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De AtCompliancePreistransparenz (PrAG)

Preistransparenz PrAG

Preistransparenz nach PrAG

💬

Hallo, ich bin Sophie! 👋 Ich zeige Ihnen, wie Sie Preise in Österreich korrekt darstellst. Das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) schützt Verbraucher vor versteckten Kosten und sorgt für Transparenz. Hier erfährst Sie alles Wichtige - von der B2C-Pflicht für Bruttopreise bis zu den Sonderregeln für B2B.

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BuchhaltGenie hilft Ihnen dabei! Bei der Rechnungserstellung achte ich automatisch auf die korrekte Preisdarstellung. B2C-Rechnungen zeigen immer den Bruttobetrag prominent an, B2B-Rechnungen können Nettopreise verwenden.


Auf einen Blick

KundentypPreisdarstellungPflicht nach PrAG
B2C (Verbraucher)Brutto (inkl. USt)Ja, zwingend
B2B (Unternehmer)Netto (zzgl. USt)Optional
Gemischtes PublikumBrutto empfohlenJa, im Zweifel
⚠️

Achtung - PrAG: Bei Verstößen gegen das Preisauszeichnungsgesetz drohen Verwaltungsstrafen von € 2.180 bis € 14.530! Das gilt besonders für Online-Shops und digitale Angebote.


Was ist das PrAG?

Das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) regelt, wie Preise in Österreich für Verbraucher dargestellt werden müssen. Das Gesetz dient dem Konsumentenschutz und stellt sicher, dass:

  • Endpreise klar erkennbar sind
  • Keine versteckten Zusatzkosten lauern
  • Preisvergleiche möglich sind
  • Rabatte und Aktionen transparent sind

Rechtliche Grundlage: BGBl. Nr. 146/1992 in der geltenden Fassung


B2C: Bruttopreise sind Pflicht

Bei Geschäften mit Verbrauchern (B2C) schreibt das PrAG eindeutig vor:

Der Bruttopreis muss sichtbar sein

Der Endpreis inklusive aller Steuern und Abgaben muss der prominenteste Preis sein. Der Kunde soll auf den ersten Blick erkennen, was er bezahlt.

Alle Preisbestandteile müssen enthalten sein

Im Bruttopreis müssen enthalten sein:

  • Umsatzsteuer (20%, 13%, 10% oder 0%)
  • Alle weiteren Abgaben
  • Bei Lieferung: Versandkosten separat ausgewiesen

Preise müssen in Euro angegeben werden

In Österreich gilt: Preise in Euro (€). Fremdwährungen nur zusätzlich, nie als Ersatz.

Beispiel: Korrekte B2C-Preisdarstellung

✅ RICHTIG: Produkt XY .......................... € 119,00 inkl. 20% USt (enthält € 19,83 USt) ✅ AUCH RICHTIG: Produkt XY .......................... € 119,00 (inkl. 20% USt, zzgl. Versand € 4,90) ❌ FALSCH: Produkt XY .......................... € 99,17 zzgl. USt (Verbraucher sieht nicht den Endpreis!)
💡

Sophie’s Tipp: In BuchhaltGenie können Sie bei jedem Kunden hinterlegen, ob es sich um einen Geschäfts- oder Privatkunden handelt. Ich passe dann automatisch die Preisdarstellung auf Ihren Rechnungen an!


B2B: Nettopreise erlaubt

Bei Geschäften zwischen Unternehmern (B2B) gelten andere Regeln:

AspektB2B-Regelung
NettopreiseErlaubt und branchenüblich
Hinweis”zzgl. USt” oder “exkl. USt” erforderlich
USt-AusweisAuf Rechnung separat
VorsteuerabzugKunde zieht USt ab

Beispiel: Korrekte B2B-Preisdarstellung

✅ RICHTIG: Beratungsleistung ................... € 2.500,00 zzgl. USt + 20% USt ........................... € 500,00 = Gesamtbetrag ...................... € 3.000,00 ✅ AUCH RICHTIG: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20%.
⚠️

Gemischtes Publikum? Wenn Sie sowohl B2C als auch B2B bedienst (z.B. Online-Shop), müssen Sie die B2C-Regeln einhalten! Der Verbraucherschutz geht vor.


Rabatte und Aktionen korrekt ausweisen

Die Preisangabenverordnung und das PrAG regeln auch, wie Rabatte und Sonderaktionen dargestellt werden müssen.

