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De AtCompliancePartner-Provisionen

Partner-Provisionen WTBG §79

Partner-Provisionen nach WTBG §79

💬

Hallo, ich bin Sophie! 👋 Viele fragen mich, wie unser Partnerprogramm funktioniert und was rechtlich zu beachten ist. Lass mich Ihnen die wichtigsten Punkte erklären – besonders die Abgrenzung zu den geschützten Buchhaltungsberufen.

🤝

Sophie’s Tipp: Als Partner vermittelst Sie nur den Zugang zu unserer Software. Sie erbringst keine Buchhaltungsdienstleistungen – das wäre ohne entsprechende Berechtigung nach WTBG §79 nicht zulässig.


Auf einen Blick

AspektDetails
Provisionshöhe (Partner)20% auf vermittelte Abonnements
Provisionshöhe (StB/WP)0% - gesetzlich verboten (WTBG §79)
AuszahlungMonatlich auf Ihr Bankkonto
Cookie-Laufzeit90 Tage nach Erstklick
Mindestbetrag€ 50 (sonst Übertrag auf nächsten Monat)
Rechtliche BasisVermittlung nach WTBG-konform

WTBG §79: Provisionsverbot für Steuerberater

Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) regelt in §79 das sogenannte Provisionsverbot für Wirtschaftstreuhänder. Dies hat direkte Auswirkungen auf unser Partnerprogramm:

⚠️

WTBG §79 - Wichtig für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter dürfen gemäß WTBG §79 keine Provisionen für die Vermittlung von Mandanten oder Softwareprodukten annehmen. Bei BuchhaltGenie erhalten diese Berufsgruppen daher 0% Provision.

Warum 0% für Steuerberater?

Das WTBG soll die Unabhängigkeit und Integrität der Wirtschaftstreuhänder schützen. Provisionen könnten:

  • Die Objektivität bei der Beratung beeinflussen
  • Interessenkonflikte zwischen Mandanten und Provision schaffen
  • Das Vertrauensverhältnis zum Mandanten gefährden

Der Gesetzgeber hat daher ein striktes Provisionsverbot erlassen.

Provisionsübersicht nach Berufsgruppe

BerufsgruppeProvisionRechtsgrundlage
Steuerberater0%WTBG §79 Abs. 1
Wirtschaftsprüfer0%WTBG §79 Abs. 1
Bilanzbuchhalter0%WTBG §79 iVm BibuG
Unternehmensberater20%Keine Einschränkung
IT-Dienstleister20%Keine Einschränkung
Blogger/Influencer20%Keine Einschränkung
Gründerzentren20%Keine Einschränkung
💡

Sophie’s Tipp für Steuerberater: Auch ohne Provision profitierst Sie von BuchhaltGenie! Ihre Mandanten liefern automatisch aufbereitete Unterlagen, was Ihren Arbeitsaufwand reduziert. Außerdem können Sie über das Steuerberater-Dashboard direkt auf Mandantendaten zugreifen – natürlich mit deren Zustimmung.


WTBG: Was es regelt

Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) schützt bestimmte Berufsbezeichnungen und Tätigkeiten in Österreich. Das bedeutet für unser Partnerprogramm:

Erlaubte Tätigkeiten für Partner

✅ Erlaubt
  • • Software empfehlen und vermitteln
  • • Affiliate-Links teilen
  • • Allgemeine Produktinformationen geben
  • • Technischen Support für die Software
  • • Schulungen zur Softwarenutzung
❌ Nicht erlaubt (ohne Berechtigung)
  • • Buchungen für Kunden erstellen
  • • Steuerberatung erteilen
  • • Jahresabschlüsse erstellen
  • • Steuererklärungen einreichen
  • • Als „Buchhalter” auftreten
⚠️

Achtung – WTBG §79: Wer unbefugt Tätigkeiten eines Wirtschaftstreuhänders ausübt, begeht eine Verwaltungsübertretung mit Strafen bis zu € 15.000. Im Wiederholungsfall droht auch ein Berufsverbot.


Das BuchhaltGenie Partnerprogramm

So funktioniert es

Registrierung

Melde Sie auf buchhaltgenie.at  an und beantrage den Partner-Status in Ihren Kontoeinstellungen.

Nach Freischaltung erhalten Sie Ihren individuellen Affiliate-Link:

https://buchhaltgenie.at/?ref=DEIN-CODE

Kunden werben

Teile Ihren Link auf Ihrer Website, in sozialen Medien oder persönlich. Jeder, der über Ihren Link kauft, wird Ihnen zugeordnet.

