Skip to Content
🔐 Closed Beta – Jetzt auf die Warteliste eintragen! Limitierte Plätze für Early Adopters →
De AtHilfeEinstellungenSteuereinstellungen

Steuereinstellungen

💬

Hallo, ich bin Sophie! 👋 Ich führe Sie durch die Steuereinstellungen in BuchhaltGenie. Hier konfigurieren Sie alles rund um Ihre Umsatzsteuer.

Wichtig

Die richtigen Steuereinstellungen sind entscheidend für korrekte Rechnungen und UVA-Meldungen. Bei Unsicherheiten konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater.


Übersicht der Steuereinstellungen


Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung nach UStG Paragraph 6 Absatz 1 Ziffer 27 befreit Sie von der Umsatzsteuer.

Voraussetzungen 2026

KriteriumAnforderung
JahresumsatzBis zu €55.000 BRUTTO BRUTTO
RechtsformAlle Rechtsformen möglich
BrancheKeine Einschränkung
SitzÖsterreich
Neu 2025

Erhöhte Grenze: Seit 2025 gilt die neue Umsatzgrenze von €55.000 BRUTTO (vorher EUR 35.000).

Kleinunternehmer aktivieren

Steuereinstellungen öffnen

Gehen Sie zu Einstellungen, dann Steuern

Kleinunternehmer aktivieren

Setze den Schalter bei Kleinunternehmerregelung auf aktiv

Hinweis auf Rechnungen

Der Pflichthinweis wird automatisch auf Ihren Rechnungen ergänzt

Speichern

Ihre Rechnungen werden ab sofort ohne USt ausgestellt

Pflichthinweis auf Rechnungen

Als Kleinunternehmer muss folgender Hinweis auf jeder Rechnung stehen:

“Umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG”

Automatisch

BuchhaltGenie fügt diesen Hinweis automatisch ein, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung aktiviert hast.

Umsatzüberwachung

Wir überwachen Ihren Jahresumsatz automatisch:

SchwelleAktion
80% (EUR 44.000)Hinweis: Sie näherst Sie der Grenze
95% (EUR 52.250)Warnung: Grenze fast erreicht
100% (€55.000 BRUTTO)Alarm: Wechsel zur Regelbesteuerung prüfen

Wechsel zur Regelbesteuerung

Freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung

Sie kannst jederzeit freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, wenn:

  • Ihre Kunden Vorsteuerabzug benötigen
  • Sie hohe Vorsteuern hast
  • Sie in steuerpflichtige Branchen expandierst

Ein freiwilliger Wechsel bindet Sie für 5 Jahre.


Umsatzsteuersätze

Österreich kennt vier verschiedene Umsatzsteuersätze.

Übersicht der Steuersätze

SatzNameAnwendung
20%NormalsteuersatzStandard für die meisten Waren und Dienstleistungen
13%Ermäßigter SatzBlumen, Kunstgegenstände, Tierfutter
10%Stark ermäßigtLebensmittel, Bücher, Personenbeförderung
0%SteuerbefreitExporte, innergemeinschaftliche Lieferungen
Tipp

Standard-Steuersatz: Sie kannst einen Standard-Steuersatz festlegen, der bei neuen Rechnungen automatisch vorgeschlagen wird.

Steuersatz konfigurieren

Steuereinstellungen öffnen

Gehen Sie zu Einstellungen, dann Steuern, dann Steuersätze

Standard festlegen

Wählen Sie Ihren am häufigsten verwendeten Steuersatz als Standard

Eigene Sätze anlegen

Für besondere Fälle können Sie eigene Steuersätze mit Beschreibung anlegen

Speichern

Die Einstellungen werden für neue Rechnungen übernommen

Wann welcher Steuersatz?

20% Normalsteuersatz

Der Normalsteuersatz gilt für:

  • Die meisten Dienstleistungen
  • Elektronische Geräte
  • Kleidung und Textilien
  • Möbel und Einrichtung
  • Fahrzeuge
  • Reparaturen
  • Beratungsleistungen

Im Zweifel gilt der Normalsteuersatz.

Reverse Charge

Bei bestimmten B2B-Geschäften geht die Steuerschuld auf den Empfänger über:

FallBeschreibung
BauleistungenZwischen Bauunternehmen
Schrott und AltmetallBei größeren Mengen
MobilfunkgeräteAb EUR 5.000
Elektronische BauteileAb EUR 5.000
Wichtig

Reverse Charge Hinweis: Bei Reverse-Charge-Rechnungen fügt BuchhaltGenie automatisch den Hinweis “Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über” ein.


Steuerperioden

Konfiguriere, wie oft Sie Ihre UVA abgeben musst.

