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Buchhaltungsmodus wählen

💬

Hallo, ich bin Sophie! 👋 Eine der wichtigsten Entscheidungen am Anfang: Welcher Buchhaltungsmodus ist der richtige für Sie? Ich erkläre Ihnen die Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung – in einfachen Worten, ohne Fachchinesisch!

⚠️

Wichtig: Diese Entscheidung hat steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Im Zweifelsfall besprechen Sie Ihre Situation mit Ihrem Steuerberater. Ich gebe Ihnen hier eine erste Orientierung!


Die zwei Buchhaltungssysteme in Österreich

In Österreich gibt es zwei grundlegende Systeme für die Gewinnermittlung:


Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A)

Was ist das?

Die E/A-Rechnung ist die einfachste Form der Gewinnermittlung:

Gewinn = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben

Sie erfassen nur, was tatsächlich auf Ihr Bankkonto eingeht und was Sie bezahlen (Zufluss-Abfluss-Prinzip).

Für wen geeignet?

UnternehmensformE/A erlaubt?Hinweis
Einzelunternehmer (EPU)✅ JaBei Umsatz unter €700.000
Freiberufler✅ JaÄrzte, Anwälte, Architekten, etc.
Personengesellschaften (OG/KG)✅ JaBei Umsatz unter €700.000
GmbH❌ NeinImmer Bilanzierungspflicht (UGB §189)
AG❌ NeinImmer Bilanzierungspflicht
💡

Sophie’s Tipp: Wenn Sie als EPU oder Freiberufler unter €700.000 Jahresumsatz bleiben, ist die E/A-Rechnung meist die bessere Wahl. Sie sparen sich viel Zeit und Komplexität!

Vorteile der E/A-Rechnung

VorteilBeschreibung
EinfachKeine komplexen Buchungssätze notwendig
ZeitersparnisWeniger Aufwand für Buchhaltung
Keine InventurKeine Bestandsaufnahme erforderlich
GünstigNiedrigere Steuerberaterkosten
LiquiditätsorientiertGewinn basiert auf tatsächlichen Geldflüssen

Nachteile der E/A-Rechnung

NachteilBeschreibung
Eingeschränkte PlanungWeniger detaillierte Finanzkennzahlen
UmsatzgrenzeAb €700.000 nicht mehr möglich
Keine RückstellungenWeniger Steueroptimierungsmöglichkeiten
BankenKredite schwieriger (keine Bilanz)

Rechtliche Grundlagen

Nach BAO §125 können folgende Unternehmen die E/A-Rechnung nutzen:

  • Einzelunternehmer und Personengesellschaften
  • Jahresumsatz unter €700.000
  • Nicht im Firmenbuch eingetragen (oder freiwillig eingetragen)
  • Keine Bilanzierungspflicht nach UGB

Doppelte Buchführung (Doppik)

Was ist das?

Bei der Doppelten Buchführung wird jede Geschäftsvorfall zweifach gebucht:

Beispiel: Rechnung über 1.200 Euro Buchung: Forderungen (Aktiva) +1.200 Euro [SOLL] Umsatzerlöse (Ertrag) +1.000 Euro [HABEN] Umsatzsteuer (Passiva) + 200 Euro [HABEN]

Das Ergebnis sind zwei Berichte:

  • Bilanz: Vermögen und Schulden zu einem Stichtag
  • GuV (Gewinn- und Verlustrechnung): Erträge und Aufwendungen eines Zeitraums

Für wen verpflichtend?

SituationDoppik verpflichtendGesetzliche Grundlage
GmbH, AG, Gen✅ JaUGB §189
Im Firmenbuch eingetragen✅ JaUGB §189
Umsatz über €700.000✅ JaBAO §125
Gewinn über €60.000✅ JaBAO §125
Freiwillig gewählt✅ JaBAO §125
⚖️

UGB §189: Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind immer zur Bilanzierung verpflichtet – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Diese Pflicht gilt ab Gründung!

