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De AtBuchhaltungE/A vs. Doppik

E/A-Rechnung vs. Doppelte Buchführung

💬

Hallo, ich bin Sophie! 👋 Sie wissen nicht, ob Sie die E/A-Rechnung oder Doppelte Buchführung (Doppik) verwenden sollen? Keine Sorge - ich erkläre Ihnen die Unterschiede und helfe bei der richtigen Wahl!

Überblick: Was ist der Unterschied?

Die Wahl zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) und Doppelter Buchführung (Doppik) ist eine der grundlegendsten Entscheidungen für Ihr Unternehmen in Österreich. Beide Systeme verfolgen das gleiche Ziel - die Ermittlung Ihres Gewinns - unterscheiden sich aber erheblich in Komplexität und rechtlichen Anforderungen.

Kurzfassung

AspektE/A-RechnungDoppelte Buchführung
PrinzipGeld rein - Geld rausSoll und Haben buchen
Für wen?EPU, Freiberufler, kleine OG/KGGmbH, AG, große Unternehmen
Komplexität⭐ Einfach⭐⭐⭐⭐ Komplex
Bilanz❌ Nicht erforderlich✅ Pflicht (Aktiva/Passiva)
UmsatzgrenzeBis €700.000 (2 Jahre)Ab €700.000 oder Kapitalgesellschaft
BuchhaltGenie Modusear (E/A-Rechnung)doppik (Doppelte Buchführung)
⚖️

Achtung: Die Wahl ist nicht immer frei! Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Unternehmen mit Umsatz über €700.000 (2 aufeinanderfolgende Jahre) müssen die Doppelte Buchführung verwenden.


Rechtliche Grundlagen

E/A-Rechnung: EStG §4 Abs. 3

Gesetzliche Basis: Einkommensteuergesetz (EStG) §4 Abs. 3 

Wer darf die E/A-Rechnung verwenden?

Erlaubt für:

  • Einzelunternehmer (EPU)
  • Freiberufler (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, IT-Berater)
  • Personengesellschaften (OG, KG) unter €700.000 Umsatz
  • Land- und Forstwirte (mit Sonderregeln)

Nicht erlaubt für:

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
  • Unternehmen mit Umsatz über €700.000 in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
  • Bilanzierende Gewerbetreibende (freiwillig zur Doppik gewechselt)

Doppelte Buchführung: UGB §189

Gesetzliche Basis: Unternehmensgesetzbuch (UGB) §189 

Wer muss die Doppelte Buchführung verwenden?

Pflicht für:

  • Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE)
  • Personengesellschaften mit Umsatz über €700.000 (2 Jahre)
  • Einzelunternehmer über €700.000 Umsatz (2 Jahre)
  • Im Firmenbuch eingetragene Unternehmen (außer EPU)
  • Freiwillig zur Doppik gewechselte Unternehmen
📖

Wichtiger Hinweis: Die €700.000-Grenze gilt für 2 aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Überschreiten Sie die Grenze einmalig, müssen Sie noch nicht wechseln. Erst wenn Sie in 2 Jahren hintereinander über €700.000 Umsatz liegen, wird die Doppik im Folgejahr Pflicht.


Detaillierter Vergleich

1. Grundprinzip

Zufluss-Abfluss-Prinzip (Cash-Basis)

  • Einnahme = Wenn das Geld auf Ihrem Konto eingeht (nicht Rechnungsdatum!)
  • Ausgabe = Wenn das Geld von Ihrem Konto abgeht
  • Gewinn = Einnahmen - Ausgaben

Beispiel:

  • Rechnung über €1.000 erstellt am 15.12.2025
  • Zahlung eingeht am 10.01.2026
  • Einnahme zählt für 2026 (nicht 2025!)

Vorteil: Einfach, nachvollziehbar, liquiditätsorientiert

2. Komplexität und Aufwand

KriteriumE/A-RechnungDoppelte Buchführung
Buchungsaufwand⭐ Gering (nur Zu-/Abflüsse)⭐⭐⭐⭐ Hoch (doppelte Buchungen)
Bilanzpflicht❌ Keine Bilanz✅ Jahresbilanz Pflicht
Anlageverzeichnis✅ Erforderlich (vereinfacht)✅ Erforderlich (detailliert mit AfA-Berechnung)
KontenplanEKR (vereinfacht)SKR03/04 oder individuell
Fachwissen⭐ Grundkenntnisse ausreichend⭐⭐⭐⭐ Buchhalterkenntnisse erforderlich
SoftwareEinfache Tools genügenProfessionelle Buchhaltungssoftware

3. Jahresabschluss

4. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

E/A-Rechnung:

  • Ausgaben vorziehen: Dezember zahlen statt Jänner → sofortige Gewinnminderung
  • Einnahmen verschieben: Rechnungszahlung ins Folgejahr → spätere Besteuerung
  • ✅ Einfache Steuerplanung am Jahresende

Doppelte Buchführung:

  • ❌ Geringere Flexibilität (Periodisierungsprinzip)
  • ⚠️ Rückstellungen möglich (z.B. für erwartete Aufwendungen)
  • ⚠️ Bewertungswahlrechte bei Vorräten und Forderungen
💡

Sophie’s Tipp: Das Zufluss-Abfluss-Prinzip der E/A-Rechnung ermöglicht einfache Steueroptimierung. Beispiel: Lieferantenrechnung über €5.000 im Dezember zahlen (statt Jänner) → Gewinn 2025 sinkt um €5.000!

5. Umsatzsteuer (UStG)

Beide Systeme müssen die Umsatzsteuer (UStG) korrekt behandeln:

AspektE/A-RechnungDoppelte Buchführung
Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)✅ Monatlich oder quartalsweise✅ Monatlich oder quartalsweise
Kleinunternehmer (€55.000 BRUTTO)✅ Befreiung möglich (§6 Abs. 1 Z 27 UStG)✅ Befreiung möglich
Vorsteuerabzug✅ Möglich✅ Möglich
Ist-BesteuerungStandard (Zahlung zählt)Optional (sonst Soll-Besteuerung)

Wichtig: Auch wenn Sie die E/A-Rechnung verwenden, können Sie nicht Kleinunternehmer sein, falls Sie die Doppik verwenden müssen (GmbH, über €700.000 Umsatz).

6. Aufbewahrungspflichten (BAO §132)

Beide Systeme unterliegen der 7-jährigen Aufbewahrungspflicht (BAO §132):

Beide Systeme müssen aufbewahren:

  • Belege (Rechnungen, Quittungen)
  • Bankkontoauszüge
  • Verträge
  • Jahresabschluss/E/A-Rechnung
  • Umsatzsteuererklärungen

Zusätzlich bei Doppik:

  • Bilanz
  • Anhang zum Jahresabschluss
  • Hauptbuch, Grundbuch, Nebenbücher
  • Inventurlisten
🔒

BuchhaltGenie archiviert alle Belege automatisch und revisionssicher. Nach Ablauf der 7-Jahres-Frist werden Daten gemäß DSGVO automatisch zur Löschung vorgemerkt.


Wann welches System?

Entscheidungsbaum

Sind Sie eine GmbH oder AG? ├─ Ja → Doppelte Buchführung (Pflicht - UGB §189) └─ Nein → Umsatz über €700.000 (2 Jahre)? ├─ Ja → Doppelte Buchführung (Pflicht - UGB §189) └─ Nein → E/A-Rechnung erlaubt (EStG §4 Abs. 3) └─ Freiwilliger Wechsel zur Doppik? ├─ Ja → Doppelte Buchführung (freiwillig) └─ Nein → E/A-Rechnung (Standard)

Typische Szenarien

EPU / Kleinunternehmer (Umsatz < €55.000 BRUTTO)

Empfehlung: ✅ E/A-Rechnung

  • Einfachste Methode
  • Keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung möglich)
  • Minimaler Buchhaltungsaufwand
  • BuchhaltGenie Modus: ear (E/A-Rechnung)

Freiberufler / EPU (€55.000 - €700.000 Umsatz)

Empfehlung: ✅ E/A-Rechnung

  • Weiterhin E/A-Rechnung möglich
  • Umsatzsteuer wird fällig (20%, 13%, 10%, 0%)
  • Monatliche oder quartalsweise UVA
  • BuchhaltGenie Modus: ear (E/A-Rechnung)

Personengesellschaft (OG, KG) unter €700.000

Empfehlung: ✅ E/A-Rechnung (wenn möglich)

  • E/A-Rechnung für alle Gesellschafter gemeinsam
  • Freiwilliger Wechsel zur Doppik möglich
  • BuchhaltGenie Modus: ear oder doppik (je nach Wahl)

Unternehmen über €700.000 Umsatz (2 Jahre)

Pflicht: 🔴 Doppelte Buchführung

  • Ab dem 3. Jahr Doppik-Pflicht
  • Bilanzierungspflicht nach UGB
  • Ggf. Steuerberater erforderlich
  • BuchhaltGenie Modus: doppik

GmbH, AG (Kapitalgesellschaft)

Pflicht: 🔴 Doppelte Buchführung

  • Unabhängig vom Umsatz
  • Bilanz + Anhang + Offenlegung im Firmenbuch
  • Pflichtprüfung ab bestimmter Größe
  • BuchhaltGenie Modus: doppik

BuchhaltGenie Modi-Erklärung

BuchhaltGenie unterstützt beide Buchhaltungsmethoden über sogenannte Buchhaltungsmodi:

1. ear Modus (E/A-Rechnung)

Für: EPU, Freiberufler, kleine OG/KG unter €700.000 Umsatz

Features:

  • Zufluss-Abfluss-Prinzip (Cashflow-basiert)
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Jahresabschluss
  • Vereinfachter EKR-Kontenplan
  • Keine Bilanzierung
  • Anlageverzeichnis mit AfA-Berechnung

Dashboard:

  • Einnahmen/Ausgaben-Übersicht (Cashflow)
  • Kategorisierung nach EKR
  • Umsatzsteuer-Tracking (UVA-Vorbereitung)
  • Gewinnermittlung (Einnahmen - Ausgaben)

2. doppik Modus (Doppelte Buchführung)

Für: GmbH, AG, Unternehmen über €700.000 Umsatz, freiwillig Bilanzierende

Features:

  • Soll-Haben-Buchungen (doppelte Erfassung)
  • Bilanz (Aktiva/Passiva)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Vollständiger SKR03/04-Kontenplan
  • Periodenabgrenzung (Accrual Accounting)
  • Rückstellungen und Bewertungswahlrechte

Dashboard:

  • Bilanzübersicht (Aktiva/Passiva)
  • GuV (Erträge/Aufwendungen)
  • Doppelte Buchungssätze (Soll/Haben)
  • Kontenblätter (Hauptbuch)
  • Jahresabschluss-Vorbereitung
🔄

Achtung beim Modusswitch: Der Wechsel von ear zu doppik ist unwiderruflich! Sie können nicht zurückwechseln, sobald Sie einmal bilanzierende Doppik gewählt haben (es sei denn, Sie steigen unter €700.000 Umsatz für 2 Jahre).


Wechsel zwischen den Modi

Von E/A zu Doppik (Häufig)

Wann?

  • Umsatz überschreitet €700.000 in 2 aufeinanderfolgenden Jahren
  • Rechtsformwechsel (EPU → GmbH)
  • Freiwilliger Wechsel (z.B. für bessere Kreditwürdigkeit)

Wie funktioniert der Wechsel in BuchhaltGenie?

Übergangsrechnung erstellen

Ermitteln Sie den Gewinn des letzten E/A-Jahres und die Aktiva/Passiva für die Eröffnungsbilanz.

BuchhaltGenie hilft: Automatische Übergangsrechnung mit Vermögensübersicht.

Eröffnungsbilanz buchen

Alle Vermögensgegenstände (Bankguthaben, Forderungen, Anlagen) und Schulden werden in die Eröffnungsbilanz übernommen.

BuchhaltGenie: Automatische Eröffnungsbilanz aus E/A-Daten generieren.

Modus wechseln

In den Einstellungen von ear auf doppik umstellen.

Achtung: Ab diesem Zeitpunkt werden alle Buchungen doppelt erfasst!

Erste Buchungen prüfen

Stellen Sie sicher, dass alle Buchungen korrekt im Soll/Haben erfasst werden.

BuchhaltGenie: Validierung der Buchungssätze (Soll = Haben Check).

⚠️

Wichtig: Der Wechsel von E/A zu Doppik sollte idealerweise zu Jahresbeginn erfolgen. Mitten im Jahr zu wechseln ist möglich, aber komplizierter (Rumpfwirtschaftsjahr). Konsultieren Sie Ihren Steuerberater!

Von Doppik zu E/A (Selten)

Wann?

  • Umsatz fällt unter €700.000 (2 aufeinanderfolgende Jahre)
  • Freiwilliger Wechsel zurück (nur wenn nie Pflicht zur Doppik bestand)

Einschränkungen:

  • Nicht möglich für GmbH/AG (Doppik ist Pflicht)
  • ⚠️ Freiwillig zur Doppik gewechselt? → Rückwechsel nur mit Finanzamt-Genehmigung
  • ⚠️ Komplexe Schlussrechnung erforderlich

BuchhaltGenie: Der Wechsel von doppik zu ear ist auf Anfrage möglich (Support kontaktieren).


Vergleichstabelle: E/A vs. Doppik

KriteriumE/A-RechnungDoppelte Buchführung
Rechtliche GrundlageEStG §4 Abs. 3UGB §189
Zulässig fürEPU, Freiberufler, OG/KG <€700kGmbH, AG, alle >€700k (2 Jahre)
GewinnermittlungEinnahmen - Ausgaben (Cash)Erträge - Aufwendungen (Accrual)
BuchungsprinzipZufluss-Abfluss-PrinzipSoll-Haben-Prinzip (doppelt)
Bilanzpflicht❌ Nein✅ Ja (Aktiva/Passiva)
GuV-Pflicht❌ Nein✅ Ja (Erträge/Aufwendungen)
JahresabschlussE/A-Rechnung + AnlageverzeichnisBilanz + GuV + Anhang (GmbH)
KontenplanEKR (vereinfacht)SKR03/04 oder individuell
Komplexität⭐ Einfach⭐⭐⭐⭐ Komplex
Steuerplanung✅ Einfach (Zahlungen steuern)⚠️ Begrenzt (Periodisierung)
Software-AnforderungEinfache BuchhaltungssoftwareProfessionelle Doppik-Software
Aufbewahrungsfrist7 Jahre (BAO §132)7 Jahre (BAO §132)
BuchhaltGenie Moduseardoppik
Kleinunternehmerregelung✅ Möglich (€55.000 BRUTTO)✅ Möglich (€55.000 BRUTTO)
Umsatzsteuer (UVA)✅ Pflicht (außer Kleinunternehmer)✅ Pflicht (außer Kleinunternehmer)
Kostenaufwand (Steuerberater)€€ Niedrig - Mittel€€€€ Hoch

FAQ

1. Muss ich als EPU die Doppelte Buchführung verwenden?

Nein - solange Ihr Umsatz unter €700.000 liegt (2 aufeinanderfolgende Jahre). Als Einzelunternehmer dürfen Sie die E/A-Rechnung verwenden.

Ausnahme: Sie haben freiwillig zur Doppik gewechselt (z.B. für Bankkredit) oder sind im Firmenbuch eingetragen.

2. Was passiert, wenn ich die €700.000-Grenze einmalig überschreite?

Einmalig überschreiten: Noch kein Wechsel zur Doppik erforderlich.

Zweimal hintereinander überschreiten (z.B. 2025 und 2026): Ab 2027 sind Sie zur Doppik verpflichtet.

Beispiel:

  • 2024: €650.000 Umsatz
  • 2025: €750.000 Umsatz (1. Überschreitung)
  • 2026: €720.000 Umsatz (2. Überschreitung)
  • 2027: Doppik-Pflicht!

3. Kann ich als GmbH die E/A-Rechnung verwenden?

Nein. Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE) müssen die Doppelte Buchführung verwenden, unabhängig vom Umsatz (UGB §189).

4. Welcher Modus ist in BuchhaltGenie voreingestellt?

Beim Onboarding werden Sie nach Ihrer Rechtsform gefragt:

  • EPU, Freiberufler: Standard-Modus = ear (E/A-Rechnung)
  • GmbH, AG: Pflicht-Modus = doppik (Doppelte Buchführung)
  • OG, KG: Sie wählen selbst (ear oder doppik)

Der Modus kann später in den Einstellungen unter “Buchhaltung → Modus” gewechselt werden.

5. Kann ich von Doppik zurück zur E/A-Rechnung wechseln?

Nur in Ausnahmefällen:

  • ✅ Ihr Umsatz fällt 2 Jahre hintereinander unter €700.000
  • ✅ Sie sind kein Kapitalgesellschaft (GmbH/AG)
  • ✅ Der Wechsel zur Doppik war freiwillig (nicht gesetzlich vorgeschrieben)

Nicht möglich:

  • ❌ GmbH/AG (Doppik ist Pflicht)
  • ❌ Freiwilliger Wechsel vor weniger als 5 Jahren (Sperrfrist)

BuchhaltGenie: Kontaktieren Sie den Support für einen Rückwechsel.

6. Was ist einfacher: E/A oder Doppik?

E/A-Rechnung ist deutlich einfacher:

  • Keine Bilanz, keine GuV
  • Nur Zu- und Abflüsse erfassen
  • Einfache Gewinnermittlung (Einnahmen - Ausgaben)

Doppelte Buchführung ist komplex:

  • Doppelte Buchungen (Soll + Haben)
  • Bilanz + GuV + Anhang erforderlich
  • Fachwissen oder Steuerberater nötig

Sophie’s Tipp: Solange Sie die E/A-Rechnung verwenden dürfen, nutzen Sie diese! Der Aufwand ist deutlich geringer.

7. Welchen Vorteil bietet die freiwillige Doppik?

Manche Unternehmen wechseln freiwillig zur Doppik, obwohl sie die E/A-Rechnung verwenden könnten:

Vorteile:

  • ✅ Bessere Kreditwürdigkeit bei Banken (Bilanz zeigt Vermögenslage)
  • ✅ Aussagekräftigere Zahlen für Investoren
  • ✅ Rückstellungen möglich (z.B. für Garantien)
  • ✅ Internationale Vergleichbarkeit (IFRS-nahe)

Nachteile:

  • ❌ Höherer Aufwand
  • ❌ Unwiderruflich (Rückwechsel schwierig)
  • ❌ Höhere Kosten (Steuerberater)

8. Muss ich als Kleinunternehmer (€55.000 BRUTTO) trotzdem E/A oder Doppik wählen?

Ja! Die Kleinunternehmerregelung (§6 Abs. 1 Z 27 UStG) betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Gewinnermittlungsmethode.

  • Kleinunternehmer + EPU → E/A-Rechnung (Standard)
  • Kleinunternehmer + GmbH → Doppik (Pflicht trotz Kleinunternehmer-Status)

Wichtig: Kleinunternehmer müssen trotzdem eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen (E/A-Rechnung oder Doppik).


Weiterführende Ressourcen

Rechtliche Grundlagen

Behörden und Infostellen

BuchhaltGenie Hilfe-Artikel


Fazit: Welche Methode ist die richtige für Sie?

Die Wahl zwischen E/A-Rechnung und Doppelter Buchführung hängt von drei Faktoren ab:

  • Rechtsform: GmbH/AG → Doppik (Pflicht)
  • Umsatz: >€700.000 (2 Jahre) → Doppik (Pflicht)
  • Freiwillige Wahl: Wenn Sie weder 1. noch 2. erfüllen → E/A-Rechnung (empfohlen)

Sophie’s Empfehlung:

  • EPU/Freiberufler unter €700.000: E/A-Rechnung (einfach, ausreichend)
  • GmbH, AG: Doppik (Pflicht, keine Wahl)
  • ⚠️ Freiwilliger Wechsel zur Doppik: Nur wenn Banken/Investoren es fordern

BuchhaltGenie unterstützt Sie mit beiden Modi (ear und doppik) - egal welche Methode Sie verwenden!

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Noch Fragen? Sophie AI kann Ihnen helfen! Fragen Sie einfach: “Welche Buchhaltungsmethode muss ich als [Rechtsform] verwenden?”

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Disclaimer: Dieser Guide dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder die Wirtschaftskammer Österreich.