UVA-Periode

VorjahresumsatzUVA-Pflicht
Bis EUR 35.000Jährlich (USt-Erklärung)
EUR 35.000 bis EUR 100.000Quartalsweise
Über EUR 100.000Monatlich

Steuerperiode einstellen

Gehen Sie zu Einstellungen, dann Steuern, dann Periode

Periode auswählen

Wählen Sie monatlich, quartalsweise oder jährlich

Erinnerungen aktivieren

Lege fest, wie viele Tage vor Fälligkeit Sie erinnert werden möchtest

Speichern

BuchhaltGenie passt Ihre UVA-Übersicht entsprechend an

Fristen

PeriodeFrist
Monatlich15. des Folgemonats
Quartalsweise15. des auf das Quartal folgenden Monats
Jährlich30. April des Folgejahres (oder 30. Juni bei Steuerberater)
Tipp

Fristverlängerung: Bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline verlängert sich die Frist automatisch um einen Monat.


FinanzOnline-Anbindung

Exportiere Ihre UVA-Daten für FinanzOnline.

UVA-Export

UVA-Übersicht öffnen

Gehen Sie zu Steuern, dann UVA

Periode auswählen

Wählen Sie den gewünschten Zeitraum

XML exportieren

Klicken Sie auf Für FinanzOnline exportieren

In FinanzOnline hochladen

Lade die XML-Datei in Ihrem FinanzOnline-Konto hoch

Unterstützte Formulare

FormularBeschreibungExport
U30UmsatzsteuervoranmeldungXML
U1Jahres-UmsatzsteuererklärungXML
ZMZusammenfassende MeldungXML
FinanzOnline

Direktanbindung: Eine direkte FinanzOnline-Anbindung für automatische Übermittlung ist für 2026 geplant.

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen:

MeldepflichtFrist
LieferungenMonatlich bis zum letzten Tag des Folgemonats
Sonstige LeistungenQuartalsweise

Buchhaltungsmodus

Wählen Sie zwischen zwei Buchhaltungsmethoden.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A)

Geeignet für:

  • Einzelunternehmer
  • Kleinunternehmer
  • Freiberufler
  • Jahresumsatz bis EUR 700.000

Merkmale:

  • Zufluss-Abfluss-Prinzip
  • Einfachere Handhabung
  • Keine Bilanzierung erforderlich

Standard für EPUs und kleine Unternehmen.

Wichtig

Moduswechsel: Der Wechsel des Buchhaltungsmodus ist nur zum Jahreswechsel möglich und erfordert eine Datenmigration.


Steuer-Checkliste

Jährliche Prüfung

  • Kleinunternehmer-Grenze prüfen
  • UVA-Periode kontrollieren
  • Steuersätze auf Aktualität prüfen
  • FinanzOnline-Zugangsdaten aktuell

Quartalsweise

  • UVA fristgerecht einreichen
  • ZM bei EU-Geschäften
  • Vorsteuer-Kontrolle

Monatlich

  • Umsätze erfassen
  • Eingangsrechnungen buchen
  • UVA vorbereiten (bei monatlicher Abgabe)

Häufige Fragen

Wann muss ich zur Regelbesteuerung wechseln?

Sobald Ihr Jahresumsatz €55.000 BRUTTO BRUTTO überschreitet, verlierst Sie die Kleinunternehmerbefreiung. Ab dem Folgejahr (bzw. bei >€100.000 sofort) sind Sie UVA-pflichtig.

Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja, Sie kannst jederzeit zur Regelbesteuerung optieren. Beachte aber, dass Sie dann 5 Jahre daran gebunden bist.

Welchen Steuersatz muss ich für meine Dienstleistung verwenden?

Im Zweifel gilt der Normalsteuersatz von 20%. Für spezielle Branchen wie Gastronomie, Kultur oder Gesundheit gibt es ermäßigte Sätze. Frage im Zweifel Ihren Steuerberater.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?

  • Umsatzsteuer: Die Steuer, die Sie auf Ihre Rechnungen aufschlägst
  • Vorsteuer: Die Steuer, die Sie bei Einkäufen bezahlst und zurückfordern kannst
  • Zahllast: Umsatzsteuer minus Vorsteuer = was Sie ans Finanzamt zahlst

Compliance-Hinweise

UStG - Wichtige Paragraphen

ParagraphInhalt
§ 1Steuerbare Umsätze
§ 6Steuerbefreiungen (inkl. Kleinunternehmer)
§ 10Steuersätze
§ 11Rechnungsausstellung
§ 12Vorsteuerabzug

BAO Paragraph 132

Alle steuerrelevanten Unterlagen müssen sieben Jahre aufbewahrt werden. BuchhaltGenie archiviert automatisch alle Dokumente gemäß dieser Vorgabe.


Brauchen Sie Hilfe?

Bei Fragen zu Ihren Steuereinstellungen bin ich gerne für Sie da:

Hinweis

Keine Steuerberatung: BuchhaltGenie ist eine Buchhaltungssoftware und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei komplexen Steuerfragen wende Sie bitte an Ihren Steuerberater.


Weiterführende Seiten: