Preistransparenz PrAG
Preistransparenz nach PrAG
Hallo, ich bin Sophie! 👋 Ich zeige Ihnen, wie Sie Preise in Österreich korrekt darstellst. Das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) schützt Verbraucher vor versteckten Kosten und sorgt für Transparenz. Hier erfährst Sie alles Wichtige - von der B2C-Pflicht für Bruttopreise bis zu den Sonderregeln für B2B.
BuchhaltGenie hilft Ihnen dabei! Bei der Rechnungserstellung achte ich automatisch auf die korrekte Preisdarstellung. B2C-Rechnungen zeigen immer den Bruttobetrag prominent an, B2B-Rechnungen können Nettopreise verwenden.
Auf einen Blick
| Kundentyp | Preisdarstellung | Pflicht nach PrAG |
|---|---|---|
| B2C (Verbraucher) | Brutto (inkl. USt) | Ja, zwingend |
| B2B (Unternehmer) | Netto (zzgl. USt) | Optional |
| Gemischtes Publikum | Brutto empfohlen | Ja, im Zweifel |
Achtung - PrAG: Bei Verstößen gegen das Preisauszeichnungsgesetz drohen Verwaltungsstrafen von € 2.180 bis € 14.530! Das gilt besonders für Online-Shops und digitale Angebote.
Was ist das PrAG?
Das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) regelt, wie Preise in Österreich für Verbraucher dargestellt werden müssen. Das Gesetz dient dem Konsumentenschutz und stellt sicher, dass:
- Endpreise klar erkennbar sind
- Keine versteckten Zusatzkosten lauern
- Preisvergleiche möglich sind
- Rabatte und Aktionen transparent sind
Rechtliche Grundlage: BGBl. Nr. 146/1992 in der geltenden Fassung
B2C: Bruttopreise sind Pflicht
Bei Geschäften mit Verbrauchern (B2C) schreibt das PrAG eindeutig vor:
Der Bruttopreis muss sichtbar sein
Der Endpreis inklusive aller Steuern und Abgaben muss der prominenteste Preis sein. Der Kunde soll auf den ersten Blick erkennen, was er bezahlt.
Alle Preisbestandteile müssen enthalten sein
Im Bruttopreis müssen enthalten sein:
- Umsatzsteuer (20%, 13%, 10% oder 0%)
- Alle weiteren Abgaben
- Bei Lieferung: Versandkosten separat ausgewiesen
Preise müssen in Euro angegeben werden
In Österreich gilt: Preise in Euro (€). Fremdwährungen nur zusätzlich, nie als Ersatz.
Beispiel: Korrekte B2C-Preisdarstellung
✅ RICHTIG:
Produkt XY .......................... € 119,00 inkl. 20% USt
(enthält € 19,83 USt)
✅ AUCH RICHTIG:
Produkt XY .......................... € 119,00
(inkl. 20% USt, zzgl. Versand € 4,90)
❌ FALSCH:
Produkt XY .......................... € 99,17 zzgl. USt
(Verbraucher sieht nicht den Endpreis!)Sophie’s Tipp: In BuchhaltGenie können Sie bei jedem Kunden hinterlegen, ob es sich um einen Geschäfts- oder Privatkunden handelt. Ich passe dann automatisch die Preisdarstellung auf Ihren Rechnungen an!
B2B: Nettopreise erlaubt
Bei Geschäften zwischen Unternehmern (B2B) gelten andere Regeln:
| Aspekt | B2B-Regelung |
|---|---|
| Nettopreise | Erlaubt und branchenüblich |
| Hinweis | ”zzgl. USt” oder “exkl. USt” erforderlich |
| USt-Ausweis | Auf Rechnung separat |
| Vorsteuerabzug | Kunde zieht USt ab |
Beispiel: Korrekte B2B-Preisdarstellung
✅ RICHTIG:
Beratungsleistung ................... € 2.500,00 zzgl. USt
+ 20% USt ........................... € 500,00
= Gesamtbetrag ...................... € 3.000,00
✅ AUCH RICHTIG:
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer von derzeit 20%.Gemischtes Publikum? Wenn Sie sowohl B2C als auch B2B bedienst (z.B. Online-Shop), müssen Sie die B2C-Regeln einhalten! Der Verbraucherschutz geht vor.
Rabatte und Aktionen korrekt ausweisen
Die Preisangabenverordnung und das PrAG regeln auch, wie Rabatte und Sonderaktionen dargestellt werden müssen.
