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De AtComplianceE-Rechnungsverordnung

E-Rechnungsverordnung 2025

💬

Hallo, ich bin Sophie! 👋 Die E-Rechnungsverordnung macht elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber verpflichtend. Ich zeige Ihnen, wie Sie mit BuchhaltGenie konforme E-Rechnungen erstellen – ganz automatisch und ohne technisches Vorwissen!

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist keine PDF-Rechnung per E-Mail! Es ist eine strukturierte, maschinenlesbare Rechnung in einem standardisierten Format.

E-Rechnung vs. PDF-Rechnung

MerkmalE-RechnungPDF-Rechnung
FormatXML (strukturiert)PDF (Dokument)
VerarbeitungAutomatischManuell
StandardXRechnung, ZUGFeRD, PeppolKein Standard
Pflicht ab 2025✅ Ja (B2G + teilweise B2B)❌ Nein
⚠️

Wichtig: Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung! E-Rechnungen müssen strukturierte XML-Daten nach dem europäischen Standard EN 16931 enthalten.

Gut zu wissen: Eine E-Rechnung kann zusätzlich auch ein PDF enthalten (z.B. bei ZUGFeRD), aber der XML-Teil ist das entscheidende Element für die maschinelle Verarbeitung.

E-Rechnungspflicht in Österreich ab 2025

Die E-Rechnungsverordnung (IKT-Konsolidierungsgesetz) trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie basiert auf der EU-Richtlinie 2014/55/EU und regelt die elektronische Rechnungsstellung in Österreich.

Wer ist betroffen?

B2G (Business-to-Government)

EmpfängerPflicht seitStatus
Bundesstellen (Ministerien, Finanzamt)2014✅ Aktiv
Länder & Gemeinden2025✅ Aktiv
Öffentliche Unternehmen2025✅ Aktiv

Wichtig: Alle Rechnungen an öffentliche Auftraggeber müssen als E-Rechnung übermittelt werden!

B2B (Business-to-Business) – ab 2025

Neu ab 2025: Die E-Rechnungspflicht wird schrittweise auf den B2B-Bereich ausgeweitet! Die EU-Initiative „VAT in the Digital Age” (ViDA) sieht eine B2B-E-Rechnungspflicht für alle EU-Mitgliedsstaaten vor:

  • 2025-2027: Vorbereitung und freiwillige Umstellung
  • Ab 2028: Verpflichtende E-Rechnung für alle B2B-Transaktionen
  • Ziel: Bekämpfung von Steuerbetrug, Echtzeit-Meldung an Finanzbehörden

Rechtliche Grundlagen

  • E-Rechnungsverordnung (E-RechV): IKT-Konsolidierungsgesetz
  • UStG §11: Pflichtangaben auf Rechnungen
  • BAO §132: Aufbewahrungspflicht (7 Jahre)
  • EU-Richtlinie 2014/55/EU: Europäischer Standard für E-Rechnungen
  • EU-Richtlinie ViDA: B2B-E-Rechnungspflicht ab 2028

Unterstützte Formate

XRechnung (CIUS-AT)

XRechnung ist der deutsche Standard, der auch in Österreich als CIUS-AT (Core Invoice Usage Specification Austria) akzeptiert wird.

Eigenschaften:

  • ✅ EU-weit verbreitet (Deutschland, Österreich)
  • ✅ Basiert auf EN 16931
  • ✅ UBL 2.1 oder UN/CEFACT CII Format
  • ✅ Gute Toolunterstützung

Einsatzgebiet:

  • Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in DE + AT
  • B2B-Rechnungen innerhalb der EU

Struktur:

<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <ubl:Invoice xmlns:ubl="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:Invoice-2"> <cbc:ID>RE-2026-0001</cbc:ID> <cbc:IssueDate>2026-01-24</cbc:IssueDate> <cac:AccountingSupplierParty> <cbc:CompanyID schemeID="ATU">ATU12345678</cbc:CompanyID> <!-- Lieferantendaten --> </cac:AccountingSupplierParty> <!-- ... --> </ubl:Invoice>
💡

Sophie’s Tipp: XRechnung ist ideal, wenn Sie Kunden in Deutschland haben oder mit deutschen Behörden arbeiten. BuchhaltGenie erstellt Ihnen die XRechnung automatisch im richtigen Format!