Vorteile der Doppelten Buchführung

VorteilBeschreibung
DetailliertVollständiger Überblick über Vermögen und Schulden
SteueroptimierungRückstellungen, Abschreibungen, Bewertungswahlrechte
BankenKreditwürdigkeit besser nachweisbar
UnternehmensplanungKennzahlen für strategische Entscheidungen
ProfessionellWirkt seriöser bei Geschäftspartnern

Nachteile der Doppelten Buchführung

NachteilBeschreibung
KomplexBuchungssätze, Kontenrahmen (EKR03), Jahresabschluss
ZeitaufwändigMehr Aufwand für Buchhaltung
TeuerHöhere Steuerberaterkosten
InventurpflichtJährliche Bestandsaufnahme erforderlich
OffenlegungspflichtGmbHs müssen Jahresabschluss veröffentlichen

Rechtliche Grundlagen

UGB §189 regelt die Buchführungspflicht für:

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE)
  • Im Firmenbuch eingetragene Unternehmen

BAO §125 legt fest, wann die Buchführungspflicht beginnt:

  • Umsatz über €700.000 (zwei Jahre hintereinander)
  • Gewinn über €60.000 (ein Jahr)

Entscheidungsbaum: Welcher Modus ist richtig?

Frage 1: Ist Ihr Unternehmen eine GmbH, AG oder Genossenschaft?

Ja → Sie müssen Doppelte Buchführung nutzen (UGB §189) Nein → Weiter zu Frage 2

Frage 2: Ist Ihr Unternehmen im Firmenbuch eingetragen?

Ja → Sie müssen Doppelte Buchführung nutzen (UGB §189) Nein → Weiter zu Frage 3

Frage 3: Liegt Ihr Jahresumsatz über €700.000?

Ja → Sie müssen Doppelte Buchführung nutzen (BAO §125) Nein → Weiter zu Frage 4

Frage 4: Liegt Ihr Jahresgewinn über €60.000?

Ja → Sie müssen Doppelte Buchführung nutzen (BAO §125) Nein → Weiter zu Frage 5

Frage 5: Möchten Sie freiwillig bilanzieren?

Ja → Sie können Doppelte Buchführung wählen (empfohlen bei Wachstumsplänen) Nein → Sie können E/A-Rechnung nutzen (empfohlen für Einfachheit)

🎯

Schnellcheck:

  • EPU unter €700.000 Umsatz → E/A-Rechnung (einfacher!)
  • GmbH/AG → Doppelte Buchführung (verpflichtend!)
  • Freiberufler unter €700.000 → E/A-Rechnung (ausreichend!)

Vergleichstabelle

KriteriumE/A-RechnungDoppelte Buchführung
Komplexität🟢 Einfach🔴 Komplex
Zeitaufwand🟢 Gering🔴 Hoch
Kosten🟢 Niedrig🔴 Hoch
Steueroptimierung🟡 Eingeschränkt🟢 Viele Möglichkeiten
Finanzplanung🟡 Basic🟢 Detailliert
Bankkredite🟡 Erschwert🟢 Einfacher
Für EPU geeignet🟢 Ja🟡 Nur bei hohem Umsatz
Für GmbH geeignet🔴 Nicht erlaubt🟢 Verpflichtend
Inventurpflicht🟢 Keine🔴 Jährlich
Offenlegungspflicht🟢 Keine🔴 Ja (bei GmbH)

Typische Szenarien

Einzelunternehmer / EPU / Freiberufler

Situation:

  • Jahresumsatz: €150.000
  • Gewinn: €40.000
  • Keine Angestellten oder wenige Teilzeitkräfte
  • Dienstleistungen (Beratung, Design, IT, etc.)

Empfehlung: E/A-Rechnung

Warum?

  • Deutlich einfacher und zeitsparender
  • Günstigere Steuerberatung
  • Ausreichend für diese Unternehmensgröße
  • Keine Inventur notwendig

Wechsel zur Doppik?

  • Erst bei Überschreiten der Grenzen (€700.000 Umsatz oder €60.000 Gewinn)
  • Oder bei Umwandlung in GmbH

Wechsel zwischen den Modi

Von E/A zu Doppelter Buchführung

Wann verpflichtend?

  • Umsatz über €700.000 (zwei Jahre hintereinander)
  • Gewinn über €60.000 (ein Jahr)
  • Umwandlung in GmbH

Übergangsphase:

Jahr 1: Grenze überschritten

Umsatz erstmals über €700.000 → Noch keine Pflicht

Jahr 2: Grenze erneut überschritten

Umsatz erneut über €700.000 → Pflicht beginnt

Jahr 3: Erste Bilanz

Erste Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner erforderlich

📅

Wichtig: Die Buchführungspflicht beginnt erst im dritten Jahr, aber die Eröffnungsbilanz bezieht sich auf den 1. Jänner des dritten Jahres. Planen Sie den Wechsel rechtzeitig!

