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FinanzOnline

💬

Hallo, ich bin Sophie! 👋 Ich zeige dir, wie Sie Ihre Daten für FinanzOnline vorbereiten und exportieren kannst. Die UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) ist damit kein Stress mehr - versprochen!

FinanzOnline

Markenhinweis: FinanzOnline® ist eine eingetragene Marke des Bundesministeriums für Finanzen. BuchhaltGenie ist ein unabhängiges Produkt und steht in keiner offiziellen Verbindung zum BMF.


Übersicht


Was ist FinanzOnline®?

FinanzOnline® ist das elektronische Portal der österreichischen Finanzverwaltung für:

FunktionBeschreibung
UVAUmsatzsteuervoranmeldung abgeben
SteuererklärungenEinkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer
BescheideSteuerbescheide elektronisch empfangen
KommunikationNachrichten mit dem Finanzamt

BuchhaltGenie und FinanzOnline®

BuchhaltGenie erstellt keine direkte Verbindung zu FinanzOnline®. Stattdessen:

  1. Sie exportierst Ihre Daten aus BuchhaltGenie im XML-Format
  2. Sie lädst die XML-Datei manuell in FinanzOnline® hoch
  3. Sie prüfst und bestätigst die Angaben in FinanzOnline®

Wir haben bewusst keine automatische Übermittlung eingebaut. Warum? Sie sollst die finale Kontrolle über Ihre Steuerdaten behalten. Die manuelle Prüfung vor der Abgabe schützt Sie vor Fehlern.


UVA-Export erstellen

Voraussetzungen

Bevor Sie die UVA exportierst, prüfe:

  • Alle Ausgangsrechnungen des Zeitraums sind erfasst
  • Alle Eingangsrechnungen (Vorsteuer) sind gebucht
  • Die Steuersätze (20%, 13%, 10%, 0%) sind korrekt zugeordnet
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen sind markiert

UVA-Daten vorbereiten

Berichte öffnen

Gehen Sie zu Berichte, dann Steuern, dann Umsatzsteuervoranmeldung

Zeitraum auswählen

Wählen Sie Monat oder Quartal für die UVA

Daten prüfen

Überprüfe die berechneten Werte:

  • Umsätze nach Steuersatz
  • Vorsteuer
  • Zahllast oder Guthaben

Bei Bedarf korrigieren

Falls Werte nicht stimmen, korrigiere die zugrundeliegenden Buchungen

Export starten

Klicken Sie auf Für FinanzOnline® exportieren

Die UVA-Kennzahlen

BuchhaltGenie berechnet automatisch die relevanten Kennzahlen:

Umsatz-Kennzahlen

KZBeschreibungSteuersatz
000Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlage-
022Steuerpflichtige Lieferungen 20%20%
029Steuerpflichtige Lieferungen 10%10%
006Steuerpflichtige Lieferungen 13%13%
072Davon Steuer 20%20%
073Davon Steuer 10%10%
008Davon Steuer 13%13%
Wichtig

Kleinunternehmer-Hinweis: Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nach UStG nutzt, müssen Sie keine UVA abgeben. BuchhaltGenie zeigt Ihnen in diesem Fall einen entsprechenden Hinweis.


XML-Export verstehen

Das FinanzOnline®-XML-Format

Die exportierte XML-Datei enthält alle UVA-Daten in einem vom BMF definierten Format:

<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <Erklärung xmlns="..." Art="U30"> <Satznummer>1</Satznummer> <Allgemein> <Fasession>...</Fasession> <ZrMeldung>...</ZrMeldung> </Allgemein> <Kz022>...</Kz022> <Kz072>...</Kz072> <!-- weitere Kennzahlen --> </Erklärung>

Datei-Aufbau

ElementInhalt
KopfdatenSteuernummer, Zeitraum, Art der Erklärung
UmsatzdatenAlle Kennzahlen zu Umsätzen
VorsteuerdatenAlle Kennzahlen zur Vorsteuer
ZahllastBerechnete Steuerschuld oder Guthaben

Datei speichern und hochladen

XML-Datei speichern

Nach dem Export speichert sich die Datei automatisch in Ihrem Download-Ordner als UVA_JJJJ_MM.xml

FinanzOnline® öffnen

Melde Sie bei finanzonline.bmf.gv.at an

Zur UVA navigieren

Wählen Sie Eingaben, dann Erklärungen, dann Umsatzsteuervoranmeldung

XML hochladen

Wählen Sie Datei-Upload und lade die XML-Datei hoch

Prüfen und abschicken

Prüfe die importierten Daten und bestätige die Abgabe

Speichere die XML-Datei auch lokal für Ihre Unterlagen. Nach BAO § 132 müssen Sie steuerrelevante Unterlagen 7 Jahre aufbewahren.


UVA-Fristen im Überblick

Abgabetermine

ZeitraumFristZahlungsfrist
Monatlich15. des Folgemonats15. des Folgemonats
Quartalsweise15. des Folgemonats nach Quartalsende15. des Folgemonats
Jährlich (nur bei Berechtigung)Mit SteuererklärungMit Steuererklärung

Wer muss monatlich abgeben?

Umsatz im VorjahrAbgaberhythmus
Unter 100.000 EuroQuartalsweise erlaubt
Ab 100.000 EuroMonatlich verpflichtend

Fristen-Erinnerungen

BuchhaltGenie erinnert Sie automatisch:

Erinnerungen aktivieren

Gehen Sie zu Einstellungen, dann Benachrichtigungen

UVA-Erinnerung einschalten

Aktiviere UVA-Fristen-Erinnerung

Vorlaufzeit wählen

Wählen Sie, wie viele Tage vor der Frist Sie erinnert werden möchtest (Standard: 7 Tage)

Frist

Verspätung vermeiden: Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10% der Abgabenschuld verhängen. Ich erinnere Sie rechtzeitig!