FinanzOnline Integration

BuchhaltGenie erstellt E-Rechnungen, die vollständig kompatibel mit FinanzOnline sind.

Anforderungen an FinanzOnline-konforme Rechnungen

1. Pflichtangaben nach UStG §11

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung
  • Tag/Zeitraum der Lieferung/Leistung
  • Entgelt (netto)
  • Steuersatz und Steuerbetrag
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer

2. Österreich-spezifische Angaben

  • UID-Nummer (ATU) des Rechnungsstellers
  • UID-Nummer des Empfängers (bei innergemeinschaftlichen Lieferungen)
  • Steuersätze: 20%, 13%, 10%, 0% (je nach Leistung)
  • Reverse Charge Vermerk (bei §19 Abs. 1 UStG)

3. XML-Export für Voranmeldung

  • Automatische Übertragung der Umsatzdaten zu FinanzOnline
  • U30-Formular (Umsatzsteuervoranmeldung)
  • UVA-Meldung (monatlich/quartalsweise)

Kleinunternehmer-Regelung: Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung (§6 Abs. 1 Z 27 UStG) nutzen, darfst Sie keine Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnung ausweisen. BuchhaltGenie fügt automatisch den Hinweis “Umsatzsteuerbefreiung gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG” hinzu.

Wichtig ab 2025: Die Umsatzgrenze beträgt €55.000 BRUTTO (nicht mehr Netto)!

B2G (Business-to-Government) Anforderungen

Rechnungen an öffentliche Auftraggeber müssen seit 27. November 2020 elektronisch übermittelt werden.

Pflicht-Formate für österreichische Behörden

  1. ebInterface 6.0/6.1 (österreichischer Standard)
  2. Peppol BIS Billing 3.0 (europäischer Standard)
  3. XRechnung (CIUS-AT) (deutscher/EU-Standard)
  4. ZUGFeRD 2.2 (Profil EN16931)

Übermittlung über USP

Das Unternehmensserviceportal (USP) ist die zentrale Plattform für E-Rechnungen an österreichische Behörden.

So funktioniert’s:

Schritt 1: Rechnung erstellen

Erstelle Ihre Rechnung in BuchhaltGenie in ebInterface 6.0 oder Peppol BIS Format.

Schritt 2: Upload über USP

Lade die XML-Datei über das USP-Portal hoch oder nutze den Peppol Access Point (automatisch).

Schritt 3: Automatische Verarbeitung

Die Behörde erhält Ihre Rechnung elektronisch und kann sie automatisch im Behördensystem weiterverarbeiten.

BuchhaltGenie-Integration: Wir exportieren Ihre Rechnungen direkt in ebInterface 6.1 – damit können Sie sie sofort über USP einreichen! Ab dem Pro-Tarif erfolgt die Übermittlung automatisch.

Besonderheiten bei B2G-Rechnungen

  • Leistungszeitraum ist Pflichtangabe (nicht nur Rechnungsdatum)
  • Bestellnummer/Vertragsnummer muss angegeben werden
  • Leitweg-ID (für deutsche Behörden)
  • Zahlungsziel oft 30 Tage (gesetzlich festgelegt)

Was Sie vorbereiten müssen

Auftraggeber-TypEinreichungswegBenötigte Daten
BundesstellenUSP E-RechnungUSP-Teilnehmernummer
Land WienPeppol oder PortalPeppol-ID oder Upload
Andere BundesländerVariiertLeitweg-ID prüfen
GemeindenE-Mail oder PortalLeitweg-ID oder E-Mail