Von Doppelter Buchführung zu E/A

Wann möglich?

  • Nur bei freiwilliger Bilanzierung
  • Wenn Grenzen zwei Jahre hintereinander unterschritten
  • Nach Antrag beim Finanzamt

Nicht möglich bei:

  • GmbH, AG (UGB §189 – immer bilanzierungspflichtig!)
  • Firmenbucheintragung

BuchhaltGenie unterstützt beide Modi

E/A-Rechnung in BuchhaltGenie

FeatureBeschreibung
Einnahmen erfassenRechnungen, Zahlungseingänge automatisch
Ausgaben erfassenBelege, Überweisungen, Bankimport
GewinnermittlungAutomatische Berechnung nach Zufluss-Abfluss
UVA-ExportFür FinanzOnline
E/A-RechnungJahresauswertung für Steuererklärung

Doppelte Buchführung in BuchhaltGenie

FeatureBeschreibung
Automatische KontierungNach EKR03 (Einheitskontenrahmen)
Soll-Haben-BuchungenVollständige Doppik-Unterstützung
BilanzAktiva und Passiva
GuVGewinn- und Verlustrechnung
Offene PostenForderungen und Verbindlichkeiten
JahresabschlussVorbereitung für Steuerberater
🔄

Flexibel wechseln: Sie können in BuchhaltGenie jederzeit zwischen E/A und Doppik wechseln. Historische Daten bleiben erhalten. Ich helfe Ihnen beim Übergang!


Häufige Fragen

Kann ich als EPU freiwillig bilanzieren?

Ja! Nach BAO §125 können Sie freiwillig zur Doppelten Buchführung wechseln. Das kann sinnvoll sein, wenn:

  • Sie eine GmbH-Gründung planen
  • Sie Bankkredite benötigen
  • Sie detailliertere Finanzkennzahlen wünschen

Achtung: Der Wechsel zurück zur E/A ist schwierig und erfordert die Unterschreitung der Grenzen für zwei Jahre.

Was passiert beim Überschreiten der €700.000-Grenze?

Die Buchführungspflicht beginnt nicht sofort, sondern:

  1. Jahr 1: Umsatz €750.000 → Noch E/A möglich
  2. Jahr 2: Umsatz €720.000 → Noch E/A möglich
  3. Jahr 3: Ab 1. Jänner Doppik verpflichtend

Sie haben also Zeit, sich vorzubereiten!

Ist E/A unprofessionell?

Nein! Die E/A-Rechnung ist ein vollwertiges, gesetzlich anerkanntes Buchhaltungssystem und für die meisten EPUs und Freiberufler ideal. Professionalität zeigt sich nicht am Buchhaltungssystem, sondern an der Sorgfalt Ihrer Arbeit.

Muss mein Steuerberater zustimmen?

Der Steuerberater berät Sie, aber die Entscheidung treffen Sie (sofern gesetzlich möglich). Allerdings ist die Abstimmung wichtig, da der Steuerberater die Jahreserklärung vorbereitet.

Kann BuchhaltGenie beide Systeme gleichzeitig?

Nein – Sie müssen sich für einen Modus pro Geschäftsjahr entscheiden. Aber Sie können für verschiedene Unternehmen unterschiedliche Modi nutzen (z.B. E/A für EPU, Doppik für GmbH).


Zusammenfassung

Wenn Sie…Dann…
EPU/Freiberufler unter €700.000 sindE/A-Rechnung (einfacher!)
Eine GmbH oder AG führenDoppelte Buchführung (verpflichtend!)
Im Firmenbuch eingetragen sindDoppelte Buchführung (verpflichtend!)
Über €700.000 Umsatz liegenDoppelte Buchführung (verpflichtend ab Jahr 3!)
Detaillierte Finanzplanung brauchenDoppelte Buchführung (freiwillig!)
Es einfach halten möchtenE/A-Rechnung (wenn erlaubt!)

Brauchen Sie Hilfe?

Die Wahl des richtigen Buchhaltungsmodus ist eine wichtige Entscheidung. Ich bin für Sie da:


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