Erweiterte Export-Optionen

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Dienstleistungen:

EmpfängerErforderlich
EU-Unternehmen (B2B)Ja, bei Lieferungen und Dienstleistungen
EU-Privatpersonen (B2C)Nein
DrittländerNein

ZM-Daten prüfen

Gehen Sie zu Berichte, dann Steuern, dann Zusammenfassende Meldung

Zeitraum wählen

Wählen Sie das Quartal oder den Monat

Daten verifizieren

Prüfe UID-Nummern und Beträge Ihrer EU-Kunden

Exportieren

Klicken Sie auf Für FinanzOnline® exportieren

Jahressteuererklärung (U1)

Am Jahresende können Sie die Jahres-Umsatzsteuererklärung vorbereiten:

BestandteilIn BuchhaltGenie
JahresumsätzeAutomatisch summiert
Vorsteuer gesamtAutomatisch berechnet
UVA-ZahlungenÜbersicht aller Vorauszahlungen
Nachzahlung/GuthabenDifferenzberechnung

Kleinunternehmerregelung

Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?

Nach UStG § 6 Abs. 1 Z 27:

KriteriumGrenzwert (2025)
JahresumsatzUnter 55.000 Euro
Einmalige ÜberschreitungBis 60.500 Euro (110%)

Konsequenzen

AspektMit KleinunternehmerOhne Kleinunternehmer
USt ausweisenNein, keine USt auf RechnungenJa, USt ausweisen
VorsteuerabzugNeinJa
UVA-PflichtNeinJa
RechnungHinweis auf KleinunternehmerNormale Rechnung

Kleinunternehmer-Warnung

BuchhaltGenie überwacht Ihren Umsatz automatisch:

SchwelleAktion
80% der Grenze (44.000 Euro)Hinweis anzeigen
90% der Grenze (49.500 Euro)Warnung per E-Mail
100% der Grenze (55.000 Euro)Dringende Warnung
110% Überschreitung (60.500 Euro)Sie verlierst den Status

Wenn Sie die Grenze überschreitest, müssen Sie ab dem Folgejahr Umsatzsteuer abführen. Ich informiere Sie rechtzeitig, damit Sie planen kannst - zum Beispiel durch Verschiebung von Rechnungen ins Folgejahr.


Häufige Probleme und Lösungen

XML-Datei wird abgelehnt

Mögliche Ursachen:

ProblemLösung
Ungültige SteuernummerPrüfe unter Einstellungen, dann Unternehmen
Falsches FormatStelle sicher, dass die Datei als XML gespeichert ist
Zeitraum bereits abgegebenSie kannst eine Berichtigung einreichen

Kennzahlen stimmen nicht

Buchungen prüfen

Gehen Sie zu den Buchungen des betroffenen Zeitraums

Steuersätze kontrollieren

Prüfe, ob allen Buchungen der richtige Steuersatz zugeordnet ist

Sonderfälle checken

Innergemeinschaftliche Geschäfte und Reverse Charge benötigen spezielle Markierungen

Neu exportieren

Nach Korrekturen erstelle einen neuen Export

Vorsteuer fehlt

Die Vorsteuer wird nur berücksichtigt, wenn:

  • Die Eingangsrechnung einen gültigen Beleg hat
  • Die UID-Nummer des Lieferanten hinterlegt ist
  • Der Steuersatz korrekt eingetragen ist
Wichtig

Vorsteuerabzug-Voraussetzungen: Ohne ordnungsgemäße Rechnung mit UID-Nummer ist kein Vorsteuerabzug möglich. Prüfe Ihre Eingangsrechnungen sorgfältig.


Aufbewahrungspflichten

Gesetzliche Grundlage

Nach BAO § 132 müssen Sie aufbewahren:

DokumentAufbewahrungsfrist
Rechnungen (Ein- und Ausgang)7 Jahre
UVA-Exporte7 Jahre
Geschäftskorrespondenz7 Jahre
Belege7 Jahre

Archivierung in BuchhaltGenie

Alle exportierten XML-Dateien werden automatisch in Ihrem Konto gespeichert:

  • Speicherort: Berichte, dann Archiv, dann Steuer-Exporte
  • Verfügbarkeit: Solange Ihr Konto aktiv ist
  • Download: Jederzeit erneut herunterladbar

Häufige Fragen

Kann ich eine korrigierte UVA abgeben?

Ja, in FinanzOnline® können Sie eine Berichtigung einreichen. Exportiere die korrigierten Daten aus BuchhaltGenie und lade sie als berichtigte UVA hoch.

Muss ich die UVA digital abgeben?

Ja, seit 2003 ist die elektronische Abgabe über FinanzOnline® für Unternehmen verpflichtend.

Was ist, wenn ich die Frist verpasse?

Reiche die UVA schnellstmöglich nach. Bei geringfügiger Verspätung und erstmaligem Versäumnis zeigt sich das Finanzamt oft kulant.

Kann ich rückwirkend Vorsteuer geltend machen?

Ja, innerhalb der Verjährungsfrist von 5 Jahren können Sie eine Berichtigung einreichen.

Brauche ich einen Steuerberater für die UVA?

Nicht zwingend. BuchhaltGenie bereitet alle Daten korrekt auf. Bei komplexen Sachverhalten oder Unsicherheiten empfehle ich jedoch die Konsultation eines Steuerberaters.


Haben Sie Fragen zum FinanzOnline®-Export? Schreib mir - ich helfe Ihnen gerne bei der Vorbereitung Ihrer UVA!


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