Wie BuchhaltGenie Ihnen hilft

Automatische E-Rechnungserstellung

BuchhaltGenie erstellt automatisch konforme E-Rechnungen in allen relevanten Formaten:

  1. ZUGFeRD 2.2 (Standard für B2B)

    • PDF + XML in einer Datei
    • Schöne Rechnungsansicht für Ihren Kunden
    • Automatische Verarbeitung im System Ihres Kunden
  2. XRechnung (auf Wunsch)

    • Reines XML-Format
    • Ideal für deutsche Kunden und Behörden
  3. ebInterface 6.1 (für B2G Österreich)

    • Österreichischer Standard
    • Direkt über USP einreichbar
  4. Peppol BIS Billing 3.0 (ab Pro-Tarif)

    • Für europäische Kunden
    • Automatische Zustellung über Peppol-Netzwerk

Compliance-Checks

Vor dem Versand prüft BuchhaltGenie automatisch:

1. Formale Prüfung

  • ✅ Alle Pflichtfelder ausgefüllt?
  • ✅ Beträge korrekt berechnet?
  • ✅ XML-Struktur gültig?

2. Österreichische Prüfung

  • ✅ UID-Nummer bei FinanzOnline validiert
  • ✅ Österreichische Postleitzahl korrekt
  • ✅ IBAN-Format für AT geprüft

3. Empfänger-Prüfung

  • ✅ Leitweg-ID / Peppol-ID gültig?
  • ✅ Empfänger erreichbar?
  • ✅ Richtiges Format für diesen Empfänger?

Wichtig: BuchhaltGenie blockiert den Versand, wenn Pflichtangaben fehlen oder die Rechnung nicht konform ist. Sie bekommst klare Hinweise, was korrigiert werden muss – so können Ihnen keine teuren Fehler passieren!

FinanzOnline Export

Für die Umsatzsteuervoranmeldung exportiert BuchhaltGenie automatisch:

  • U30-Formular mit allen Umsätzen
  • Korrekte Kennziffern (000, 006, 029, etc.)
  • Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen
  • Reverse Charge Umsätze (§19 Abs. 1 UStG)

Archivierung (7 Jahre)

Gemäß BAO §132 müssen Rechnungen 7 Jahre aufbewahrt werden. BuchhaltGenie:

  • Speichert Original-XML und PDF unveränderbar
  • Revisionssichere Archivierung (keine nachträgliche Änderung möglich)
  • DSGVO-konform: Automatische Löschung nach 7 Jahren + Aufbewahrungsfrist
  • Export-Funktion: Alle Rechnungen als ZIP herunterladen

BuchhaltGenie E-Rechnungs-Features

FunktionBeschreibungVerfügbar ab
ebInterface 6.1Österreichisches XML-FormatStarter
XRechnung (CIUS-AT)Deutscher/EU-StandardStarter
ZUGFeRD 2.2Hybrid-PDF mit XMLStarter
Peppol BIS 3.0Europäisches NetzwerkPro
ValidierungPrüfung vor VersandAlle Tarife
USP-IntegrationDirekter Upload zum BundPro
Peppol-VersandAutomatisches RoutingPro
💼

Tarifübersicht E-Rechnung:

TarifE-Rechnung generierenValidierungDirektversand
Free
Starter✅ Download❌ Manueller Upload
Pro+✅ Direkt über USP/Peppol

Jetzt upgraden →

So erstellen Sie eine E-Rechnung

1. Rechnung wie gewohnt erstellen

Erstelle Ihre Rechnung im normalen BuchhaltGenie-Rechnungsformular. Alle Pflichtangaben nach UStG §11 werden automatisch geprüft.

