Das VAT Information Exchange System (VIES) ist das EU-weite System zur Prüfung von UID-Nummern.
Automatische Prüfung: Ich prüfe jede EU-UID automatisch über VIES, wenn Sie einen Kunden anlegen. So wissen Sie sofort, ob die UID gültig ist.
Warum ist die VIES-Prüfung wichtig?
| Wenn UID ungültig… | Konsequenz |
|---|---|
| Reverse Charge nicht anwendbar | Sie müssen österreichische USt berechnen |
| Finanzamt-Prüfung | Sie müssen Nachweis der UID-Prüfung vorlegen |
| Haftungsrisiko | Sie haften für nicht gezahlte USt |
VIES-Abfrage dokumentieren
Sophie’s Tipp: Speichern Sie das Ergebnis der VIES-Prüfung! Bei einer Finanzamt-Prüfung müssen Sie nachweisen, dass Sie die UID zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geprüft haben. Ich speichere das automatisch für Sie.
Nicht sicher, ob Reverse Charge gilt? Ich kann Ihre Kunden-UID in Echtzeit prüfen und den korrekten Rechnungstext vorschlagen. Fragen Sie mich: “Sophie, ist diese UID-Nummer gültig für Reverse Charge?”
Sonderfälle und Ausnahmen
Drittland-Kunden (Nicht-EU)
Bei Kunden außerhalb der EU (Schweiz, UK, USA, etc.) gilt kein Reverse Charge:
| Drittland | Regelung |
|---|---|
| Schweiz | Steuerfreier Export, keine USt |
| UK (nach Brexit) | Steuerfreier Export, keine USt |
| USA, Kanada, etc. | Steuerfreier Export, keine USt |
Bei Drittland-Exporten tragen Sie den Umsatz unter KZ011 (Ausfuhrlieferungen) ein.
Bauleistungen (UStG §19 Abs. 1a)
Bei Bauleistungen gilt eine Sonderregelung für Reverse Charge auch im Inland:
- Gilt für Bauleistungen an andere Baufirmen
- Rechnung ohne USt mit Hinweis “Bauleistung - Steuerschuld beim Empfänger”
- Spezielle Kennzahl in der UVA
Wie BuchhaltGenie Sie unterstützt
Automatische EU-B2B-Erkennung
Wenn Sie eine Rechnung erstellen, prüfe ich automatisch:
- UID-Prüfung: Ist die Kunden-UID gültig (VIES)?
- Ländercheck: Ist der Kunde in einem anderen EU-Land?
- B2B-Check: Handelt es sich um ein Unternehmen?
- Leistungsart: Fällt die Leistung unter Reverse Charge?
Automatischer Hinweistext
Bei erkanntem Reverse Charge füge ich automatisch ein:
- Den korrekten Hinweistext auf der Rechnung
- 0% USt-Satz
- Markierung für die UVA-Auswertung
UVA und ZM Vorbereitung
Im Bereich “Berichte” finden Sie:
- UVA-Vorbereitung mit allen Kennzahlen vorausgefüllt
- ZM-Export im FinanzOnline-Format
- EU-Umsatzliste nach Kunden aufgeschlüsselt
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Inlandsgeschäft mit Reverse Charge
Falsch: “Mein Kunde hat eine ATU-Nummer, also Reverse Charge.”
Richtig: ATU = Österreich = Inlandsgeschäft = Normale USt (20%)!
Fehler 2: Keine UID-Prüfung
Prüfen Sie die UID immer vor Rechnungsstellung. Eine ungültige UID macht Reverse Charge ungültig.
Fehler 3: Pflichthinweis vergessen
Ohne den Reverse Charge Hinweistext ist die Rechnung nicht korrekt und kann bei Prüfungen beanstandet werden.
Fehler 4: ZM vergessen
Die UVA allein reicht nicht! Vergessen Sie nicht die Zusammenfassende Meldung.
Gesetzliche Grundlagen
| Gesetz | Paragraph | Inhalt |
|---|---|---|
| UStG | §19 Abs. 1 | Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers |
| UStG | §19 Abs. 1a | Bauleistungen Reverse Charge |
| UStG | §21 Abs. 3 | Zusammenfassende Meldung |
| UStG | §11 | Rechnungspflichtangaben |
| EU-RL | 2006/112/EG | Mehrwertsteuersystemrichtlinie |
Offizielle Quellen
- BMF - Reverse Charge
- WKO - Reverse Charge Verfahren
- VIES - UID-Prüfung
- FinanzOnline - UVA und ZM Meldung
Rechtlicher Hinweis: Diese Dokumentation dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Stand: Jänner 2026.
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