Provisionen erhalten

Sobald ein vermittelter Kunde ein kostenpflichtiges Abo abschließt, erhalten Sie 20% Provision – solange das Abo aktiv ist.


Provisionsstruktur

TarifMonatspreisIhre Provision (20%)
Starter€ 19,99€ 4,00/Monat
Pro€ 49,99€ 10,00/Monat
Business€ 99,99€ 20,00/Monat
Enterprise€ 199,00€ 39,80/Monat
💡

Sophie’s Tipp: Bei Jahresabos erhalten Sie die Provision für das gesamte Jahr anteilig in den ersten 3 Monaten ausgezahlt – das macht die Vermittlung besonders attraktiv!


Steuerliche Behandlung von Provisionen

Einkommensteuer

Provisionseinnahmen sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern (EStG §23). Sie müssen diese in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Umsatzsteuer

SituationUmsatzsteuer-Pflicht
Unter € 55.000/JahrBefreit als Kleinunternehmer (UStG §6 Abs. 1 Z 27)
Über € 55.000/Jahr20% USt auf Provisionen fällig

Rechnungslegung

Sie erhalten von uns eine monatliche Provisionsabrechnung. Diese gilt als Gutschrift und dient als Beleg für Ihre Buchhaltung (BAO §132 – 7 Jahre aufbewahren).


Wer kann Partner werden?

Unser Partnerprogramm steht offen für:

  • Unternehmensberater – empfehlen Software an Klienten
  • IT-Dienstleister – bieten Digitalisierungslösungen an
  • Steuerberater & Wirtschaftsprüfer – ergänzen ihr Angebot
  • Buchhalter mit Gewerbeberechtigung – erweitern ihren Service
  • Blogger & Influencer – im Bereich Business/Finance
  • Gründerzentren & Inkubatoren – unterstützen Start-ups
⚠️

Voraussetzung: Sie benötigst ein gültiges Gewerbe oder eine andere rechtliche Grundlage für die Vermittlungstätigkeit. Für Privatpersonen ohne Gewerbe ist eine Teilnahme nicht möglich.


Abgrenzung zu Buchhaltungsdienstleistungen

Diese Klarstellung ist mir wichtig, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind:

TätigkeitPartnerBuchhalter (WTBG)
Software vermitteln
Schulungen zur Software
Buchungen erstellen
Konten abstimmen
Jahresabschluss erstellen✅ (eingeschränkt)
Steuererklärungen❌ (nur Steuerberater)

Häufige Fragen

Muss ich als Partner ein Gewerbe anmelden?

Ja, für regelmäßige Vermittlungstätigkeit benötigst Sie ein Gewerbe (z.B. „Unternehmensberatung” oder „Vermittlung von Dienstleistungen”). Ohne Gewerbe können wir keine Provisionen auszahlen.

Wie werden Provisionen ausgezahlt?

  • Monatlich per SEPA-Überweisung auf Ihr österreichisches Bankkonto
  • Mindestbetrag: € 50 (darunter Übertrag auf nächsten Monat)
  • Abrechnung: Bis zum 15. des Folgemonats

Was passiert, wenn ein Kunde kündigt?

Bei Kündigung endet auch die Provisionsauszahlung. Bereits ausgezahlte Provisionen bleiben Ihnen erhalten.

Nein, Sie erhalten einen persönlichen Partner-Code, der Ihrem Konto zugeordnet ist. Für verschiedene Kampagnen können Sie UTM-Parameter hinzufügen.

Warum erhalten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer keine Provision?

Das WTBG §79 verbietet Wirtschaftstreuhändern (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Bilanzbuchhalter) die Annahme von Provisionen. Dieses Verbot schützt:

  • Die Unabhängigkeit der Berufsausübung
  • Das Vertrauensverhältnis zum Mandanten
  • Die Objektivität bei Empfehlungen

BuchhaltGenie respektiert diese gesetzliche Vorgabe und bietet Steuerberatern stattdessen Mehrwert durch das kostenlose Steuerberater-Dashboard mit direktem Mandantenzugang.

Sie können Sie als Steuerberater beim Partnerprogramm registrieren, erhalten aber 0% Provision. Stattdessen profitierst Sie von:

  • Steuerberater-Dashboard: Direktzugriff auf Mandantendaten
  • Automatische Datenaufbereitung: Weniger Arbeit bei der Belegsammlung
  • Mandantenempfehlungen: Ihre Mandanten können Sie in BuchhaltGenie als Steuerberater hinterlegen

Kontakt

Bei Fragen zum Partnerprogramm wende Sie an:

📧 E-Mail: office@buchhaltgenie.at 📋 Betreff: „Partnerprogramm – [Ihr Anliegen]“


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