2. Empfängertyp wählen

Bei der Kundenanlage oder im Rechnungsformular wählst Sie:

  • Öffentlicher Auftraggeber → E-Rechnung wird aktiviert
  • Unternehmen (B2B) → E-Rechnung optional
  • Privatperson → Standard-PDF

3. Format auswählen

Für öffentliche Auftraggeber:

  • Bund (USP): ebInterface wird automatisch gewählt
  • Land/Gemeinde: XRechnung oder ebInterface
  • EU-weit: Peppol

4. Validierung prüfen

Ich prüfe automatisch:

  • ✅ Alle Pflichtangaben vorhanden
  • ✅ UID-Nummer validiert (FinanzOnline)
  • ✅ Leitweg-ID / GLN korrekt (bei B2G)
  • ✅ XML-Struktur gültig

5. E-Rechnung senden

Je nach Tarif:

  • Starter: XML-Download → manueller Upload im USP
  • Pro+: Direktversand über USP oder Peppol

Vorteile der E-Rechnung

💰

Sophie erklärt: Die E-Rechnung ist nicht nur Pflicht – sie bringt echte Vorteile für Ihr Unternehmen!

VorteilBeschreibungIhr Nutzen
Schnellere BezahlungAutomatische Verarbeitung beim EmpfängerØ 5-10 Tage kürzere Zahlungsfrist
Keine PortokostenKein Druck, kein VersandBis zu €2 pro Rechnung gespart
Weniger FehlerMaschinelle ValidierungKeine Rückfragen wegen fehlender Angaben
Automatische VerbuchungDirekt in BuchhaltungssoftwareZeitersparnis bei Ihnen UND beim Kunden
RevisionssicherheitUnveränderbare XML-StrukturBAO §132 automatisch erfüllt
EU-fähigStandardisierte FormateEinfacher Export ins EU-Ausland
📊

Berechnung für ein typisches EPU:

  • 20 Rechnungen/Monat × €2 Porto = €40/Monat gespart
  • 5 Tage schnellere Zahlung × 20 Rechnungen = bessere Liquidität
  • 10 Min. Zeitersparnis × 20 Rechnungen = 3+ Stunden/Monat frei

USP-Registrierung (Unternehmensserviceportal)

🏛️

Pflicht für B2G: Wenn Sie Rechnungen an Bundesstellen senden möchtest, benötigst Sie einen USP-Zugang. Die Registrierung ist kostenlos.

Schritt 1: Zugangsdaten beantragen

Besuche das Unternehmensserviceportal (USP)  und klicke auf „Registrierung”. Sie benötigst:

  • Firmenbuchnummer oder UID-Nummer
  • Handysignatur oder ID Austria

Schritt 2: Administratorrechte einrichten

Nach der Registrierung erhalten Sie per Post einen Aktivierungscode. Damit aktivierst Sie Ihren Administrator-Zugang.

Dauer: ca. 3-5 Werktage

Schritt 3: E-Rechnung freischalten

Im USP unter „Meine Services” → „E-Rechnung an den Bund” aktivieren. Sie erhalten eine USP-Teilnehmernummer.

Schritt 4: BuchhaltGenie verbinden

In BuchhaltGenie unter Einstellungen → Integrationen → USP trägst Sie ein:

  • USP-Teilnehmernummer
  • API-Zugangsdaten (aus dem USP generiert)

Fertig! Ab jetzt können Sie E-Rechnungen direkt aus BuchhaltGenie an alle Bundesstellen senden.

RessourceLink
USP Portalusp.gv.at 
E-Rechnung Infousp.gv.at/erechnung 
Technische Dokuerb.gv.at 
Validierungstoole-rechnung.gv.at/validator 

Wichtige Begriffe erklärt

BegriffErklärung
EN 16931Europäische Norm für E-Rechnungen – definiert Mindestanforderungen
CIUSCore Invoice Usage Specification – nationale Anpassungen (CIUS-AT für Österreich)
USPUnternehmensserviceportal – Plattform für E-Rechnungen an den Bund
Leitweg-IDEindeutige Kennung des öffentlichen Auftraggebers (bei XRechnung)
GLNGlobal Location Number – internationale Standortnummer
Peppol-IDEindeutige Kennung im Peppol-Netzwerk (Format: Scheme:ID)
ebInterfaceÖsterreichischer E-Rechnungsstandard der WKO
ZUGFeRDHybrid-Format (PDF + XML) aus Deutschland
B2GBusiness-to-Government (Unternehmen an Behörden)
B2BBusiness-to-Business (Unternehmen an Unternehmen)