Grundregeln für Preisnachlässe

Bei jeder Preisermäßigung müssen Sie beachten:

  • Referenzpreis angeben: Der Vergleichspreis muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage vor der Aktion sein
  • Klar kennzeichnen: “Statt”, “Vorher”, “UVP” - aber nur wenn zutreffend
  • Nicht irreführend: Künstliche Preiserhöhungen vor Aktionen sind verboten
  • Zeitraum nennen: “Gültig bis…” bei befristeten Aktionen

Digitale Preisauszeichnung

Für Online-Shops und digitale Angebote gelten besondere Anforderungen:

AnforderungDetails
SichtbarkeitPreis muss ohne Scrollen sichtbar sein
VollständigkeitAlle Zusatzkosten vor dem Warenkorb
VersandkostenSeparat, aber vor Kaufabschluss
WährungEuro (€) in Österreich
AktualisierungPreise müssen aktuell sein

Button-Beschriftung

Seit der EU-Verbraucherrechterichtlinie gilt:

✅ RICHTIG: [Zahlungspflichtig bestellen] [Kaufen für € 99,00] [Jetzt € 49,00 bezahlen] ❌ FALSCH: [Bestellen] [Weiter] [Abschließen]
🖥️

Tipp für Online-Händler: Der Kunde muss VOR dem Klick auf den Kaufbutton den Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Versandkosten sehen können!


Strafen bei Verstößen

Das PrAG sieht empfindliche Strafen bei Verstößen vor:

VerstoßStrafe
Erstmaliger VerstoßBis zu € 2.180
Wiederholter VerstoßBis zu € 14.530
Schwerer VerstoßBis zu € 14.530 + Anzeige
Systematische VerstößeGewerberechtliche Konsequenzen

Zuständige Behörde: Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft)

⚖️

Risiko minimieren: Die häufigsten Verstöße sind fehlende Bruttopreise im B2C-Bereich und irreführende Streichpreise bei Aktionen. Mit korrekter Preisdarstellung von Anfang an vermeidest Sie teure Strafen!


So hilft BuchhaltGenie

Ich unterstütze Sie bei der PrAG-konformen Preisdarstellung:


Häufige Fragen

Muss ich B2C-Kunden Bruttopreise zeigen?

Ja, immer. Nach PrAG §1 müssen Sie Verbrauchern (B2C) Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer anzeigen. Der Endpreis muss der prominenteste und am leichtesten erkennbare Preis sein.

Darf ich B2B-Kunden Nettopreise zeigen?

Ja. Bei reinem B2B-Geschäft darfst Sie Nettopreise (zzgl. USt) anzeigen. Das PrAG gilt primär für Verbrauchergeschäfte. Achte auf einen klaren Hinweis wie “Alle Preise zzgl. gesetzlicher USt”.

Was passiert bei gemischtem Publikum?

Wenn Sie sowohl B2C als auch B2B bedienst, gilt die strengere Regel: Zeig Bruttopreise. Sie können zusätzlich den Nettopreis angeben, aber der Bruttopreis muss dominant sein.

Wie muss ich den Grundpreis angeben?

Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen oder Länge verkauft werden, müssen Sie den Grundpreis (z.B. €/kg, €/l) angeben. Das erleichtert Verbrauchern den Preisvergleich.

Gilt das PrAG auch für Dienstleistungen?

Ja. Das PrAG gilt für alle Waren und Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden. Stundensätze, Pauschalpreise und Abonnements müssen ebenfalls als Bruttopreise ausgewiesen werden.


Checkliste: PrAG-konforme Preisdarstellung

Prüfe vor der Veröffentlichung:

  • Kundentyp klar? B2C = Brutto, B2B = Netto erlaubt
  • Bruttopreis prominent? Bei B2C als Hauptpreis
  • USt enthalten? “inkl. USt” oder “inkl. 20% USt”
  • Zusatzkosten genannt? Versand, Gebühren etc.
  • Währung korrekt? Euro (€) in Österreich
  • Rabatte transparent? 30-Tage-Regel beachtet
  • Grundpreis angegeben? Bei Gewicht/Volumen/Länge
  • Online: Kaufbutton korrekt? “Zahlungspflichtig bestellen”

Offizielle Quellen


⚠️

Rechtlicher Hinweis: Diese Dokumentation dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zur Preisauszeichnung wende Sie bitte an die WKO oder einen Rechtsanwalt. BuchhaltGenie ist eine Buchhaltungssoftware und keine Rechtsberatung.


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