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De AtComplianceSVS Sozialversicherung für Selbständige

SVS Sozialversicherung für Selbständige

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ist die Pflichtversicherung für Gewerbetreibende, Neue Selbständige und andere selbständig Erwerbstätige in Österreich. Als EPU oder Selbständige/r sind Sie grundsätzlich bei der SVS kranken-, pensions- und unfallversichert – unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

⚖️

Gesetzliche Grundlagen: Die SVS-Pflichtversicherung basiert auf dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz). Ihre SVS-Beiträge sind Betriebsausgaben (BAO) und werden automatisch in Ihrer E/A-Rechnung (UGB §189) erfasst. Die Datenverarbeitung erfolgt DSGVO-konform, der Export zur Steuererklärung über FinanzOnline.

Wichtig: Ihre SVS-Beiträge sind zur Gänze Betriebsausgaben und mindern Ihren steuerpflichtigen Gewinn. BuchhaltGenie erfasst diese automatisch in Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Pflichtversicherung

Wer ist bei der SVS versichert?

  • Gewerbetreibende: Alle Inhaber/innen eines aufrechten Gewerbescheins (auch ruhende Gewerbe)
  • Neue Selbständige: Personen mit selbständiger Erwerbstätigkeit außerhalb der Gewerbeberechtigung (z.B. Vortragende, Autor/innen, Künstler/innen), sobald das Jahreseinkommen die Versicherungsgrenze (2025: €6.010,92 brutto) übersteigt
  • Freiberufler/innen: Architekt/innen, Ärzt/innen, Notar/innen, Wirtschaftstreuhänder/innen etc. (eigene Kammern, teils eigene Versorgungseinrichtungen)

Achtung: Die Pflichtversicherung beginnt bei Gewerbetreibenden sofort mit Gewerbeanmeldung, auch wenn noch keine Einkünfte erzielt werden. Bei Neuen Selbständigen gilt die Versicherungsgrenze.

Beitragssätze 2025

Die SVS-Beiträge setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

VersicherungsartBeitragssatzBasis
Krankenversicherung6,80%Beitragsgrundlage
Pensionsversicherung18,50%Beitragsgrundlage
Unfallversicherung€10,64/MonatFixbetrag (nicht variabel)
Selbständigenvorsorge1,53%Beitragsgrundlage
Gesamtbeitrag (variabel)26,83%zzgl. Unfallversicherung

Beispiel: Bei einer monatlichen Beitragsgrundlage von €2.000:

  • Krankenversicherung: €136
  • Pensionsversicherung: €370
  • Selbständigenvorsorge: €30,60
  • Unfallversicherung: €10,64
  • Gesamt: €547,24/Monat

Beitragsgrundlage

Die SVS-Beiträge werden nicht nach dem tatsächlichen Gewinn, sondern nach einer Beitragsgrundlage berechnet:

Schritt 1: Vorläufige Beitragsgrundlage

Die SVS schätzt Ihr Einkommen für das laufende Jahr basierend auf dem Einkommensteuerbescheid des Vorjahres. Diese vorläufige Beitragsgrundlage wird monatlich zur Beitragseinhebung herangezogen.

Schritt 2: Nachbemessung

Nach Erhalt Ihres Steuerbescheids erfolgt eine Nachbemessung: Ihre tatsächlichen Einkünfte werden mit der vorläufigen Beitragsgrundlage verglichen. Bei Abweichungen kommt es zu Nach- oder Rückzahlungen.

Schritt 3: Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage

  • Mindestbeitragsgrundlage 2025: €6.010,92/Jahr (monatlich €500,91)
  • Höchstbeitragsgrundlage 2025: €93.120/Jahr (monatlich €7.760)

Auch bei geringerem Gewinn zahlen Sie mindestens die Beiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage (ca. €160/Monat).

Tipp: BuchhaltGenie berechnet Ihre voraussichtlichen SVS-Beiträge automatisch auf Basis Ihrer laufenden Gewinnermittlung. So vermeiden Sie Nachzahlungsüberraschungen am Jahresende.

Opting-Out Krankenversicherung

Kleinunternehmer/innen mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen von der SVS-Krankenversicherung befreit werden (Opting-Out):

  • Voraussetzungen:

    • Jahresumsatz unter der Kleinunternehmergrenze (€55.000 brutto 2025)
    • Anderweitige Krankenversicherung (z.B. als Angehörige/r mitversichert, ÖGK-Pflichtversicherung bei unselbständiger Tätigkeit)
    • Gewerbeanmeldung nach dem 1.7.2000
  • Achtung: Pensions-, Unfall- und Selbständigenvorsorge bleiben verpflichtend. Nur die Krankenversicherung (6,80%) entfällt.

Gut überlegen: Beim Opting-Out erwerben Sie keine eigenen Ansprüche auf Kranken- und Wochengeld. Bei Krankheit oder Mutterschaft haben Sie nur Anspruch auf Leistungen Ihrer anderen Krankenversicherung.

SVS und BuchhaltGenie

BuchhaltGenie unterstützt Sie bei der SVS-Beitragsplanung:

Automatische Gewinnermittlung

Ihre Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) oder Bilanz dient als Basis für die SVS-Beitragsberechnung. BuchhaltGenie ermittelt Ihren laufenden Gewinn quartalsweise.

Quartalsvorschau

Unter Dashboard → Finanzübersicht sehen Sie:

  • Voraussichtlicher Jahresgewinn (basierend auf bisherigen Einnahmen/Ausgaben)
  • Geschätzte SVS-Beiträge (inkl. Nachzahlung/Gutschrift)
  • SVS-Anteil als Betriebsausgabe (reduziert Ihren Steuergewinn)

SVS-Beitragszahlung erfassen

SVS-Beiträge werden automatisch als Betriebsausgaben (EKR 7100 “Sozialversicherungsbeiträge”) gebucht:

1. Bankverbindung verknüpfen 2. SVS-Lastschrift wird importiert 3. Sophie AI erkennt "SVS" → automatische Kategorisierung EKR 7100 4. Fertig – Buchung in E/A-Rechnung übernommen

Wichtig für UStG §6: SVS-Beiträge zählen NICHT zum Umsatz bei der Kleinunternehmergrenze (€55.000 brutto). Sie sind reine Betriebsausgaben.

Häufige Fragen

Wann muss ich SVS-Beiträge zahlen?

  • Monatlich: Vorläufige Beiträge (immer am 15. des Folgemonats fällig)
  • Nachbemessung: Nach Steuerbescheid (meist im Folgejahr)

Was passiert bei Einkommensrückgang?

Sie können bei der SVS einen Antrag auf Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage stellen, wenn Ihr Einkommen deutlich sinkt (z.B. bei Betriebsunterbrechung, Krankheit).

Kann ich SVS-Beiträge von der Steuer absetzen?

Ja! SVS-Beiträge sind zur Gänze Betriebsausgaben (§4 Abs. 4 EStG) und mindern Ihren steuerpflichtigen Gewinn. BuchhaltGenie führt diese automatisch in Ihrer E/A-Rechnung.


BuchhaltGenie SVS-Check: Lassen Sie Ihre SVS-Beiträge automatisch in die Gewinnermittlung einfließen und behalten Sie Ihre voraussichtliche Nachzahlung im Blick. So vermeiden Sie böse Überraschungen am Jahresende.

Weiterführende Informationen