Technische Anforderungen

Pflichtfelder für E-Rechnungen

Zusätzlich zu den UStG §11 Pflichtangaben benötigen E-Rechnungen:

FeldBeschreibungBeispiel
Leitweg-IDKennung des Empfängers (B2G)991-01234-56
BestellnummerReferenz zur BestellungPO-2026-0042
LieferantennummerIhre Kennung beim AuftraggeberLF-98765
IBANBankverbindung für ZahlungAT12 3456 7890 1234 5678
💡

Sophie’s Tipp: Diese Zusatzfelder erhalten Sie normalerweise vom öffentlichen Auftraggeber mit der Bestellung. Speichere diese Daten im Kundenprofil – dann werden sie automatisch bei jeder Rechnung eingefügt!

Signatur und Archivierung

AnforderungStatusDetails
Elektronische SignaturOptionalNicht mehr verpflichtend seit 2016
Archivierung7 JahreGemäß BAO §132
UnveränderbarkeitPflichtBuchhaltGenie speichert revisionssicher

FAQ: E-Rechnung

Muss ich ab 2025 E-Rechnungen verschicken?

B2G (an Behörden): Ja, bereits seit 27. November 2020 Pflicht für Bundesstellen, ab 2025 für alle öffentlichen Auftraggeber.

B2B (an Unternehmen): Ab 2028 voraussichtlich EU-weite Pflicht (Richtlinie ViDA).

B2C (an Privatpersonen): Nein, Sie können weiterhin PDF-Rechnungen verschicken.

Kann ich einfach eine PDF-Rechnung als “E-Rechnung” bezeichnen?

Nein! Eine E-Rechnung muss strukturiert (XML) sein. Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne der Verordnung.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

  • XRechnung: Reines XML (keine PDF-Visualisierung)
  • ZUGFeRD: PDF + XML (Kunde sieht PDF, System liest XML)

BuchhaltGenie-Tipp: Für B2B empfehlen wir ZUGFeRD – Ihr Kunde bekommt ein schönes PDF, kann die Rechnung aber auch automatisch verarbeiten!

Wie sende ich eine E-Rechnung an eine Behörde?

1. Rechnung in BuchhaltGenie erstellen

Erstelle Ihre Rechnung wie gewohnt im BuchhaltGenie-Rechnungsformular.

2. Format wählen

Wähle eBInterface 6.1 oder XRechnung (je nach Behörde).

3. Validierung prüfen

BuchhaltGenie prüft automatisch alle Pflichtangaben.

4. XML-Datei hochladen

Lade die XML-Datei über das Unternehmensserviceportal (USP) hoch (oder nutze Direktversand ab Pro-Tarif).

Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung verschicke (ab 2025)?

Bei B2G-Rechnungen: Die Behörde kann die Rechnung ablehnen (keine Zahlung!).

Bei B2B-Rechnungen (ab 2028): Mögliche Strafen/Bußgelder (Details noch offen, wird von der EU festgelegt).

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?

B2G: Ja, auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen an Behörden verschicken.

B2B: Details zur B2B-Pflicht ab 2028 werden noch bekannt gegeben (möglicherweise Ausnahmen für Kleinunternehmer).

💡

Sophie’s Tipp: Auch als Kleinunternehmer profitierst Sie von E-Rechnungen – schnellere Bezahlung, keine Portokosten, professioneller Auftritt!

Kann BuchhaltGenie auch Eingangs-E-Rechnungen verarbeiten?