Grundregeln
Grundregeln für Preisnachlässe
Bei jeder Preisermäßigung müssen Sie beachten:
- Referenzpreis angeben: Der Vergleichspreis muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage vor der Aktion sein
- Klar kennzeichnen: “Statt”, “Vorher”, “UVP” - aber nur wenn zutreffend
- Nicht irreführend: Künstliche Preiserhöhungen vor Aktionen sind verboten
- Zeitraum nennen: “Gültig bis…” bei befristeten Aktionen
Digitale Preisauszeichnung
Für Online-Shops und digitale Angebote gelten besondere Anforderungen:
| Anforderung | Details |
|---|---|
| Sichtbarkeit | Preis muss ohne Scrollen sichtbar sein |
| Vollständigkeit | Alle Zusatzkosten vor dem Warenkorb |
| Versandkosten | Separat, aber vor Kaufabschluss |
| Währung | Euro (€) in Österreich |
| Aktualisierung | Preise müssen aktuell sein |
Button-Beschriftung
Seit der EU-Verbraucherrechterichtlinie gilt:
✅ RICHTIG:
[Zahlungspflichtig bestellen]
[Kaufen für € 99,00]
[Jetzt € 49,00 bezahlen]
❌ FALSCH:
[Bestellen]
[Weiter]
[Abschließen]Tipp für Online-Händler: Der Kunde muss VOR dem Klick auf den Kaufbutton den Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Versandkosten sehen können!
Strafen bei Verstößen
Das PrAG sieht empfindliche Strafen bei Verstößen vor:
| Verstoß | Strafe |
|---|---|
| Erstmaliger Verstoß | Bis zu € 2.180 |
| Wiederholter Verstoß | Bis zu € 14.530 |
| Schwerer Verstoß | Bis zu € 14.530 + Anzeige |
| Systematische Verstöße | Gewerberechtliche Konsequenzen |
Zuständige Behörde: Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft)
Risiko minimieren: Die häufigsten Verstöße sind fehlende Bruttopreise im B2C-Bereich und irreführende Streichpreise bei Aktionen. Mit korrekter Preisdarstellung von Anfang an vermeidest Sie teure Strafen!
So hilft BuchhaltGenie
Ich unterstütze Sie bei der PrAG-konformen Preisdarstellung:
B2C oder B2B? Ich passe die Preisdarstellung automatisch an den Kundentyp an.
Kundentyp erkennenBrutto- und Nettopreise werden automatisch korrekt berechnet und ausgewiesen.
Korrekte PreisberechnungRabatte und Aktionen werden transparent und gesetzeskonform dargestellt.
Rabatte verwaltenAutomatische Prüfung aller Pflichtangaben vor dem Rechnungsversand.
Compliance-CheckHäufige Fragen
Muss ich B2C-Kunden Bruttopreise zeigen?
Ja, immer. Nach PrAG §1 müssen Sie Verbrauchern (B2C) Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer anzeigen. Der Endpreis muss der prominenteste und am leichtesten erkennbare Preis sein.
Darf ich B2B-Kunden Nettopreise zeigen?
Ja. Bei reinem B2B-Geschäft darfst Sie Nettopreise (zzgl. USt) anzeigen. Das PrAG gilt primär für Verbrauchergeschäfte. Achte auf einen klaren Hinweis wie “Alle Preise zzgl. gesetzlicher USt”.
Was passiert bei gemischtem Publikum?
Wenn Sie sowohl B2C als auch B2B bedienst, gilt die strengere Regel: Zeig Bruttopreise. Sie können zusätzlich den Nettopreis angeben, aber der Bruttopreis muss dominant sein.
Wie muss ich den Grundpreis angeben?
Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen oder Länge verkauft werden, müssen Sie den Grundpreis (z.B. €/kg, €/l) angeben. Das erleichtert Verbrauchern den Preisvergleich.
Gilt das PrAG auch für Dienstleistungen?
Ja. Das PrAG gilt für alle Waren und Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden. Stundensätze, Pauschalpreise und Abonnements müssen ebenfalls als Bruttopreise ausgewiesen werden.
Checkliste: PrAG-konforme Preisdarstellung
Prüfe vor der Veröffentlichung:
- Kundentyp klar? B2C = Brutto, B2B = Netto erlaubt
- Bruttopreis prominent? Bei B2C als Hauptpreis
- USt enthalten? “inkl. USt” oder “inkl. 20% USt”
- Zusatzkosten genannt? Versand, Gebühren etc.
- Währung korrekt? Euro (€) in Österreich
- Rabatte transparent? 30-Tage-Regel beachtet
- Grundpreis angegeben? Bei Gewicht/Volumen/Länge
- Online: Kaufbutton korrekt? “Zahlungspflichtig bestellen”
Offizielle Quellen
- RIS (Rechtsinformationssystem): Preisauszeichnungsgesetz
- WKO: Preisauszeichnung
- Arbeiterkammer: Konsumentenschutz
- BMF: Umsatzsteuer
Rechtlicher Hinweis: Diese Dokumentation dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zur Preisauszeichnung wende Sie bitte an die WKO oder einen Rechtsanwalt. BuchhaltGenie ist eine Buchhaltungssoftware und keine Rechtsberatung.
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