Ja! BuchhaltGenie kann E-Rechnungen in allen gängigen Formaten (XRechnung, ZUGFeRD, ebInterface, Peppol BIS) importieren und automatisch verarbeiten:

  • Automatische Datenextraktion aus XML
  • OCR für PDF-Teil (bei ZUGFeRD)
  • Automatische Kontierung (dank Sophie AI)
  • Vorsteuerabzug wird automatisch berechnet

Wie erhalte ich die Leitweg-ID meines Kunden?

Die Leitweg-ID erhalten Sie normalerweise:

  • Auf der Bestellung / dem Auftrag
  • Im Vergabeportal bei öffentlichen Ausschreibungen
  • Durch direkte Anfrage beim Auftraggeber
  • Im USP-Register (für Bundesstellen)

Muss ich eine spezielle Software kaufen?

Nein! BuchhaltGenie generiert automatisch konforme E-Rechnungen in allen gängigen Formaten. Sie müssen keine zusätzliche Software installieren oder technische Kenntnisse haben.

Was kostet eine E-Rechnung mehr?

Mit BuchhaltGenie ist die E-Rechnungserstellung ohne Mehrkosten in allen Tarifen ab Starter enthalten. Sie sparst sogar: keine Druck- und Portokosten, schnellere Zahlungseingänge.

Was wenn mein Kunde keine E-Rechnung will?

Bei privaten Kunden oder B2B ohne E-Rechnungspflicht: Sie können weiterhin PDF-Rechnungen senden. BuchhaltGenie erkennt automatisch, ob eine E-Rechnung erforderlich ist.

Bei öffentlichen Auftraggebern (ab 2025): Hier haben Sie keine Wahl – E-Rechnung ist Pflicht. Aber keine Sorge: Mit BuchhaltGenie ist das genauso einfach wie eine normale Rechnung.

⚠️

Achtung: Ab 2028 wird die E-Rechnungspflicht voraussichtlich auch für B2B gelten (EU-Richtlinie ViDA). Bereite Sie jetzt schon vor!

Wie speichere ich E-Rechnungen BAO-konform?

Gemäß BAO §132 müssen E-Rechnungen 7 Jahre aufbewahrt werden. BuchhaltGenie speichert automatisch:

  • Originale XML-Datei (unveränderbar, mit Zeitstempel)
  • PDF-Visualisierung (für einfaches Lesen)
  • Prüfprotokoll (Validierungsergebnis)

Alle Daten werden revisionssicher in der Cloud gespeichert. Sie können jederzeit einen Nachweis für das Finanzamt exportieren.

💾

Automatische Archivierung: Sie müssen nichts manuell speichern – BuchhaltGenie archiviert jede E-Rechnung automatisch BAO-konform. Bei einer Prüfung können Sie alle Rechnungen mit einem Klick exportieren.

Gilt ZUGFeRD auch als E-Rechnung?

Ja, aber nur im richtigen Profil! ZUGFeRD im Profil EN16931 oder XRechnung erfüllt die Anforderungen der E-Rechnungsverordnung. Die Profile „Minimum” und „Basic” reichen für B2G-Rechnungen nicht aus.

BuchhaltGenie wählt automatisch das richtige Profil für Ihren Empfänger.

E-Rechnung Checkliste

Vor dem Versand einer E-Rechnung:

  • Alle UStG §11 Pflichtangaben vorhanden?
  • UID-Nummer validiert?
  • Leitweg-ID / Peppol-ID des Empfängers korrekt?
  • Bestellnummer angegeben?
  • Lieferantennummer (falls vorhanden) eingegeben?
  • IBAN für Zahlung hinterlegt?
  • BuchhaltGenie-Validierung bestanden (alle grün)?

BuchhaltGenie prüft das automatisch! Ich lasse Sie keine E-Rechnung versenden, die nicht alle Anforderungen erfüllt. Sie erhalten klare Hinweise, was noch fehlt.


💚

Noch Fragen zur E-Rechnung? Schreib mir einfach – ich helfe Ihnen gerne weiter!

— Sophie 💚


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